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[Geschlossen] Rechtsgelehrte plz look inside

29 Beiträge
15 Benutzer
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Der Händler hat mit dieser Bestätigungsmail doch dem Vertrag zugestimmt oder nicht?

Es geht darum das der Händler wegen angeblichen Preisirrtums nicht liefern will!
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Sehr geehrte/r Frau/Herr blabla,
nachstehend erhalten Sie noch einige wichtige Informationen zu Ihrer Bestellung blabla:

Ihre Vertragspartnerin ist die blabla. Der Vertrag ist mit Erhalt der vorliegenden Bestätigungsmail zustande gekommen.

Ihre Auftragsnummer:
Auftragsverfolgungsnummer: blabla
Gesamtproduktpreis:
Gesamtlieferpreis:
Auftragswert:
Auslieferung: 20. Juli 2007
Liefermethode: DHL - Nachnahme

Produkte:

blabla


28 Antworten

da verträge durch gegenseitiges einverständniss zustande kommen, und ich mal davon ausgehe, dass du mit dem kauf (sag mal was zur kaufabwicklung, ansonsten kann mans nich so genau sagen) das deinerseits wohl gegeben hast ist der vertag rechtskräftig.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

hab halt in nem onlineshop was bestellt und die bestätigungsmail scheint mir auch manuell geschickt worden zu sein.


Cyclonus
Beigetreten: 17.01.2005
PokerStrategist

Ich glaub bei sehr offensichtlichen Preisirrtümern ist ein Händler nicht zur Lieferung gezwungen, also so Sachen wie eine Stelle beim Preis vergessen.


Snorky
Beigetreten: 10.10.2005
PokerStrategist

Ist ein Irrtum und der Händler kann anfechten...und das auch erfolgreich bei solchen online Preisfehlern.


stillsebastian
Beigetreten: 27.02.2007
Oldschool Grinder

jo...snorky hat recht. das nennt sich Auszeichnungsirrtum. ich denk §119 BGB


Nicht unbedingt. Ist zwar vertragsrecht und nicht so mein fall, aber da es ein Onlineshop war bzw. ist, UND diese Mail gekommen ist, hat der Händler nicht so gute Karten. Auch wenn er es in seinen AGB drin hat, denn da sagt das AGBG was anderes. Gibt dazu auch ein paar Urteile, die ich jetzt aber nicht genau im Detail kenne. Ich würde auf den Vertrag bestehen.
Kannst ja einen auf gutmütig machen und nen Vergleich vorschlagen


Snorky
Beigetreten: 10.10.2005
PokerStrategist

Da die Mail automatisiert ist keine Chance !
Nur wenn eine manuelle Mail rausgeschickt wurde und es sich dann um einen doppelten Irrtum handelt, aber so nicht !
Sonst wäre Amazon schon pleite...


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

das ist ja keine automatische bestellbestätigung wie z.b. von amazon, steht ja auch schon das lieferdatum drin. "Der Vertrag ist mit Erhalt der vorliegenden Bestätigungsmail zustande gekommen."


stillsebastian
Beigetreten: 27.02.2007
Oldschool Grinder

mal ganz anders: ist es nicht ganz egal, dass eine bestätigungsmail gekommen ist, da online-angebote nicht als invitatio ad offerendum gesehen werden und somit bereits durch seine bestellung ein Vertrag zustande gekommen ist? Kann mich natürlich auch irren ;)


Snorky
Beigetreten: 10.10.2005
PokerStrategist

Original von ChrisHustler
das ist ja keine automatische bestellbestätigung wie z.b. von amazon, steht ja auch schon das lieferdatum drin. "Der Vertrag ist mit Erhalt der vorliegenden Bestätigungsmail zustande gekommen."

Das der Vertrag schon zustande gekommen ist, ändert nix daran das man ihn anfechten kann, das ist sogar vorrausgesetzt !

Zu dem Post vor mir ! Auch das ändert nix an der Sache, der Vertrag hier ist wirksam zustande gekommen, jedoch kann er aufgrund eines Irrtums angefochten werden !


stillsebastian
Beigetreten: 27.02.2007
Oldschool Grinder

das is mir schon klar, snorky
wollte nur wissen, ob das so ist. hab mich falsch ausgedrückt. scusi


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

und wie war das dann mit dem doppelten irrtum gemeint?


Snorky
Beigetreten: 10.10.2005
PokerStrategist

Ja ich glaube das es bei Online Angeboten so ist, meine da auch was im Kopf zu haben :)


Snorky
Beigetreten: 10.10.2005
PokerStrategist

Ich glaube wenn die persönlich rausschicken, das der Vertrag so steht, dann können sie nicht mehr anfechten, aber bei diesen Auto Mails schon !
Bin mir aber nicht hundert prozentig sicher !


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

hm verwirrend du sagst einerseits das sie den vertrag nur anfechten können wenn er bereits zustande gekommen ist und dann wieder das sie ihn nicht anfechten können sofern die bestätigungsmail manuell abgeschickt haben (deren bin ich mir eigentlich 100pro sicher) ?(


stillsebastian
Beigetreten: 27.02.2007
Oldschool Grinder

das hier ein Vertrag zustande gekommen ist steht ja außer Frage. Es geht nur darum ob der Händler wegen Irrtum den Vertrag anfechten kann.


Snorky
Beigetreten: 10.10.2005
PokerStrategist

Genau, wie stillsebastian sagt, der Vertrag ist hier zustande gekommen. Das steht außer Frage, nun müsste es so sein:
-Auto Mail, sie können erfolgreich anfechten
-Manu Mail, sie können nicht mehr anfechten

ist alles bissl verwirrend :)


worldethos
Beigetreten: 27.08.2006
BlackMember

snorky hat vollkommen recht ist der 119 bgb i.V.m schlag mich tot,

ist nix zu machen


KittenKaboodle
Beigetreten: 29.01.2006
Elite Grinder

Wie gross ist denn die Abweichung? War davon auszugehen, dass Du wusstest, das der Preis falsch ist?
Wenn Du nen neuen Mercedes für €499,99 kaufen willst weil es so ausgeschildert ist, kannst Du wohl nicht auf dem Preis bestehen da Dir klar ist, dass ein Irrtum vorliegt. Wenn es sich um eine geringe Abweichung handelt, sieht es schon besser aus.
Ich bin allerdings kein Jurist, nur so ein Bauchgefühl =)


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