Zum Forum springen
Rechtsfrage eBay: U...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Rechtsfrage eBay: Unberechtigte Gutschrift - ich soll Geld zurücküberweisen

12 Beiträge
9 Benutzer
0 Reactions
1,118 Ansichten

Ich hab vor einigen Wochen einige Magickarten über eBay verkauft. Fünf Karten im Wert von ca 118,- gingen an einen Käufer, der sich sich ungefähr eine Woche später meldete, um den Versand zu vereinbaren. Bei dem Wert einigten wir uns auf einen versicherten Versand.

Er bat mich jedoch eine versicherte Methode, in diesem Fall Expressbrief zu wählen (bis 500Eur versichert), da der Rollstuhlffahrer sei, tagsüber nicht zu Hause und es somit beschwerlich wäre, wenn er das Paket selbst abholen müsse. Na gut, ungewöhnlicher Fall, hatte ich so auch noch nicht gehabt, aber in Ordnung, hauptsache die Karten sind versichert und ich habe einen Einlieferungsbeleg.

Wenig später erhielt ich dann die Überweisung auf mein Bankkonto, allerdings war der Überweiser eine andere Person als bei der Lieferadresse angegeben. Kein Problem dachte ich, sicher ein Bekannter/Verwandter, der die Überweisung gemacht hat. Habe die Karten dann als versicherten Expressbrief abgeschickt.

Nun bekomme ich heute Post von der Postbank, dass die Person, von der die Überweisung kam, reklamiert, die Überweisung nicht selbst getätigt zu haben. Die Postbank hat ihm das Geld mittlerweile erstattet und verlangt nun von mir, dass ich das Geld an die Postbank zurücküberweise.

Habe gerade mal mit dem Überweiser telefoniert: insgesamt wurden wohl 15 Überweisungen veranlasst. Die Masche war ganz clever. Der Betrüger hat an den vermeintlichen Überweiser ein Enschreiben mit Rückschein geschickt, um an die Unterschrift zu kommen. Mit der Unterschrift ist er zur Postbank gelatscht und hat eine Überweisung veranlasst. Scheinbar ist er beim Fälschen jedoch nicht so akkurat vorgegangen, denn von 15 Überweisungen wurden nur 8 tatsächlich durchgeführt.

Interessanterweise waren die ersteigerten Artikel alles Magickarten.

What's my line now?

Ich wollte erstmal der Postbank 'ne Stellungnahme schreiben. Ebenso zur Polizei gehen.

Bin ich rechtlich nun verpflichtet die Kohle zurück zu überweisen?


11 Antworten

Ja bist du- du hast kein Kaufvertrag mit der Person die, die Rückbuchung veranlasst hat :(


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von SteamArtist
Ja bist du- du hast kein Kaufvertrag mit der Person die, die Rückbuchung veranlasst hat :(

Ja, haben mir nun leider mehrere so gesagt. Nur gibt es in dem Falle doch mehr oder minder zwei Baustellen. Ich meine die Bank ist doch auch verpflichtet sorgfältig die Überweisungen und Unterschriften zu prüfen. Es wurden hier schließlich auch nicht alle Überweisungen durchgeführt.


Tripper83
Beigetreten: 08.01.2008
PokerStrategist

Also derjenige, der bei dir die Karten gekauft hat, hat über ein anderes Konto unberechtigterweise überwiesen und den Käufer erreichst du jetzt nicht mehr?

Meine Laienmeinung: Die Bank hat zum Teil festgestellt, dass die Überweisungen nicht rechtens waren, hätte es bei den anderen wohl auch feststellen können. Da dir durch diesen Fehler ein Schaden entstanden ist, könnte es evtl. sein, dass du den Betrag im Höhe des Wertes der Karten behalten darfst.
Ich würde das denen jedenfalls mal erklären.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Tripper83
Also derjenige, der bei dir die Karten gekauft hat, hat über ein anderes Konto unberechtigterweise überwiesen und den Käufer erreichst du jetzt nicht mehr?

So ist es.

Meine Laienmeinung: Die Bank hat zum Teil festgestellt, dass die Überweisungen nicht rechtens waren, hätte es bei den anderen wohl auch feststellen können. Da dir durch diesen Fehler ein Schaden entstanden ist, könnte es evtl. sein, dass du den Betrag im Höhe des Wertes der Karten behalten darfst.
Ich würde das denen jedenfalls mal erklären.

So sehe ich das auch. Werde genaueres nun über einen Anwalt klären.


dhw86
Beigetreten: 07.12.2006
Elite Grinder

ich würde den käufer bei der polizei anzeigen


Meine juristische Laienmeinung:

Erstmal hat nicht die Bank sondern der Kontoinhaber der Überweisung einen Rechtsanspruch gegen Dich. Den hat er bisher nicht geltend gemacht. Die Bank hat zudem grob fahrlässig gehandelt, sie muss sich Einiges vorhalten lassen. Das sollte ein Anwalt klären.

Die Anzeige des Käufers bei der Polizei sowie die Feststellung seiner Identität (ggf. über die Lieferadresse sehr leicht) bei ebay und weitere zivil- wie strafrechtliche Schritte gegen ihn ist sinnvoll und sollte schnell gemacht werden.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Anzeige habe ich schon erstattet. Allerdings gegen unbekannt, denn es ist nicht sicher, dass der Name des Käufers identisch mit dem Täter ist.

Weil:

Ich habe danach mal im Telefonbuch nach dem Namen des Käufers gesucht und finde diesen unter einen völlig anderen Adresse.

Danach mal nach der Straße gegooglet, die mir als Lieferanschrift vorlag. Einige Links führten zu zahlreichen Wohnungsmärkten, indem eine Wohnung in eben dieser Straße inseriert war. Schlussfolgerung: Briefkasten eines leerstehenden Objektes missbraucht. Bestärkt wird die Annahme dadurch, dass der andere Geschädigte, von dessen Konto überwiesen wurde, kurz vor der ganzen Sache ein Einschreiben mit Rückschein erhalten hat, damit der Täter in Besitz der Unterschrift gelangen kann. Die Absenderadresse dieses Einschreibens lässtsich auch in einigen Wohnungsmärkten finden.

Ergo: den Täter wird man vermutlich nicht leicht finden. :(

Beschaffungskriminalität in dem Ausmaße bei Magickarten. Wer hätte es gedacht?!


Original von sharkbite

Beschaffungskriminalität in dem Ausmaße bei Magickarten. Wer hätte es gedacht?!

Gab mal so einen ähnlichen Fall im Zusammenhang mit Basketballkarten. EIn Typ hat von jemandem Karten gekauft (um Minibeträge), mit der Kontonummer die er dann vom Verkäufer hatte hat er dann bei Versandhäusern Artikel auf Bankeinzug bestellt.

Was in den Köpfen mancher Leute vorgeht...


Justus
Beigetreten: 16.07.2005
Elite Grinder

naja vermutlich hat ers erstmal mit kleinen sachen "ausprobiert" ob alles so funktioniert wie er es sich vorgestellt hat, bevor er denn zu hochwertigen sachen geht
desweiteren halte ich es sowieso für intelligenter das bei so kleinen sachen zu machen, die wahrscheinlichkeit ist da ziemlich gross dass sich das ganze irgendwann "totläuft" weil keiner für paar euro grosse anstrengungen unternimmt irgendwas herauszufinden weils sich vom wert her nicht lohnt
und dazu kann er natürlich son kleinkrams extremst unauffällig und nahezu unverfolgbar weiterverkaufen als wenn er erstmal nen porsche ersteigert^^


Naja, nen Porsche lässt sich auch schlecht an nen toten Briefkasten verschicken, er kann sich ja mit der Masche nur Sachen schicken lassen die in nen Briefkasten passen, und bei denen der Verkäufer bereit ist das Ding über die Recht unsichere Methode Expressbrief zu versenden.

Ob du oder der Kontoinhaber jetzt den Schaden haben kann ich dir auch nicht sagen, das erst mal seine Bank an dich herantritt dürfte klar sein, er selber hat ja gar keine Möglichkeit deine Identität herauszufinden.


DrOhnE84
Beigetreten: 22.08.2006
Oldschool Grinder

vorab:

Hab eine Bankausbildung hinter mir.

i.d.R. kommt die Bank des Geschaedigten fuer den Schaden auf.
Diese haftet, wenn Unterschrift falsch usw. Jedoch geprueft wird diese erst ab 2k aufwaerts.


Teilen: