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[Geschlossen] Schmerzensgeld, Anwalt...

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Hallo, ich habe ein Problem. 2008 gabs ein Vorfall, da wurde mir das Nasenbein gebrochen, daraufhin habe ich eine Anzeige gestellt....blablabla.. nach der Verhandlung hat der Richter ihn Arbeitsstunden als Strafe ausgeteilt. Das sah ich nicht ein und ging zu meiner Anwältin (die bei meiner Gerichtsverhandlung nicht erschien), die sagte mir das Sie Schmerzensgeld beantragen würde in Höhe von 2.000€... doch ihre Arbeit würde mich 300€ kosten.. Der Typ hat nach einer gewissen Zeit angefangen zu Zahlen in 160€ raten, die ersten Zahlungen gingen an meine Anwältin, blieben mir noch 1700€. Danach kam das Geld zu mir auf das Konto in unregelmäßigen abständen, zb. 2 monate nicht gezahlt... dann 3 monate nicht gezahlt.. irgendwann garnicht mehr gezahlt .. jetzt ist schon ende 2011 und der typ schuldet mir noch fast 600€.. das geht so nicht weiter hab ich meiner anwältin gesagt... sie sagte mir "leite ein Mahnverfahren ein"...ich hab gesagt das kostet doch was.. sie sagte ja.. Sie müssen mir 175€ geben damit ich anfangen kann... das problem dabei ist auch noch, das der typ vielleicht trotzdem nicht zahlt und mein geld dann auch noch futsch ist...

die frage... ich habe doch der anwältin schon 300€ für Ihre "arbeit" (papierkram sagte sie).. gegeben..und ihre arbeit ist noch nicht erledigt da ich 1. fast nie mein geld bekam... 2. wenn dann in unregelmäßigen abständen.. immer mit mahnungen... 3. mir fehlen noch fast 600€...

muss ich sie tatsächlich schon wieder bezahlen damit sie ihr mahnverfahren ding da durchziehen kann?:.


20 Antworten

den mahnbescheid kannste selber machen, kost 27,50e glaub ich, dafür braucht man klein Amwalt


Spielstephan
Beigetreten: 02.02.2008

Mahnverfahren kannste alleine durchziehen, bissel einlesen + Formular kaufen+ Gerichtskosten auslegen

Musst du halt abwägen, ob dir die 2-3 h Aufwand die 175 Euro wert sind.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

ja es gibt auch einen online mahnverfahren sagte sie mir... hab ich mal nachgeschaut,, aber manche fragen die ich da beantworten muss kann nur meine anwältin beantworten da es fragen für die anwälte sind..


eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Deine Anwältin trägt doch nicht das Risiko, dass der Schuldner nicht zahlt...
Natürlich hat sie ihre Arbeit getan.

Das Mahnverfahren kannst du aber tatsächlich leicht selbst einleiten.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

ich bin grad auf einer online mahnverfahrenseite gelandet.. bin grad beim schritt (forderung).. dort kann man auswählen um welchen grund es sich handelt.. aber leider steht da kein schmerzensgeld.. nur schadenersatz.. wenn ich das auswähle muss ich unten noch was eingeben unter Vertragsart.... wisst ihr was ich da eintragen soll?..da steht auch noch rechnungsnummer.. datum ihrer rechnung usw.. ich versteh das nicht.. ich habe dafür keine unterlagen..


Nun ja, zunächst solltest du eine Mahnung dem Schuldner ggü aussprechen,
Inkl einer dem gesunden Menschenverstand entsprechen Frist
Nach Fristablauf der ersten Mahnung kannst du deine Anwältin einschalten, da dann die gegenpartei die weiteren kosten zu tragen hast
Bei der Mahnung solltest du drauf achten, dass eben jene bewiesen werden kann ( zb durch ein einschreiben)


Roxi1983
Beigetreten: 08.01.2009

warum bitte schön ein mahnverfahren? er kann schon aus der entscheidung vollstrecken.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

was meinst du mit aus der entscheidung vollstrecken?


Roxi1983
Beigetreten: 08.01.2009

Original von warumso
was meinst du mit aus der entscheidung vollstrecken?

hast du ne gerichtsentscheidung zum schmerzensgeld? falls ja, kannst du aus dieser entscheidung zwangsvollstrecken.


Kraterspalter
Beigetreten: 12.06.2007

Wenn dem Schmerzensgeld eine Gerichtsentscheidung oder eine notarielle Schuldunterwerfung zugrundliegt, kannst du direkt daraus vollstrecken, was dir den beim Mahnverfahren möglichen Widerspruch mitsamt Gerichtsverhandlung spart und günstiger ist.


zeegro
Beigetreten: 28.10.2006

nicht unbedingt, §286 BGB. da steht wann ne Mahnung entbehrlich ist.

das mahnen ist auch kein Ding, machst das fertig, schreibst ne Mahnung und wartest die Zeit ab, dann muss er sofort zahlen und du kannst es einfordern. Da man das Urteil nicht kennt, gehe ich einfach davon aus das man hier eine Mahnung fällig ist.

Wenn die Anwältin das schon sagt, gehe ich sehr stark davon aus. Sie hat davon nämlich nicht sehr viel^^


Roxi1983
Beigetreten: 08.01.2009

Original von zeegro
nicht unbedingt, §286 BGB. da steht wann ne Mahnung entbehrlich ist.

das mahnen ist auch kein Ding, machst das fertig, schreibst ne Mahnung und wartest die Zeit ab, dann muss er sofort zahlen und du kannst es einfordern. Da man das Urteil nicht kennt, gehe ich einfach davon aus das man hier eine Mahnung fällig ist.

Wenn die Anwältin das schon sagt, gehe ich sehr stark davon aus. Sie hat davon nämlich nicht sehr viel^^

mahnverfahren zpo =! mahnung bgb


zeegro
Beigetreten: 28.10.2006

Original von Roxi1983

Original von zeegro
nicht unbedingt, §286 BGB. da steht wann ne Mahnung entbehrlich ist.

das mahnen ist auch kein Ding, machst das fertig, schreibst ne Mahnung und wartest die Zeit ab, dann muss er sofort zahlen und du kannst es einfordern. Da man das Urteil nicht kennt, gehe ich einfach davon aus das man hier eine Mahnung fällig ist.

Wenn die Anwältin das schon sagt, gehe ich sehr stark davon aus. Sie hat davon nämlich nicht sehr viel^^

mahnverfahren zpo =! mahnung bgb

fuck mag sein, soweit bin ich noch nicht ^ ;)

wie ist das denn dann geregelt? ich dachte Schmerzensgeld läuft dann auch über das BGB


frank2104
Beigetreten: 17.08.2007

Original von warumso
was meinst du mit aus der entscheidung vollstrecken?

Wenn dem Schmerzensgeld eine Gerichtsentscheidung vorangeht, beantragt man beim Gericht eine "Vollstreckbare Ausfertigung". Diese kann man dann direkt an einen Gerichtsvollzieher weiterleiten der die Vollstreckung durchführt. Der Kostenvorschuss für den Gerichtsvollzieher muss allerdings von dir überwiesen werden, beträgt aber unter 50 €.


Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006

Original von warumso
ich bin grad auf einer online mahnverfahrenseite gelandet.. bin grad beim schritt (forderung).. dort kann man auswählen um welchen grund es sich handelt.. aber leider steht da kein schmerzensgeld.. nur schadenersatz

Schmerzensgeld ist ein immaterieller Schadensersatz, d. h. Schadensersatz passt.

Original von warumso
wenn ich das auswähle muss ich unten noch was eingeben unter Vertragsart.... wisst ihr was ich da eintragen soll?..da steht auch noch rechnungsnummer.. datum ihrer rechnung usw.. ich versteh das nicht.. ich habe dafür keine unterlagen..

Einen Vertrag gibt es nicht. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ein deliktischer Anspruch, d. h. er basiert auf einer unerlaubten Handlung: Der Körperverletzung.


lol troll


Ragnaroek87
Beigetreten: 13.03.2009

Ich hab nach meinem Prozess alle Anträge in Bezug auf gerichtl. Weisungen selbst geschrieben, war jedesmal ne Arbeit von ca. einer Stunde (insgesamt 3x).

Trau dich einfach drüber und schenk dein Geld nicht her.


Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006

Ich hab das auch so ähnlich von einem der mir Besoffen den Seitenspiegel abgeschlagen hat da warte ich immer noch auf mein Geld ich bekomm immer nur Post zurück wo drin steht der Schuldner ist Zahlungsunfähig (unter der Pfändungsgrenze) denke so ähnlich wirds bei dir auch aussehen...


Liproqq
Beigetreten: 27.08.2008

Original von warumso
ich bin grad auf einer online mahnverfahrenseite gelandet.. bin grad beim schritt (forderung).. dort kann man auswählen um welchen grund es sich handelt.. aber leider steht da kein schmerzensgeld.. nur schadenersatz.. wenn ich das auswähle muss ich unten noch was eingeben unter Vertragsart.... wisst ihr was ich da eintragen soll?..da steht auch noch rechnungsnummer.. datum ihrer rechnung usw.. ich versteh das nicht.. ich habe dafür keine unterlagen..

Forderung aus Unerlaubter Handlung nach §823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit dem Strafurteil.

Aber wenn du schon ein Urteil über das Schmerzensgeld hast, dann brauchste gar keinen Mahnbescheid. Dann kannst du zum Gerichtsvollzieher im Amtsgericht gehen, entweder in dem Bezirk wo die unerlaubte Handlung stattfand oder wo der Schuldner wohnt. Der setzt die Forderung für dich durch.

Schau auch mal in die Klageschrift rein, ob deine Anwältin auch ihre Kosten zusätzlich gefordert hat, ansonstn kannste dir das Geld was sie bekommen hat zurückholen.

Schadensersatz aus Schlechtleistung wäre das Stichwort.


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