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Regressansprüche bei Flugverspätung auf Pauschalreise

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striba
Beigetreten: 24.08.2006
Elite Grinder

Ich war vor kurzem im Urlaub (Pauschalreise) und habe auf dem Hinflug einen Tag verloren. Die Maschine hatte Verspätung, wodurch ich den Anschlussflug verpasste und erst einen Tag später weiterfliegen konnte. Hotel und Halbpension vor Ort wurden übernommen.
Am Abflughafen habe ich den Reiseveranstalter kontaktiert, der gesagt hat, dass ich mich für eine Entschädigung nach dem Urluab an diesen wenden sollten und nicht an die Airline.

Hier steht aber, dass man die Entschädigung bei der Airline einfordern sollte und zusätzlich noch beim Reiseveranstalter. Ich kann es mir nicht vorstellen, aber stehen mit tatsächlich 400€ + die Entschädigung vom Veranstalter zu? (Entfernung knapp 2k km)

Irgendwelche Tipps wie ich jetzt am besten vorgehe?


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1 Antwort
RaisingGambler
Beigetreten: 02.09.2010
PokerStrategist

Nach einem Urteil des BGH von vorgestern, 30.09.2014, hat man da wohl leider Pech. Mann kann nicht neben der Ausgleichszahlung der Airline auch noch eine Minderung gegen den Reiseveranstalter geltend machen.

siehe diese Zusammenfassung von beck-online


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