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Red-Tube Abmahnwelle?

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Popoface
Beigetreten: 15.05.2011
PokerStrategist

edit by michimanni
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Antwort
Zitat

Was hier gestern lang und breit diskutiert wurde, bestätigt sich (mal wieder) in dieser Meldung:

Abmahnwelle wegen Porno-Streaming: Landgericht Köln rudert bei Redtube-Abmahnungen zurück

Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle gegen vermeintlich illegale Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten. [...]

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnwelle-wegen-Porno-Streaming-Landgericht-Koeln-rudert-bei-Redtube-Abmahnungen-zurueck-2071403.html


Antwort
Zitat
Popoface
Beigetreten: 15.05.2011
PokerStrategist

Original von Siedepunkt
ich habe selten soviel Quatsch gelesen wie hier.

Typisch Frau.

Zu argumentieren, dass die Richter unfähig sind, weil sie wenig mit Urheberrecht zu hatten, ist ebenfalls dreist. Dann zeige mir bitte auf, welche Kammer keine Kenntnis bei der Abfassung des Beschlusses hatte (bitte mit AZ). Da bin ich mal gespannt.

Würdest Du Dir von einem Zahnarzt einen Brustkrebs behandeln lassen?

Oder Deinen Gynäkologen aufsuchen, damit er dir Deinen kariösen Zahn ausbohrt und fachgerecht verfüllt?

Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich sehe, wie dick die Gesetzensbücher mittlerweile sind, und wenn ich am eigenen Leibe vor Jahren erfahren mußte, daß ein Fachanwalt für Vertragsrecht offensichtlich keinerlei Kenntnis darüber hatte, was ein Inkassobüro eintreiben darf und was nicht (in dem Fall ging es um die Inkassogebühren, die - wie ich lange nach dem Urteil erfuhr - vollkommen illegal waren, was aber auch dem Richter nicht auffiel), dann kann ich einfach nicht glauben, daß ein einzelner Mensch die gesamte Gesetzeslage incl. dem nötigen (technischen) Wissen.

Insofern ist es nur logisch, daß sich Richter spezialisieren müssen, um wirklich "im Namen des Volkes" urteilen zu können.

Gerade das Beispiel Red-Tube ist ein eindeutiger Beweis dafür was passiert, wenn jemand ein Urteil über Dinge fällt, von denen er/sie keine Ahnung hat.

Wenn also jemand behauptet, daß ein Richter, dem die nötige IT-Sachkenntnis fehlt, unfähig ist, zu erkennen, ob die Betroffenen nun einen "illegalen Download", ein Filesharing oder nur einen legalen Stream betrieben haben, dann ist das nicht dreist, sondern einfach Tatsache!

Nur mit dem Unterschied: Ein Gynäkologe käme niemals auf die Idee, einen Zahn zu ziehen. Und ein Zahnarzt würde nie im Leben einen Gebährmutterhalskrebs operativ entfernen.

Im Richterwesen scheint das aber normal zu sein. Und das ist dreist!


Antwort
Zitat
Popoface
Beigetreten: 15.05.2011
PokerStrategist

Original von Seven11MD
Ich hoff ja wirklich das die eventuell sogar dafür in den Bau wandern. Dann würden all die kriminellen Anwälte sich dreimal überlegen, wie sie ihr Geld verdienen. Kann einfach nicht angehen, das man für sowas belangt wird.

Würden sie nicht.

Sie würden nur ihren Wohnsitz rechtzeitig ins Ausland verlegen.

Insofern wäre es schön, wir würden es so machen wie die Amis und Hamas: Straftäter weltweit suchen und ggf. "zwangsnachhausebegleiten".


Antwort
Zitat
Barney
Beigetreten: 21.03.2005
Elite Grinder

Original von Conroe
Was hier gestern lang und breit diskutiert wurde, bestätigt sich (mal wieder) in dieser Meldung:

Abmahnwelle wegen Porno-Streaming: Landgericht Köln rudert bei Redtube-Abmahnungen zurück

Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle gegen vermeintlich illegale Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten. [...]

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnwelle-wegen-Porno-Streaming-Landgericht-Koeln-rudert-bei-Redtube-Abmahnungen-zurueck-2071403.html

Am besten immer die Primärquelle zitieren:
Pressemitteilung vom 20.12.2013
http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/index.php

Damit dürfte dieser Spuk wohl vorbei sein. Schön zu sehen, dass zumindest einige Richter den Schneid haben, ihren Beschluss zu überdenken und bei Beschwerden abzuhelfen.


Antwort
Zitat

Original von Barney
Am besten immer die Primärquelle zitieren:
Pressemitteilung vom 20.12.2013
http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/index.php

Damit dürfte dieser Spuk wohl vorbei sein. Schön zu sehen, dass zumindest einige Richter den Schneid haben, ihren Beschluss zu überdenken und bei Beschwerden abzuhelfen.

thx, stehen noch ein paar interessante Infos mit drin. Leider kann man die 2 Beschlüsse, in denen die Anträge zurückwiesen worden, bei nrwe.de noch nicht finden.


Antwort
Zitat
Pauli3344
Beigetreten: 07.05.2011
Oldschool Grinder

Spektakuläre Wende im Redtubefall: Landgericht Köln sieht im Streaming keine Urheberrechtsverletzung

WBS Law

=)


Antwort
Zitat
h1as
Beigetreten: 01.09.2007
Oldschool Grinder

Original von Popoface

Original von Siedepunkt
ich habe selten soviel Quatsch gelesen wie hier.

Typisch Frau.

Zu argumentieren, dass die Richter unfähig sind, weil sie wenig mit Urheberrecht zu hatten, ist ebenfalls dreist. Dann zeige mir bitte auf, welche Kammer keine Kenntnis bei der Abfassung des Beschlusses hatte (bitte mit AZ). Da bin ich mal gespannt.

Würdest Du Dir von einem Zahnarzt einen Brustkrebs behandeln lassen?

Oder Deinen Gynäkologen aufsuchen, damit er dir Deinen kariösen Zahn ausbohrt und fachgerecht verfüllt?

Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich sehe, wie dick die Gesetzensbücher mittlerweile sind, und wenn ich am eigenen Leibe vor Jahren erfahren mußte, daß ein Fachanwalt für Vertragsrecht offensichtlich keinerlei Kenntnis darüber hatte, was ein Inkassobüro eintreiben darf und was nicht (in dem Fall ging es um die Inkassogebühren, die - wie ich lange nach dem Urteil erfuhr - vollkommen illegal waren, was aber auch dem Richter nicht auffiel), dann kann ich einfach nicht glauben, daß ein einzelner Mensch die gesamte Gesetzeslage incl. dem nötigen (technischen) Wissen.

Insofern ist es nur logisch, daß sich Richter spezialisieren müssen, um wirklich "im Namen des Volkes" urteilen zu können.

Gerade das Beispiel Red-Tube ist ein eindeutiger Beweis dafür was passiert, wenn jemand ein Urteil über Dinge fällt, von denen er/sie keine Ahnung hat.

Wenn also jemand behauptet, daß ein Richter, dem die nötige IT-Sachkenntnis fehlt, unfähig ist, zu erkennen, ob die Betroffenen nun einen "illegalen Download", ein Filesharing oder nur einen legalen Stream betrieben haben, dann ist das nicht dreist, sondern einfach Tatsache!

Nur mit dem Unterschied: Ein Gynäkologe käme niemals auf die Idee, einen Zahn zu ziehen. Und ein Zahnarzt würde nie im Leben einen Gebährmutterhalskrebs operativ entfernen.

Im Richterwesen scheint das aber normal zu sein. Und das ist dreist!

# sign, der wahre Skandal ist nicht die Abmahnwelle sondern die Unfähigkeit der Richter.

Leider gibt es nur sehr wenige Juristen die keine IT DAU sind und daher IT Sachverhalte verstehen können.


Antwort
Zitat
Sofaking
Beigetreten: 12.02.2006
PokerStrategist
Spoiler

Original von h1as

Original von Popoface

Original von Siedepunkt ich habe selten soviel Quatsch gelesen wie hier.

Typisch Frau.

Zu argumentieren, dass die Richter unfähig sind, weil sie wenig mit Urheberrecht zu hatten, ist ebenfalls dreist. Dann zeige mir bitte auf, welche Kammer keine Kenntnis bei der Abfassung des Beschlusses hatte (bitte mit AZ). Da bin ich mal gespannt.

Würdest Du Dir von einem Zahnarzt einen Brustkrebs behandeln lassen? Oder Deinen Gynäkologen aufsuchen, damit er dir Deinen kariösen Zahn ausbohrt und fachgerecht verfüllt? Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich sehe, wie dick die Gesetzensbücher mittlerweile sind, und wenn ich am eigenen Leibe vor Jahren erfahren mußte, daß ein Fachanwalt für Vertragsrecht offensichtlich keinerlei Kenntnis darüber hatte, was ein Inkassobüro eintreiben darf und was nicht (in dem Fall ging es um die Inkassogebühren, die - wie ich lange nach dem Urteil erfuhr - vollkommen illegal waren, was aber auch dem Richter nicht auffiel), dann kann ich einfach nicht glauben, daß ein einzelner Mensch die gesamte Gesetzeslage incl. dem nötigen (technischen) Wissen. Insofern ist es nur logisch, daß sich Richter spezialisieren müssen, um wirklich "im Namen des Volkes" urteilen zu können. Gerade das Beispiel Red-Tube ist ein eindeutiger Beweis dafür was passiert, wenn jemand ein Urteil über Dinge fällt, von denen er/sie keine Ahnung hat. Wenn also jemand behauptet, daß ein Richter, dem die nötige IT-Sachkenntnis fehlt, unfähig ist, zu erkennen, ob die Betroffenen nun einen "illegalen Download", ein Filesharing oder nur einen legalen Stream betrieben haben, dann ist das nicht dreist, sondern einfach Tatsache! Nur mit dem Unterschied: Ein Gynäkologe käme niemals auf die Idee, einen Zahn zu ziehen. Und ein Zahnarzt würde nie im Leben einen Gebährmutterhalskrebs operativ entfernen. Im Richterwesen scheint das aber normal zu sein. Und das ist dreist!

# sign, der wahre Skandal ist nicht die Abmahnwelle sondern die Unfähigkeit der Richter.

Leider gibt es nur sehr wenige Juristen die keine IT DAU sind und daher IT Sachverhalte verstehen können.

hart rautiert

was uns hier zu denken geben soll, ist der fakt, dass unsere Daten so einfach rausgegeben werden und nicht, dass irgendwelche Leute ein großen scam durchziehen wollen! (denn die wird es immer geben und kannst obv. nicht verhindern)


Antwort
Zitat
Sofaking
Beigetreten: 12.02.2006
PokerStrategist

Original von JhOnDo73
links

bitte schnellstens löschen, danke!


Antwort
Zitat

Original von Sofaking

Original von JhOnDo73
links

bitte schnellstens löschen, danke!

Jhondo auch gleich mitlöschen am besten, Post absolut sinnlos und nur zur Provokation gut, sonst hät er ja das nicht draufklicken vorab geschrieben (auch wenn man selber schuld ist, wenn man draufklickt)


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Original von Sofaking

Original von JhOnDo73
links

bitte schnellstens löschen, danke!

###
Wenn du dich auskennen würdest, würdest du die links übrigens nicht posten.


Antwort
Zitat

Redtube erwirkt Einstweilige Verfügung:

Nächste Entwicklung im Fall der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet: Die im Mittelpunkt der Diskussionen stehende Internetplattform Redtube bläst zum Gegenangriff. Das Portal hat vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung die Firma "The Archive AG" erwirkt. [...]
Demnach ist es The Archive AG durch die einstweilige Verfügung von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.

http://www.fr-online.de/digital/porno-redtube-abmahnung-redtube-erwirkt-einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html


Antwort
Zitat
Pauli3344
Beigetreten: 07.05.2011
Oldschool Grinder

Original von Conroe
Redtube erwirkt Einstweilige Verfügung:

Nächste Entwicklung im Fall der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet: Die im Mittelpunkt der Diskussionen stehende Internetplattform Redtube bläst zum Gegenangriff. Das Portal hat vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung die Firma "The Archive AG" erwirkt. [...]
Demnach ist es The Archive AG durch die einstweilige Verfügung von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.

http://www.fr-online.de/digital/porno-redtube-abmahnung-redtube-erwirkt-einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html

Was ist das bitte für ein behinderter Artikel ? So ein Teil hätte auch meine Oma oder der Bäcker von nebenan schreiben können, weil die genauso viel Ahnung von der Materie hätten wie der Bauer, der diesen Quatsch geschrieben hat.

Was bitte hat eine EV mit nem Urteil zu tun? Vielleicht lass ich mich auch gerade rollen, ist die Frankfurter Rundschau sowas wie der Postillon?!


Antwort
Zitat

Dann haben sie halt an einer (!) Stelle "Urteil" statt "vorläufige Entscheidung im Eilverfahren" geschrieben. Wayne? Was ne EV ist, sollten die Threadleser eh wissen.
Hier geht's doch um den Inhalt und das Zeichen, dass diese Entscheidung ausstrahlt, dass war imo verlinkenswert. Wenn du Dr. jur. bist und dich an der einen Formulierung so sehr stößt, schreib halt nen empörten Leserbrief. :rolleyes:


Antwort
Zitat
Teute
Beigetreten: 01.03.2006
PokerStrategist

Original von Seven11MD

Original von JhOnDo73
sieht gans gut aus, oder ? :)

Focus Online

Lol, Jetzt wird sogar schon überlegt den Pornoherstellern das Urheberrecht zu entziehen, da es den Werken an geistiger Schöpfung fehlt. (Wenn man dem Video auf Seite 2 glauben mag). An und für sich fänd ich's zwar nicht richtig, aber durch jetzt wieder entstandene Situation mit redt. würde ich das dann doch billigen, da man denen dann die Grundlage entziehen würde in Zukunft weitere solcher Abzock-Massenabmahnungen zu veranstalten.

Dazu gab es vor kurzem auch einen Fall. "x-art" hat einen Prozess verloren, eben weil es den Werken an geistiger Schöpfung fehlte.


Antwort
Zitat
Funkmaster
Beigetreten: 30.04.2005
Oldschool Grinder

jetzt entscheiden richter also schon, wann etwas geistigen wert hat? gute nacht deutschland.


Antwort
Zitat
idude
Beigetreten: 12.08.2006
Oldschool Grinder

Original von Funkmaster
jetzt entscheiden richter also schon, wann etwas geistigen wert hat? gute nacht deutschland.

wer soll sonst darüber entscheiden?


Antwort
Zitat
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