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[Geschlossen] Rechtslage Artikel 2x bekommen

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Hab vor einiger Zeit an einer (Angel)Veranstaltung teilgenommen bei der jeder Teilnehmer unter anderem mit einer bestimmten Rute ausgestattet wurde und diese auch behalten durfte.
Zum Zeitpunkt der Veranstaltung waren allerdings nicht die Versprochenen Ruten verfügbar so das es andere gab , ein Kumpel von mir der ebenfalls teilgenommen hat hat sich dann im Nachhinein nach längerem hin und her per mail mit der Firma die das ganze gesponsert hat darauf geeinigt das die richtigen Teile kostenlos nachgeliefert werden.
Da er meine Adresse nicht hatte hab ich meine Anschrift an diese Firma geschickt, bekam aber innerhalb von 2 Wochen weder die Rute noch eine Antwort.
Dann hat mein Kumpel die Daten nochmal geschickt und jetzt kam innerhalb von einer Woche 2x ein Paket mit je einer Rute an ?(

Frage ist jetzt eigentlich nur bin ich rein rechtlich dazu verpflichtet das denen zu melden / oder falls sie sich selbst melden das teil zurückzuschicken (wenn ja für wielange?)


1 Antwort
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Ich meine, du bist zur Aufbewahrung verpflichtet, um den Herausgabeanspruch des Unternehmers, der wegen § 241a II BGB trotz unbestellter Leistung besteht, nicht zu vereiteln. So weit ich weiß, besteht für dich keine Meldepflicht.
Zurücksenden musst du die Ware aber in jedem Falle nicht.


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