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[Geschlossen] schaden am auto - juraskills needed

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remix3331
Beigetreten: 26.07.2010
PokerStrategist

hi,

ich wohn auf nem stillgelegten hof und mein pächter hat rechts hinter meiner garage n gerät abgestellt, gegen das ich im dunkeln beim ausparken total gegengerasselt bin. der platz steht sonst immer frei, er weiß auch eigentlich, dass ich dort immer ausparke. das teil war srsly von außen nicht zu sehen (weil zu dunkel) und durch den rückspiegel auch nicht, da das teil zu niedrig stand. jetzt ist meine hintere stoßstange total zerkrazt - schaden wahrscheinlich nur so um die 150-200€, also nicht die welt, aber will es trotzdem nicht unbedingt bezahlen. zum glück war das gerät nicht zu schwer, so hab ichs mit der wucht eher weiter nach hinten geschoben.

pech gehabt oder lässt sich da versicherungstechnisch was machen?

lg :)


22 Antworten
Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Frag doch mal bei der Versicherung nach.


Khrano
Beigetreten: 20.06.2009
PokerStrategist

Ich würde mal sagen, dass du da leider selbst Schuld bist.
Wäre ja noch schöner, wenn man bei sowas legal ne Versicherung belasten könnte.

Ich bitte jetzt schon mal davon ab, hier zum Versicherungsbetrung anzustiften.

Edit: Wenn du natürlich ne Vollkaskoversicherung hast, dann solltest du einfach mal nachfragen. ;)

Gruß
Khrano


remix3331 Themenstarter
remix3331
Beigetreten: 26.07.2010
PokerStrategist

Original von Khrano
Ich würde mal sagen, dass du da leider selbst Schuld bist.
Wäre ja noch schöner, wenn man bei sowas legal ne Versicherung belasten könnte.

Ich bitte jetzt schon mal davon ab, hier zum Versicherungsbetrung anzustiften.

Gruß
Khrano

davon geh ich leider auch aus. :/ deshalb frag ich hier erstmal, bevor ich unnötig stress schiebe


Original von Khrano
Ich würde mal sagen, dass du da leider selbst Schuld bist.
Wäre ja noch schöner, wenn man bei sowas legal ne Versicherung belasten könnte.

Natürlich kann man das über ne Vollkasko machen, genau für so etwas ist sie da, wird ja kein Vorsatz gewesen sein.
Da der Schaden aber recht gering ist bleibt er in den meisten Fällen ehh unter der Selbstbeteiligung und selbst wenn man ne Kasko ohne Selbstbeteiligung hat würde es sich wohl nicht rechnen.

Schuld bist du natürlich ganz alleine selber. Du müsstest auch den Schaden des Gegners voll bezahlen wenn an dem Teil auch was wäre.


Wenn das Gerät da ordnungsgemäß steht, wirste da nichts machen können.
Kann nur raten den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen bei 200€, sofern du dann nicht am Hungertuch knabberst.;)


remix3331 Themenstarter
remix3331
Beigetreten: 26.07.2010
PokerStrategist

Original von Tandor1973

Original von Khrano
Ich würde mal sagen, dass du da leider selbst Schuld bist.
Wäre ja noch schöner, wenn man bei sowas legal ne Versicherung belasten könnte.

Natürlich kann man das über ne Vollkasko machen, genau für so etwas ist sie da, wird ja kein Vorsatz gewesen sein.
Da der Schaden aber recht gering ist bleibt er in den meisten Fällen ehh unter der Selbstbeteiligung und selbst wenn man ne Kasko ohne Selbstbeteiligung hat würde es sich wohl nicht rechnen.

Schuld bist du natürlich ganz alleine selber. Du müsstest auch den Schaden des Gegners voll bezahlen wenn an dem Teil auch was wäre.

schaden hat nur mein auto genommen. bin vollkasko versichert, werd mal was versuchen. ist mein erster "unfall", deshalb bin ich etwas planlos hinsichtlich sowas

Original von pokerfreak18
Wenn das Gerät da ordnungsgemäß steht, wirste da nichts machen können.
Kann nur raten den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen bei 200€, sofern du dann nicht am Hungertuch knabberst.;)

wie definiert man in diesem fall denn ordnungsgemäß?


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Naja, die Frage ist ja, ob dem anderen eine Mitschuld trifft. Er weiß, dass OP sein Auto dort stehen hat und auch aus der Garage raus muss und deponiert trotzdem einen Gegenstand dort, der so flach ist, dass man ihn aus dem Auto nicht sehen kann.

Ich persönlich würde erst mal mit dem Kollegen reden, vielleicht findet man ja eine Lösung.


remix3331 Themenstarter
remix3331
Beigetreten: 26.07.2010
PokerStrategist

weiß hier einer ob sich mein versicherungsbeitrag (allianz) sofort erhöht? ist mein erster schaden ever und beträgt wie gesagt max 200€
find da gerade keine infos zu und bin wie gesagt unerfahren bei sowas ;)


Outbreaker5832
Beigetreten: 03.10.2008
Oldschool Grinder

Original von remix3331
weiß hier einer ob sich mein versicherungsbeitrag (allianz) sofort erhöht? ist mein erster schaden ever und beträgt wie gesagt max 200€
find da gerade keine infos zu und bin wie gesagt unerfahren bei sowas ;)

kommt drauf an, ob du einen Schaden/Jahr frei hast oder nicht ;)


schaumwein
Beigetreten: 29.11.2006
PokerStrategist

afaik muss man sich halt vor Fahrtantritt versichern das eben z.b. nix ums Auto rumsteht etc.
Ergo sehe ich da quasi null chancen.


hacklberry
Beigetreten: 24.04.2007
PokerStrategist

Wenns nur um ca 200 € geht lohnt sich eine Regulierung über die Versicherung zu 99,9999 % nicht.


TobiasK1985
Beigetreten: 04.01.2007
PokerStrategist

Hatte einen Schaden von 400 Euro und das hätte sich nicht gelohnt. (Vollkasko). Du bezahlst ja nicht nur die Kosten einer eventuellen Hochstufung, sondern zusätzlich über Jahre hinweg die Differenz.
Macht also nur Sinn, wenn du über die 200 Euro momentan nicht verfügst.


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Die 200 Euro dürften doch in den meisten Fällen eh noch in der Zone der Selbstbeteiligung liegen. So gesehen macht es eh keinen Sinn, da die Versicherung einzuschalten.


Original von Indy1701e
Naja, die Frage ist ja, ob dem anderen eine Mitschuld trifft. Er weiß, dass OP sein Auto dort stehen hat und auch aus der Garage raus muss und deponiert trotzdem einen Gegenstand dort, der so flach ist, dass man ihn aus dem Auto nicht sehen kann.

Trift ihn ganz sicher nicht.
Als Fahrer musst du überblicken wo du lang fährst, zur Not aussteigen und überprüfen ob der Weg frei ist.

Währe der Fall im öffentlichem Strassenland passiert und von der Polizei aufgenommen wurden hätte OP auch nen Bußgeld und eventuell sogar Punkte bekommen.

Im Endeffekt hätte da halt auch nen Kinderwagen stehen können.


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Ist er nicht und deshalb sind die Vorschriften des StVG hier mMn nicht anwendbar. Trotzdem bleibt ja § 823 BGB anwendbar und da kann es sein, dass dem Pächter eine gewisse Verkehrssicherungspflicht trifft.
Mal angenommen, er hat den Gegenstand absichtlich dort abgestellt, könnte man durchaus von vorsätzlicher Schädigung reden. Das ist aber alles nur theoretisch und ich sage erneut, klärt das erstmal untereinander ab.


annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Original von TobiasK1985
Hatte einen Schaden von 400 Euro und das hätte sich nicht gelohnt. (Vollkasko). Du bezahlst ja nicht nur die Kosten einer eventuellen Hochstufung, sondern zusätzlich über Jahre hinweg die Differenz.
Macht also nur Sinn, wenn du über die 200 Euro momentan nicht verfügst.

Dieses! Lohnt sich wirklich fast nie bei so "Minischäden".


RaucheCh1987
Beigetreten: 23.09.2010
Oldschool Grinder

Original von schaumwein
afaik muss man sich halt vor Fahrtantritt versichern das eben z.b. nix ums Auto rumsteht etc.
Ergo sehe ich da quasi null chancen.

Signed


zergling07
Beigetreten: 28.03.2010
PokerStrategist

der nachbar hat aber sein gerät auf das privatgelände von OP abgestellt afai-understand.
(und auch wenn nicht: wie sähe die sachlage dann aus?)


eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Original von zergling07
der nachbar hat aber sein gerät auf das privatgelände von OP abgestellt afai-understand.
(und auch wenn nicht: wie sähe die sachlage dann aus?)

Absolute Einzelfallentscheidung - mag zur Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens führen oder sogar zur Kürzung auf 0.

Ob den Pächter hier tatsächlich irgendeine Pflicht (ob Verkehrssicherungspflicht, allg. Rücksichtnahmepflicht, etc.) trifft, lässt sich imho auch so gar nicht beantworten.

@OP: Du musst schon ein wenig konkreter werden. Aber selbst dann gibt es keine klare Regelung, daher läufst du stets Gefahr, dass es zu deinen Ungunsten ausgeht.


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