60 tage gelten auch für Deutschland.
Beispiel: Rekurs gegen ein Strafmandat, das in Bozen ausgestellt wurde:
An das Regierungskommissariat der Provinz Bozen
z. H. Kommando der Stadtpolizei Bozen
Amt für Übertretungen
Galileistraße 23
39100 Bozen
Eine andere Möglichkeit ist der Gang vor das Friedensgericht. Auch in diesem Fall ist der Gerichtsstand der Ort der Ausstellung des Strafmandates. Der Straffällige hat 60 Tage ab Ausstellung, bzw. Zustellung des Strafmandates Zeit, um den Rekurs persönlich zu hinterlegen oder mittels Postweg einzureichen. Bei der Rekursverhandlung muss man persönlich anwesend sein.