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Spülmaschine gekauft - Kaputt - Verkäufer will Geld

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klys
Beigetreten: 20.05.2007
PokerStrategist

Hallo,

habe eine Spülmaschine gekauft, gebraucht, generalüberholt und inkl. Garantie für ein halbes Jahr (Garantie, nicht Gewährleistung).

Also die Maschine mit nem Sackkarren vom Laden zu meiner Bude gefahren (Gefahrenübergang), ist relativ nah bei mir (aber trotzdem anstrengend).

Anschließen lassen vom Profi, was eigentlich nicht der Rede wert ist, weil es jedes Kind kann, aber hier kann man den Fehler auch ausschließen.

Schon beim ersten Betrieb kam nach einer Stunde ein Fehler, der dazu führt, dass die Maschine abschaltet. Kundendienst vom Laden kam, sagt mir, dass es bei AEG-Maschinen häufig diesen Fehler gibt, kippt die Maschine, Wasser läuft unten raus - und das Ding läuft wieder.

Nach 6 Tagen tritt nun der selbe Fehler wieder auf. Laden angerufen, meint, ich soll die Maschine selber zurückbringen oder er holt sie für 40 Euro ab und repariert sie in seiner Werkstatt.

--

What now? Obv. war die Maschine schon beim Kauf kaputt bzw. mit dem Sachmangel versehen. Beim Transport (ich plus zwei Mitbewohner) ist auch nichts passiert. Warum soll ich jetzt schon wieder Geld bezahlen oder mir die Mühe machen, das Teil dahin zu karren?! Ich hab ne kaputte Maschine gekauft und die Garantie im Kaufpreis inklusive erworben.

Greift hier §439 Absatz 2 oder ist es so einfach nicht wegen dem Gefahrenübergang? Sollte ich in den sauren Apfel beissen und ihm die Maschine bringen, weil es so klar nicht ist (entgegen jeder Intuition und meinem Rechtsempfinden)?

Danke!


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10 Antworten
maaR
Beigetreten: 02.06.2006
PokerStrategist

schau mal sein wiederrufsrecht bei artikeln über 40 euro ist der rückversand im grunde meist kostenlos.. ob das rechtlich so ist weiß ich aber auch nicht.

lass dir seine agbs geben? schau was in der garantie steht was im garantiefall passiert? vor ort reperatur?

oder sagst wenn ers net kostenlos abholt und rept. bringst du sie komplett zurück und willst dein geld wieder.. was glaube nicht ok ist. da er recht zum nachbessern hat.


Antwort
Zitat
Effi101
Beigetreten: 20.11.2007
PokerStrategist

Widerrufsrecht gibt es hier nicht.
Zur rechtlichen Situation kann ich aber auch nichts weiteres sagen, ich würde irgendwie versuchen mit dem Kerl auf einen Grünen Zweig zu kommen, anstatt mit Paragraphen um mich zu schmeißen. :)


Antwort
Zitat

Gewährleistung (oder auch 'Mängelhaftung') ist für gewewbliche Händler gegenüber Endverbrauchern (vgl. Verbrauchsgütergkauf) rechtlich verbindlich. Die Gewährleistungs-Zeitraum beträgt bei neuen Artikeln 2 Jahre, bei gebrauchten kann er durch AGB auf 1 Jahr reduziert werden. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer.

Garantie ist eine freiweillige Option des Herstellers oder des Händlers, die Gewährleistung irgendwie zu erweitern oder zu verlängern.

Widerrufsrecht gibt es verpflichtend nur im Fernabsatz (zB Online), die 40-Euro Versand-Regelung betrifft afaik nur den Widerruf.

Gewährleistung und Widerrufsrecht sind reine B2C-Angelegenheiten, zwischen Händlern und Vertrieben oder Händler und Hersteller (B2B) gibt es rechtlich nur freiwillige Absprachen bzw. entsprechende Vertragsregelungen (HGB statt BGB).

Das nur zur Begriffsklärung.

Wird umgangssprachlich auch von Verkäufern gern mal (absichtlich?) verwechselt.

Ich würde vermuten, da die Lieferung nicht Bestandteil des Kaufvertrages war, hat der Händler auch keine Verpflichtung, die Ware bei dir abzuholen.

Du kannst allerdings wählen, ob nachgebessert oder das Teil direkt ersetzt werden soll (sofern verfügbar). Siehe Nacherfüllung (ob Austausch oder Nachbesserung, entscheidet bei Verbrauchsgütern der Kunde, wenn möglich).

Schau dir am besten auch mal die AGB des Händlers an. Evtl. findest du dort eine abweichende Regelung zu deinem Vorteil. Eine Modifikation (durch AGB oder Kaufvertrag) zu deinem Nachteil wäre übrigens in deinem Fall (sofern du nicht selber als Kaufmann handelst) nicht zulässig und damit unwirksam.

GL!


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Zitat
NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007
Oldschool Grinder

Ich versteh jetzt nicht genau, was du eigentlich zahlen sollst. So wie du es schreibst, will er doch nur fürs Abholen 40€, nicht fürs reparieren, wenn du das Ding selbts vorbei bringst, kostet es demnach nichts. Da ja auch keine Lieferung inbegriffen war, kannst du natürlich nicht verlangen, dass er sie kostenlos abholt. Pack das Ding doch einfach wieder auf die Sackkarre und bring es hin.


Antwort
Zitat
Knudsen
Beigetreten: 19.07.2005
Oldschool Grinder

Original von NiceToMeetYou
Ich versteh jetzt nicht genau, was du eigentlich zahlen sollst. So wie du es schreibst, will er doch nur fürs Abholen 40€, nicht fürs reparieren, wenn du das Ding selbts vorbei bringst, kostet es demnach nichts. Da ja auch keine Lieferung inbegriffen war, kannst du natürlich nicht verlangen, dass er sie kostenlos abholt. Pack das Ding doch einfach wieder auf die Sackkarre und bring es hin.

Wenn cih was bestelle ist der Versand idr kostenpflichtig. Im Gewährleistungsfall kostet der Rückversand aber nichts. Ist das hier nicht prinzipiell dsa Gleiche?


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Bliss86
Beigetreten: 04.08.2006
PokerStrategist

Kein Onlinekauf.


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Kenn mich als zwar nicht aus, aber Stiftung Warentest meint:

Gewährleistung: Die Tricks der Händler

Transport: „Bringen Sie uns das Sofa vorbei“, bekam test-Leser Georg Klasmann zu hören, als er aufgeplatzte Nähte reklamierte. Das braucht er aber nicht, denn sämtliche Kosten, die mit der Nacherfüllung verbunden sind, trägt der Händler. Er muss das Sofa beim Kunden abholen. Das gilt generell – auch für Kleingeräte, obwohl es sich in der Praxis eingebürgert hat, dass der Kunde die mangelhafte Ware gleich mitbringt.


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Betrunkener
Beigetreten: 22.01.2006
Elite Grinder

Die Spülmaschine dem Händler bringen und anschließen die Rechnung dafür stellen? :coolface:

Vielleicht gibs ja das Fach Jura an deiner Uni.


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DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Original von Betrunkener
Die Spülmaschine dem Händler bringen und anschließen die Rechnung dafür stellen? :coolface:

Finde ich gut :)

Würde dem Händler das vorher am Telefon anbieten. Du wirst natürlich nie wieder dort etwas kaufen.


Antwort
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Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

Alle etwaigen Kosten einer Nacherfüllung trägt immer der Leistende. Ist nicht dein Problem.


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