Original von cherubium
Original von dancariaz
Aber wie immer bedeutet das eben: Klagen klagen klagen.
Und alle entstehenden Kosten musst du zuallererst selbst tragen.
Bekommst du recht, bekommst du die Kosten erstattet, falls nicht, bekommst du halt nix. Also welche Privatperson klagt da schon und lässt sich auf einen möglicherweise Jahrelangen Rechtstreit ein, wenn man ganz easy aus der Nummer und ohne große Kosten rauskommt??
Wer zu viel Zeit hat, kann ja vor Gericht gehen.Nächstes Problem ist das Du bei Insolvenz von den Geiern auch Deine ganzen Kosten tragen musst und die ist in diesem Fall nicht unwahrscheinlich.
Super Geschäftsidee. Ich erstelle eine URL die den Besucher auf geschütztes Material weiterleitet und mahne ihn dann ab...
Das sowas überhaupt möglich ist, ist schon traurig genug. In meinen Augen müssten diese Leute selbst wie Kriminelle behandelt werden, den schließlich leiten sie die Leute gewollt dorthin und sind somit quasi der Anbieter, der illegalen Inhalte.
Original von richum
Super Geschäftsidee. Ich erstelle eine URL die den Besucher auf geschütztes Material weiterleitet und mahne ihn dann ab...Das sowas überhaupt möglich ist, ist schon traurig genug. In meinen Augen müssten diese Leute selbst wie Kriminelle behandelt werden, den schließlich leiten sie die Leute gewollt dorthin und sind somit quasi der Anbieter, der illegalen Inhalte.
von welchen Leuten redest du?
Das Thema war auch gerade bei den Tagesthemen.
Onlineabmahnungen kann man getrost ignorieren, Abmahnungen per Post sollte man einfach Widerspruch einlegen und auf keinen Fall zahlen.
die Wichser an den Pranger stellen sag ich !
(ich meine natürlich die Anwälte) und mit an den Pranger mein ich an den Pranger !!!
wie im guten alten Mittelalter.
Offensichtlich hat der Richter, der die Herausgabe der IPs bewilligt hat ziemlich an der Wand gelegen oder ist schlicht zu dumm dafür.
Es wurde wohl streaming mit sharing verwechselt...
Das Gericht hat nur die Herausgabe der Adressen bewilligt, wie die Firma an die IPs gekommen sind ist die große Frage.
Original von Siedepunkt
Original von richum
Super Geschäftsidee. Ich erstelle eine URL die den Besucher auf geschütztes Material weiterleitet und mahne ihn dann ab...Das sowas überhaupt möglich ist, ist schon traurig genug. In meinen Augen müssten diese Leute selbst wie Kriminelle behandelt werden, den schließlich leiten sie die Leute gewollt dorthin und sind somit quasi der Anbieter, der illegalen Inhalte.
von welchen Leuten redest du?
Die Anwälte die abmahnen obv.
verstehe ich nicht. Anwälte handeln doch im Interesse ihres Mandanten. Wo ist das Problem? Kannst du deine Aussage näher erläutern.
Original von Siedepunkt
verstehe ich nicht. Anwälte handeln doch im Interesse ihres Mandanten. Wo ist das Problem? Kannst du deine Aussage näher erläutern.
Zwar nicht komplett on topic, aber ähnlich und definitiv ein Schritt in die richtige Richtung:
Cliffs:
Anwalt haut für unseriöse Firma massenhaft ungerechtfertigte Mahnschreiben raus.
Gericht verurteilt Anwalt wegen versuchter Nötigung in xx Fällen.
Original von Siedepunkt
verstehe ich nicht. Anwälte handeln doch im Interesse ihres Mandanten. Wo ist das Problem? Kannst du deine Aussage näher erläutern.
Auftragskiller auch. Hast du damit also auch kein problem?
Original von Twirex
Original von Siedepunkt
verstehe ich nicht. Anwälte handeln doch im Interesse ihres Mandanten. Wo ist das Problem? Kannst du deine Aussage näher erläutern.Zwar nicht komplett on topic, aber ähnlich und definitiv ein Schritt in die richtige Richtung:
Cliffs:
Anwalt haut für unseriöse Firma massenhaft ungerechtfertigte Mahnschreiben raus.
Gericht verurteilt Anwalt wegen versuchter Nötigung in xx Fällen.
wieso gehst du davon aus, dass diese Abmahnung (bzgl. der Nutzung von Streaming-Angeboten über die Seite „redtube") ungerechtfertigt sind?
weil die rechtliche grundlage fehlt z.B.? den streamenden nutzer wegen urheberrecht abzumahnen, macht null sinn, außer natürlich, wenn man sich dadurch an der masse finanziell bereichern kann.
Original von Siedepunkt
verstehe ich nicht. Anwälte handeln doch im Interesse ihres Mandanten. Wo ist das Problem? Kannst du deine Aussage näher erläutern.
Ich schätze dir ist gerade langweilig. Willst du jetzt eine Grundsatzdisskussion führen oder einfach nur trollen? Bitte um Info damit ich entsprechend antworten kann.
Original von Siedepunkt
Original von Twirex
Original von Siedepunkt
verstehe ich nicht. Anwälte handeln doch im Interesse ihres Mandanten. Wo ist das Problem? Kannst du deine Aussage näher erläutern.Zwar nicht komplett on topic, aber ähnlich und definitiv ein Schritt in die richtige Richtung:
Cliffs:
Anwalt haut für unseriöse Firma massenhaft ungerechtfertigte Mahnschreiben raus.
Gericht verurteilt Anwalt wegen versuchter Nötigung in xx Fällen.
wieso gehst du davon aus, dass diese Abmahnung (bzgl. der Nutzung von Streaming-Angeboten über die Seite „redtube") ungerechtfertigt sind?
1. Schreibe ich das nirgends. Ich wollte nur Dein Unverständnis hinsichtlich einer möglichen Strafbarkeit von Anwälten erleuchten, obwohl sie "ja nur den Mandanten vertreten".
2. Streaming ist eine Grauzone und rechtlich nicht geklärt.
3. Die Gerichte wurden in diesem Fall getäuscht. Die Schriftsätze der Anwälte suggerierten den Eindruck, hier ginge es um FILESHARING (inkl. uploading), nicht um Streaming.
4. Die Abmahnung ist schon FORMELL rechtswidrig, da sie über den (möglicherweise!!!) begangen Verstoß hinausgeht. Das ist zwar möglich, bedarf aber eines eindeutigen Hinweises. Der fehlt hier.
Original von richum
Original von Siedepunkt
verstehe ich nicht. Anwälte handeln doch im Interesse ihres Mandanten. Wo ist das Problem? Kannst du deine Aussage näher erläutern.Ich schätze dir ist gerade langweilig. Willst du jetzt eine Grundsatzdisskussion führen oder einfach nur trollen? Bitte um Info damit ich entsprechend antworten kann.
kann nur vermuten dass er sagen will, sich erst auf redtube einen runterholen und dann über Abmahnanwälte (rl-grinder) empören sei stillos und dass saubere Argumentation > intuitive Einsicht
RedTube Abmahnungen: Auskunftsansprüche vermutlich zu Unrecht ergangen | Kanzlei WBS
Das letzte zu dieser Problematik ergangene Urteil stellt klar,dass Streaming gegen das UrhG verstößt (kino.to). Deswegen ist die Entscheidung des OLG im vorliegenden Fall nicht "außergewöhnlich" oder "überaschend".