Zum Forum springen
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] +

40 Beiträge
18 Benutzer
0 Reactions
2,172 Ansichten
peterparker1985
Beigetreten: 10.03.2007

Original von Araklion
Macht gefälligst Bund oder richtig(!) Zivi, ihr assozialen Penner.

Ich habe einen festen job. Nachm Zivi wäre dann hartz4 und Dosenbier angesagt, da hab ich keinen bock drauf! Solln se mir nachm Zivi nen festen Job im Baz garantieren dann hätt ich kein Problem Zivi zu machen!

*edit by Tigga* Forenregel 1: Keine Beleidigungen Um einen angenehmen Umgangston im Forum zu sichern, ist das Beleidigen anderer Mitglieder verboten. Unter Beleidigungen ist auch das Verhöhnen, Verspotten und Bloßstellen von anderen Mitgliedern zu verstehen. • Meinungen: Meinungsäußerungen, die nicht auf eine konkrete Person bezogen sind, sind oft keine Beleidigung. Beispiel: "Jeder, der an UFOs glaubt, ist dumm" ist keine Beleidigung. • Absicht: Die erkennbare Absicht ist entscheidend, d.h. Formalien spielen im Zweifel keine Rolle, wenn die Intention ersichtlich ist. • Ironie: Muss deutlich zu erkennen sein. Im Zweifel entscheidet der Moderator, was eine Beleidigung ist und was nicht. Dies ist notwendig, da nicht in jedem Fall eine demokratische Abstimmung praktikabel ist.


KiliHH Themenstarter
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
knorki
Beigetreten: 10.07.2008

Rückenleiden is immer schwierig.

Wenn du aufgrund von Rückenbeschwerden nicht zum Zivi kannst, wie kannst du dann andere Tätigkeiten ausführen?

Wenn du nen Bürojob hast oder gar nen handwerkl. Beruf ausübst, entzieht dir das schnell mal die Glaubwürdigkeit und damit die Grundlage für die beliebte "Rücken-Ausrede"

-> Besorg dir ein Attest vom Hausarzt oder lass dich mindestens von ihm an einen Neurologe/Psychologe/Psychiater überweisen

-> Mach dir einen Termin bei einem der o. g. Ärzte oder lass dich ggf. überall auf die Warteliste setzen - das ist wichtig, damit du sagen kannst du möchtest eine Behandlung starten, wichtig für die Glaubwürdigkeit

-> Das wird so laufen, dass du vom Gesundheitsamt an einen unabhängigen Psychiater überwiesen wirst, der dann ein Gutachten erstellt ob du Dienstfähig bist oder nicht. BEREITE DICH DARAUF GUT VOR!

Das wichtigste sind Schlafstörungen, Selbstmedikation und zunehmende soziale Isolation!


KiliHH Themenstarter
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
peterparker1985
Beigetreten: 10.03.2007
KiliHH Themenstarter
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
Kerri1
Beigetreten: 17.03.2005

immer diese drückeberger


Ecsmo
Beigetreten: 23.04.2007

Original von Kerri1

immer diese drückeberger

#2

dafür hast du das mit dem 1suited und 3suited noch nicht verstanden :P


Ich hab da auch mal ne Frage, hoffe mir kann jemand kompetent helfen:

Ich habe mich 2004 mustern lassen, T2 erhalten und wollte sogar beim Bund studieren....naja...das habe ich dann verworfen und mich an normalen unis beworben. zum glück waren die mit der Studienzusage schneller als der Bund mit dem Einzugsbefehl...hab den dann geschrieben und wurde nach hinten verschoben. Nun ist nächstes Jahr mein studium vorbei.

als ich damals gemustert wurde, wurde man nur bis 23 gezogen. Wurde man zurückgestellt (so wie ich) durfte man noch bis 25 gezogen werden. Ich bin nächstes Jahr wenn ich mein Diplom habe genau 25. Hat sich mittlerweile was geändert, oder könnte es dumm laufen und die ziehen mich? Ich würd die 9 verschenkten Monate nämlich gern vermeiden!...Also ich bezweifel eh, dass die mich noch ziehen, wäre aber beruhigend zu wissen, wenn sich die Gesetzlage mittlerweile geändert hat.

Danke!


benn1337
Beigetreten: 03.10.2006

Original von probroker
Ich hab da auch mal ne Frage, hoffe mir kann jemand kompetent helfen:

Ich habe mich 2004 mustern lassen, T2 erhalten und wollte sogar beim Bund studieren....naja...das habe ich dann verworfen und mich an normalen unis beworben. zum glück waren die mit der Studienzusage schneller als der Bund mit dem Einzugsbefehl...hab den dann geschrieben und wurde nach hinten verschoben. Nun ist nächstes Jahr mein studium vorbei.

als ich damals gemustert wurde, wurde man nur bis 23 gezogen. Wurde man zurückgestellt (so wie ich) durfte man noch bis 25 gezogen werden. Ich bin nächstes Jahr wenn ich mein Diplom habe genau 25. Hat sich mittlerweile was geändert, oder könnte es dumm laufen und die ziehen mich? Ich würd die 9 verschenkten Monate nämlich gern vermeiden!...Also ich bezweifel eh, dass die mich noch ziehen, wäre aber beruhigend zu wissen, wenn sich die Gesetzlage mittlerweile geändert hat.

Danke!

Also das ist afaik immernoch so. Allerdings können sie dich nach deinem 25. Geburtstag nicht mehr einziehen, d.h. das sollte kein problem sein, wenn du schon 25 bist. Außerdem gibt es glaube ich nur 4 einzugstermine im jahr und du kannst easy ein Jahr rauszögern durch papierkram.. z.b. nachmusterung beantragen, verweigern oder sonst was.. wenn du es denn willst ;).. also ich bin in der gleichen situation, nur dass ich mit 24 mein diplom in der tasche habe..


Hat sich doch gelohnt nen Jahr ins Ausland zu gehen....wohooo!!

;)

Danke für die schnelle Antwort!


benn1337
Beigetreten: 03.10.2006

Also viele sagen in irgendwelchen foren, dass man mit 25 Jahren auch noch gezogen werden kann aber es heißt:

"(1) 1Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

2Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt

1. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie

a)
wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,"

Das 25. Lebensjahr hat man doch vollendet wenn man 25 wird oder? ^^..

also 1. lebensjahr von 0 - 1 Jahr
2. lebensjahr von 1 - 2 jahre
.
.
.
25. lebensjahr von 24-25 Jahre

oder irre ich ?


Original von KiliHH
Weiß jemand, wann diese Zurückziehung wirksam wird?

sofort. das musst du denen nur erklaeren, also hinschicken und dann wenn nix passiert anrufen und erklaeren.
wenn du dann da raus bist heisst das noch lange nicht dass die bundeswehr dich gleich zieht...


Ich glaub du irrst dich nicht!...klingt plausibel


Ecsmo
Beigetreten: 23.04.2007

Original von benn1337
Also viele sagen in irgendwelchen foren, dass man mit 25 Jahren auch noch gezogen werden kann aber es heißt:

"(1) 1Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

2Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt

1. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie

a)
wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,"

Das 25. Lebensjahr hat man doch vollendet wenn man 25 wird oder? ^^..

also 1. lebensjahr von 0 - 1 Jahr
2. lebensjahr von 1 - 2 jahre
.
.
.
25. lebensjahr von 24-25 Jahre

oder irre ich ?

100%-ig richtig mit dem Lebenjahr.. Ist immer das angebrochene gemeint..


KiliHH Themenstarter
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
KiliHH Themenstarter
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007

Hatte vor kurzem auch ne Nachuntersuchung.. und heute kam der Bescheid: "nicht zivildienstfähig" :P


Entlassungsgeld bekommt man meiner Meinung nach nur, wenn man mindestens 6 Monate (oder waren es 3?) Dienst geleistet hat. Und selbst dann konnte das einem noch durch Disziplinarverfahren o.ä. verwehrt bleiben.

edit:

Bei einer Entlassung erhalten Sie an Ihrem Entlassungstag ein Entlassungsgeld, wenn Sie mindestens 30 Tage Dienst geleistet haben.

So isses richtig. Quelle zivildienst.de


Original von KiliHH
Noch ne andere Frage, glaube aber kaum dass das jmd weiß:

Kriegt man nach offiziell 5 Tagen im Zivildienstverhältnis und anschließener Dienstuntauglichkeit Sold? Wenn ja, wieviel? Auch anteilig Entlassungsgeld?

Habe ein wenig gegoogelt, aber auf diese doch spezielle Frage habe ich keine Antwort gefunden.

Alter....glaub du brauchst im RL mal paar auf die Lichter


Teilen: