Ich habe meine WG gekündigt und nun sind wir nicht sicher, ob wir die Zimmer streichen müssen oder nicht. Die Wohnung ist an sich in einem recht guten Zustand, aber die Klauseln im Vertrag sehen eine Renovierung vor.
Meine Recherche diesbezüglich hat ergeben, dass starre Fristen für die Renovierungsarbeiten generell ungültig sind und man dann gar nix machen müsste.
Dies nun ist der genaue Wortlaut im Mietvertrag:
§ 9. Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume alle 3 Jahre, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, der sonstigen Räume alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Außentüren, an Innentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen.
Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus und wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt.
Anlage zum Mietvertrag:
§ 2
In Abänderung zu § 9.2 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume gilt, daß bei Auszug des Mieters in jedem Fall die Schönheitsreparaturen fachgerecht durchzuführen sind. Es sind hierbei ordnungsgemäße Materialien zu verwenden. Die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen bestimmt sich nach der bestehenden Ausführung.
Meiner Meinung nach sind dies "starre Fristen" und ich muss nicht streichen. Kann das jemand bestätigen, der sich auskennt oder in ähnlicher Situation war?
Besten Dank