Auf jeden Fall Perso zeigen lassen und die Daten notieren.
Ihr schließt Kaufvertrag ab und habt euch klar über die Sache geeinigt. Sein funktionierendes Handy zum Betrag X. Am besten schriftlich festhalten.
Falls er seine Pflicht nicht nachkommt (ist nicht sein Handy, funktionierte bei Übergabe nicht (falls du es kontrolliertst) etc. ) kannst du Ihn zivilrechtlicht sowie strafrechtlicht verklagen.
Strafrechtlich wird es sicherlich schwer, da du Ihm Betrug vorweisen müsstest und daran scheitert es oft.
Zivilrechtlicht kannst du dann doch einiges unternehmen um dein Geld wiederzubekommen. Das wird nie schnell gehen, aber du hast Chancen dein Recht durchzusetzen.
Habe auch schonmal ein Handy bei Ebay ersteigert, Geld überwiesen und nie was erhalten. Strafrechtlich war nichts zu machen, aber der Herr von der Polizei konnte schon sehen, dass er das nicht zum ersten Mal gemacht hat. Nachweisen konnte ich Ihm den Betrugsversuch nicht. Aber er hatte es in der Akte stehen, dass eine Anzeige eingeleitet wurde.
Parallel habe ich Ihm zivilrechtlich verfolgt.
Lustig war, dass er, nachdem die strafrechtliche Verfolgung eingestellt wurde (obwohl er nicht mal zur Polizei war), sein Maul ganz weit aufgerissen hat. Ich könnte Ihm nichts und er hätte es mir ja von vornherein gesagt.
Als sein Konto gesperrt wurde, war er aber dann ganz kleinlaut
Bekommen hat er damals von mir 90 Euro. Die habe ich zurückerhalten. Zusätzlich musste er 170 Euro an Gebühren und alles weitere drauflegen