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Strafmandat
 
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[Geschlossen] Strafmandat

47 Beiträge
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2,495 Ansichten
_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

60 tage gelten auch für Deutschland.

Beispiel: Rekurs gegen ein Strafmandat, das in Bozen ausgestellt wurde:

An das Regierungskommissariat der Provinz Bozen
z. H. Kommando der Stadtpolizei Bozen
Amt für Übertretungen
Galileistraße 23
39100 Bozen

Eine andere Möglichkeit ist der Gang vor das Friedensgericht. Auch in diesem Fall ist der Gerichtsstand der Ort der Ausstellung des Strafmandates. Der Straffällige hat 60 Tage ab Ausstellung, bzw. Zustellung des Strafmandates Zeit, um den Rekurs persönlich zu hinterlegen oder mittels Postweg einzureichen. Bei der Rekursverhandlung muss man persönlich anwesend sein.


Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005

Wenn ich 60 Tage warte, nachdem ich den Überweisungsbeleg zugeschickt bekommen hab, dürfte sich die Summe in der Zeit um den Faktor 3 erhöht haben... =)

Ich hab schon diverse Strafzettel bekommen und ich hatte mit Sicherheit keine 60 Tage Zeit zum überweisen oder Einspruch einlegen...


Coletrader
Beigetreten: 31.03.2008

Original von donBauerdick
60 tage gelten auch für Deutschland.

Öhm nein?!?

Das deutsche Recht ist was Fristen angeht knallhart, hier kommen ja selbst erwiesennermaßen gefährliche Straftäter frei, weil die Staatsanwaltschaft eine Frist verpennt!

Um welches Land gehts denn hier jetzt? Wäre praktisch wenn du das bei deiner Frage dazu schreiben würdest.. _ugly:


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

naja ich werde es ja sehen werden sich ja sicher melden wollen ja was von mir ;) mal schauen wie der Spass ausgeht .


Nakaschi
Beigetreten: 17.02.2008

ne Mahnung entfaltet ihre Wirkung erst mit Zugang soweit ich das noch aus dem Studium weiß. Insofern auf Briefstempel und Zugangstag verweisen.

Dein Geld sollte aber vor dem Zugang der Mahnung bei denen auf deren Konto gewesen sein...

Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren, bevor Du Dich auf solche Infos verlässt! hier sitzen nur juristische Laien.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Wie schauts aus wenn ich einfach behaupte bis heute keine mahnung bekommen zu haben also einfach auf dumm stellen und noch nicht mal wissen das das geld zurück ging und dann ganz verblüfft sein das das geld wieder auf dem Konto ist .


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Ja mit zugang so kenne oder kannte ich das auch deswegen habe ich sie weggeworfen shit.


coolalzi
Beigetreten: 01.10.2006

schlehte Idee. Wie wärs, wenn du die Rechnungen einfach mal abheftest?


Coletrader
Beigetreten: 31.03.2008

Original von donBauerdick
Wie schauts aus wenn ich einfach behaupte bis heute keine mahnung bekommen zu haben also einfach auf dumm stellen und noch nicht mal wissen das das geld zurück ging und dann ganz verblüfft sein das das geld wieder auf dem Konto ist .

Mit nem gutem Anwalt geht natürlich alles...

Doch könntest du die 23 € auch einfach als Lehrgeld sehen und die Strafe einfach bezahlen..


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Dachte mir nur Überwiesen hast du es ja hast doch alles richtig gemacht .


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Ja klar so schlimm ist das nicht richtig trotzdem mal schauen so einfach gebe ich nicht auf aber tendiere auch zum zahlen .


Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005

Du hast sehr wahrscheinlich nicht fristgerecht Überwiesen.

Alles richtig gemacht hast du sicherlich nicht!


Nakaschi
Beigetreten: 17.02.2008

Frag lieber in einem ausgewiesenen Rechtsforum, in dem sich ein Rechtsanwalt dazu äussert.

Wenn in einem entsprechenden Gesetz etwas anderes geregelt ist, als im BGB bezüglich des Zugangs, zum Beispiel ein automatismus, der den Betrag nach x Tagen erhöht, dann ist die Mahnung eher ein Infoschreiben.

Wie gesagt, hier wirst Du nur ungenaue Tipps erhalten.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Ja hab ich auch nicht gesagt das ich alles richtig gemacht habe .Habe gesagt habe es mir so gedacht das ich alles richtig gemacht habe und ich wette jeder andere hätte es genauso gemacht .


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Werde mich auf jeden fall nochmal schlau machen werde dann berichten ob ich drum rum gekommen bin oder nicht.


Original von donBauerdick
ich wette jeder andere hätte es genauso gemacht .

einsatz?


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Du behälst Mahnungen von Sachen wo du dir denkst ey schon bezahlt ?


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Aber vieleicht hab ich ja die Frist überschritten und die buchen das zurück oh got und was mach ich dann ohne das schreiben .Es gibt doch keinen grund es zu behalten wenn man das geld doch schon überwiesen hat.


Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005

Schriftverkehr wird in einen Ordner geheftet der alle paar Monate/Jahre mal ausgemistet wird.
Natürlich hefte ich sowas ab, vorallem wenns um irgendwelche Bußgeldbescheide geht... Schon alleine um im Falle deines Problems nachvollziehen zu können, warum da plötzlich eine Mahnung kommt.

Sorry für den Offtopickram, bin aber doch recht verwundert über dein Verhalten und deine Äußerungen... Deine Wette nehme ich gerne an, halte mich jetzt aber zwecks OT Vermeidung aus dem Thread raus... =)


Original von krong
Du hast sehr wahrscheinlich nicht fristgerecht Überwiesen.

Alles richtig gemacht hast du sicherlich nicht!

woher weisst du das? es besteht doch auch die (zugegeben kleine) chance dass die bussgeldstelle sich einfach mal versehen hat.

@op: vielleicht einfach mal da anrufen und nachfragen...


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