Hallo,
habe eine Spülmaschine gekauft, gebraucht, generalüberholt und inkl. Garantie für ein halbes Jahr (Garantie, nicht Gewährleistung).
Also die Maschine mit nem Sackkarren vom Laden zu meiner Bude gefahren (Gefahrenübergang), ist relativ nah bei mir (aber trotzdem anstrengend).
Anschließen lassen vom Profi, was eigentlich nicht der Rede wert ist, weil es jedes Kind kann, aber hier kann man den Fehler auch ausschließen.
Schon beim ersten Betrieb kam nach einer Stunde ein Fehler, der dazu führt, dass die Maschine abschaltet. Kundendienst vom Laden kam, sagt mir, dass es bei AEG-Maschinen häufig diesen Fehler gibt, kippt die Maschine, Wasser läuft unten raus - und das Ding läuft wieder.
Nach 6 Tagen tritt nun der selbe Fehler wieder auf. Laden angerufen, meint, ich soll die Maschine selber zurückbringen oder er holt sie für 40 Euro ab und repariert sie in seiner Werkstatt.
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What now? Obv. war die Maschine schon beim Kauf kaputt bzw. mit dem Sachmangel versehen. Beim Transport (ich plus zwei Mitbewohner) ist auch nichts passiert. Warum soll ich jetzt schon wieder Geld bezahlen oder mir die Mühe machen, das Teil dahin zu karren?! Ich hab ne kaputte Maschine gekauft und die Garantie im Kaufpreis inklusive erworben.
Greift hier §439 Absatz 2 oder ist es so einfach nicht wegen dem Gefahrenübergang? Sollte ich in den sauren Apfel beissen und ihm die Maschine bringen, weil es so klar nicht ist (entgegen jeder Intuition und meinem Rechtsempfinden)?
Danke!