Mal angenommen ein in den Vereinigten Staaten zum Tode verurteilter Mensch schafft es wie auch immer nach seiner Verurteilung nach Deutschland zu flüchten. Muss bzw. darf Deutschland ihn ausliefern?
soweit ich weiss liefert deutschland keine leute aus, wenn sie die todesstrafe zu erwarten haben. gleiches gilt auch fuer buchstaeblich lebenslange haft.
Intressanter würde ich das Thema bei deutschen Staatsbürgern und Staaten die nicht soviel Macht haben finden...
Original von hazz
soweit ich weiss liefert deutschland keine leute aus, wenn sie die todesstrafe zu erwarten haben. gleiches gilt auch fuer buchstaeblich lebenslange haft.
was passiert mit dem dann? bekommt der dann etwa asyl? ^^
Original von TeK1337
Original von hazz
soweit ich weiss liefert deutschland keine leute aus, wenn sie die todesstrafe zu erwarten haben. gleiches gilt auch fuer buchstaeblich lebenslange haft.was passiert mit dem dann? bekommt der dann etwa asyl? ^^
ja und hartz 4 + Kindergeld
das einzige land, das dich definitiv nicht an andere länder ausliefert, ist deutschland.
Original von XeroHTLP
Original von TeK1337
Original von hazz
soweit ich weiss liefert deutschland keine leute aus, wenn sie die todesstrafe zu erwarten haben. gleiches gilt auch fuer buchstaeblich lebenslange haft.was passiert mit dem dann? bekommt der dann etwa asyl? ^^
ja und hartz 4 + Kindergeld
und lebt dann in spätrömischer dekadenz in seiner assivilla
Ein Verdächtiger wird in der Regel nicht automatisch ausgeliefert, sondern der Auslieferung geht normalerweise ein Rechtshilfeersuchen voraus. In Deutschland regelt das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) die Auslieferung und die Durchlieferung, falls kein bilateraler Vertrag zwischen Deutschland und dem ersuchenden Staat besteht. Danach müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, bevor ein Verdächtiger an einen anderen Staat ausgeliefert wird:
1. Die ihm zu Last gelegte Tat muss in beiden Ländern strafbar sein.
2. Ihm dürfen keinerlei Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung drohen (wobei eine konkrete und keine lediglich abstrakte Gefahr bestehen muss, vgl. 2 BvR 685/03).
3. Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen (§ 8 IRG[1]).
4. Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet.
5. Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich.
6. Deutsche dürfen nicht an andere Staaten ausgeliefert werden, mit Ausnahme an EU-Länder oder internationale Gerichte, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt wird (Art. 16 GG). Vor Einführung des europäischen Haftbefehls war die Auslieferung Deutscher an das Ausland durch das Grundgesetz verboten.
/thread
Und was wenn der Todeskandidat des Mordes schuldig ist? Angenommen er ist bereits zu 100% überführt, klagt Deutschland ihn dann in Dtl. an und verurteilt ihn hier?
Original von Mondkeks
Und was wenn der Todeskandidat des Mordes schuldig ist? Angenommen er ist bereits zu 100% überführt, klagt Deutschland ihn dann in Dtl. an und verurteilt ihn hier?
Gute Frage, wo sind die Juristen?
Original von sprengo
Original von Mondkeks
Und was wenn der Todeskandidat des Mordes schuldig ist? Angenommen er ist bereits zu 100% überführt, klagt Deutschland ihn dann in Dtl. an und verurteilt ihn hier?Gute Frage, wo sind die Juristen?
in der bib wo sonst!
Original von Mondkeks
Und was wenn der Todeskandidat des Mordes schuldig ist? Angenommen er ist bereits zu 100% überführt, klagt Deutschland ihn dann in Dtl. an und verurteilt ihn hier?
auch interessant wäre, was passieren würde wenn jemand "nur" unter mordverdacht steht und ihm der prozess in einem land gemacht werden soll in dem es die todesstrafe gibt.
somit droht ihm ja die todesstrafe, aber es ist eben nicht sicher.
Original von Boffing
Original von Mondkeks
Und was wenn der Todeskandidat des Mordes schuldig ist? Angenommen er ist bereits zu 100% überführt, klagt Deutschland ihn dann in Dtl. an und verurteilt ihn hier?auch interessant wäre, was passieren würde wenn jemand "nur" unter mordverdacht steht und ihm der prozess in einem land gemacht werden soll in dem es die todesstrafe gibt.
somit droht ihm ja die todesstrafe, aber es ist eben nicht sicher.
3. Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen (§ 8 IRG[1]).
Original von kronenbourg
das einzige land, das dich definitiv nicht an andere länder ausliefert, ist deutschland.
Nee ist Quatsch, ist auch schon ne rein politische Frage. Kein Land, an das wir nicht ausliefern wollen, wird in Zukunft noch einmal an uns ausliefern.
Also ist es als deutscher Vollpsycho empfehlenswert, seine Mordgelüste am Wochenende in Holland auszuleben (verführerischer Gedanke, wenn ich so an deren Pokerspiel denke) und sich dann schnell wieder über die Grenze zu machen, oder gibt es dann hier evtl auch noch einen Eintrag ins Klassenbuch oder sowas?
Original von KiliHH
Original von Toerke79
Also ist es als deutscher Vollpsycho empfehlenswert, seine Mordgelüste am Wochenende in Holland auszuleben (verführerischer Gedanke, wenn ich so an deren Pokerspiel denke) und sich dann schnell wieder über die Grenze zu machen, oder gibt es dann hier evtl auch noch einen Eintrag ins Klassenbuch oder sowas?Du meinst weil es in Holland die Todesstrafe gibt?
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Bezog sich mehr so auf die Aussage wir würden ja als einziges Land niemanden ausliefern :rolleyes:...also nehmen wir mal an, ich mach im Amerika Urlaub ein paar Leute platt und schaff es zurück in das gelobte Deutschland...dann bin ich aus dem Schneider, oder was?
ich hab zwar keine ahnung aber ich hoffe doch mal, dass du dann hier verklagt wirst. alles andere wär doch n fehler im system