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Samsung S6 Edge bei eBay Kleinanzeigen

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Carty
Beigetreten: 17.05.2006
Elite Grinder

Hi,
ich brauche dringend ein neues Telefon und da ich Samsung Fanboi bin, soll es nun das neue (bzw bereits alte) Samsung S6 Edge sein.

Nun hab ich nicht die Kohlen für ein neues ausm Laden und würde gerne über eBay Kleinanzeigen mir eins kaufen. Obv Selbstabholung aus der gleichen Stadt.

Hat jemand sowas ähnliches gemacht? Auf was muss man achten? Hör von eBay Kleinanzeigen immer nichts gutes. Ich finde dort Angebote von diesem Handy um die 320 € rum, was deutlich unter dem Ladenpreis ist.

Simlockfrei und Originalrechnung sind meine beiden Voraussetzungen. Damit sollte eigentlich nicht viel schief gehen, oder?


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6 Antworten
Zander99
Beigetreten: 28.11.2008
Oldschool Grinder

Wann du ganz sicher gehen willst, schließe einen schriftlichen Kaufvertrag ab und trage die Daten des Persos dort ein.
Original Verpackung sollte wohl bei dem Gerät auch da sein.


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DerRacka
Beigetreten: 12.09.2010
Oldschool Grinder

Gibt es bei Samsung nicht (wie auch bei Apple) mittlerweile eine IMEI-Registrierungsstelle? Man könnte sich also vorab die Nummer schicken lassen, um zu überprüfen, ob das Telefon nicht gestohlen (oder ein "Fundgerät") ist.


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Bierwampe
Beigetreten: 08.04.2013
PokerStrategist

Du wohnst nicht zufällig in Köln? :coolface:


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Yaki
Beigetreten: 17.10.2007
PokerStrategist

Freundin hatte das gleiche mal gemacht. Handy war in dem original karton. Geld gegeben und er ist dann schnell weg. War leider ein Stein. Also obv erst Handy genau checken. Anmachen etc.


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HillBilly
Beigetreten: 31.03.2005
Oldschool Grinder

wenn du das handy bei der person zuhause abholst,dann kannst du relativ sicher sein,dass es kein betrüger ist.
bei treffpunkten in der stadt solltest du immer vorsichtig sein.
zusätzlich zudem was schon gesagt wurde,solltest du das geld barbezahlen.

beste line:
-zur person fahren
-handy inspizieren
-fragen stellen
-vllt nach quittung fragen
-bar bezahlen


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z4nd
Beigetreten: 29.09.2006
PokerStrategist

Auf jeden Fall Perso zeigen lassen und die Daten notieren.

Ihr schließt Kaufvertrag ab und habt euch klar über die Sache geeinigt. Sein funktionierendes Handy zum Betrag X. Am besten schriftlich festhalten.

Falls er seine Pflicht nicht nachkommt (ist nicht sein Handy, funktionierte bei Übergabe nicht (falls du es kontrolliertst) etc. ) kannst du Ihn zivilrechtlicht sowie strafrechtlicht verklagen.
Strafrechtlich wird es sicherlich schwer, da du Ihm Betrug vorweisen müsstest und daran scheitert es oft.

Zivilrechtlicht kannst du dann doch einiges unternehmen um dein Geld wiederzubekommen. Das wird nie schnell gehen, aber du hast Chancen dein Recht durchzusetzen.

Habe auch schonmal ein Handy bei Ebay ersteigert, Geld überwiesen und nie was erhalten. Strafrechtlich war nichts zu machen, aber der Herr von der Polizei konnte schon sehen, dass er das nicht zum ersten Mal gemacht hat. Nachweisen konnte ich Ihm den Betrugsversuch nicht. Aber er hatte es in der Akte stehen, dass eine Anzeige eingeleitet wurde.
Parallel habe ich Ihm zivilrechtlich verfolgt.
Lustig war, dass er, nachdem die strafrechtliche Verfolgung eingestellt wurde (obwohl er nicht mal zur Polizei war), sein Maul ganz weit aufgerissen hat. Ich könnte Ihm nichts und er hätte es mir ja von vornherein gesagt.

Als sein Konto gesperrt wurde, war er aber dann ganz kleinlaut :f_biggrin:
Bekommen hat er damals von mir 90 Euro. Die habe ich zurückerhalten. Zusätzlich musste er 170 Euro an Gebühren und alles weitere drauflegen :f_thumbsup:


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