ah okay, das is ja geil.
also gilt das selbe dann auch, wenn ich mit nem kumpel zusammen das schreiben aufsetzen, zur post gehe usw udn er mir das schriftlich dokumentiert, richtig?
ah okay, das is ja geil.
also gilt das selbe dann auch, wenn ich mit nem kumpel zusammen das schreiben aufsetzen, zur post gehe usw udn er mir das schriftlich dokumentiert, richtig?
sagtest du nicht, dass dein untermieter keinen schlüssel zum briefkasten hat?
dann sollte §180 ZPO nicht passen...vielleicht dann erst §181...
ich würde den schlüssel einfach in der küche auslegen und ihm das so mitteilen.
ich verwehre ihm den zugriff ja nicht
er ist ja in der pflicht nachzuweisen, dass er keinen zugriff hatte
es gibt halt einen schlüssel für den briefkasten... da der mietvertrag befristet war, meinte er, dass er den eh nicht braucht, weil er wohl keine post bekommt... dann hab ich halt gesagt, okay, dann hänge ich ihn bei mir ran und checke täglich.
Wenn es jetzt zur kündigung kommt, werde ich den einfach in der küche auslegen...
Warum hängst du ihm das Schreiben nicht einfach an die Tür? (ja, nicht lachen) ♦ Und dann nimmst du dir noch einen Zeugen und ihr wartet darauf, dass er kommt und es lesen muss.
so, er taucht einfach nicht auf... habe jetzt mit nem kumpel telefoniert, wir gehen morgen mittag zusammen zur Post, er bezeugt alles, unterschreibt ein solches schreiben und ich schicke das schreiben dann morgen per einschreiben ab.
Hier mal die fristlose Kündigung, muss ich noch irgendwas ändern, damit alles hieb und stichfest ist?
Fristlose Kündigung des Untermietverhältnisses wegen Mietrückstandes
Sehr geehrter Herr XXX,
trotz mehrfacher mündlicher Mahnungen habe ich an zwei aufeinander folgenden Terminen (Juli 2014, August 2014) die zu zahlende Miete inkl. Nebenkosten von 360 € nicht erhalten. Sie befinden sich folglich mit zwei Monatsmieten in Verzug. Da es für mich unzumutbar ist, das Mietverhältnis mit Ihnen fortzusetzen, kündige ich Ihnen das Mietverhältnis fristlos.
Für den Fall, dass diese fristlose Kündigung unwirksam sein sollte, erinnere ich hiermit schriftlich an das offizielle Ende des befristeten Mietvertrages am 30.09.2014 und kündige Ihnen dieses Mietverhältnis vorsorgehalber an dieser Stelle schriftlich.
Einer Weiterführung des Mietverhältnisses wird schon jetzt ausdrücklich widersprochen, so dass durch stillschweigende vertraglose Nutzung kein neues Mietverhältnis entsteht (§ 545 BGB).
Ein Widerspruchsrecht gegen die fristlose Kündigung steht Ihnen nach dem Gesetz nicht zu.
Ich fordere Sie gleichzeitig auf, die Wohnung bis zum 26.08.2014 (2 Wochen) zu räumen und mir sämtliche Schlüssel auszuhändigen. Sollten Sie diese Frist untätig verstreichen lassen, werde ich ohne weitere Ankündigung gerichtlich die Räumung gegen Sie durchsetzen. Sie bleiben des Weiteren für diesen Zeitraum zahlungspflichtig, bei ausbleibenden Zahlungen werde ich auch dies gerichtlich gegen Sie geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ist dies seine Erstwohnung, die beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist und in seinem Pass auftaucht oder hat er noch andere Wohnungen?
er meinte zu mir, er hätte sich umgemeldet auf diese wohnung. mehr weiß ich nicht
falls es vor gericht geht, habe ich aber seine ausweiskopie, weswegen man ihn problemlos über das zentralregister finden könnte.
der pass ist so ein vietnamesischer, da steht seine ID drinne, ne adresse finde ich da aber nicht.
Ein Tipp: gehe zum Einwohnermeldeamt und frage nach. Vllt. ist es nur seine Zweitwohnung und du kannst die Kündigung sowohl an die Erstanschrift (also die Anschrift die im Ausweis steht) also auch an die Zweitwohnung schicken.
Original von Siedepunkt
Ein Tipp: gehe zum Einwohnermeldeamt und frage nach. Vllt. ist es nur seine Zweitwohnung und du kannst die Kündigung an die Erstanschrift schicken.
warum sollte mir das EWM so eine auskunft geben? das dürfen die doch gar nicht? oO
Ohne genauere Detailkenntnisse zu haben, ging ich davon aus, dass auch Privatpersonen Anträge auf einfache Auskunft stellen dürfen (als Anwalt ist dies kein Problem). Müsste so um die §§20 MRRG stehen. Dies kostet Geld.
er hat mir VON SICH AUS
geschrieben...
ist bei seiner freundin und die will es mir um 16 uhr, wenn sie feierabend hat, von ihrem konto aus überweisen und er schickt mir nen screenshot.
Bin gespannt... habe sonst schon mit Kumpel telefoniert und wir würden morgen mittag die kündigung aufn weg bringen... ist schon alles ausgedruckt - bin gespannt
Willst du ihn denn trotzdem weiter in der Wohnung haben? Würde ihm auf jeden Fall noch ein schreiben schicken, dass wenn sowas nochmal passiert eine Küdigung auch schon nach 2 Wochen nicht bezahlens der Miete eingehen wird.
Mit einem Kumpel zur Post gehen bringt gar nichts ♦
Es gibt keinen Anscheinsbeweis, dass wenn man einen Brief zur Post bringt, dieser auch ankommt.
Brief mit einem Kollegen in sein Zimmer legen oder übergeben wenn er da ist.
Es ist nicht deine Schuld, dass der Typ nie da ist.
Original von Pokersaft
Es gibt keinen Anscheinsbeweis, dass wenn man einen Brief zur Post bringt, dieser auch ankommt.
Doch, wenn man es per einschreiben verschickt. Wurde hier auch schon ausführlich besprochen
Original von pg89
Original von Pokersaft
Es gibt keinen Anscheinsbeweis, dass wenn man einen Brief zur Post bringt, dieser auch ankommt.Doch, wenn man es per einschreiben verschickt. Wurde hier auch schon ausführlich besprochen
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Wenn der Kollege aber nie da ist, wird er auch nicht das Einschreiben holen. Wenn er da ist, mit Zeugen übergeben. Find ich irgendwie die sinnvollere Linie.
Original von pg89
Einwurf reicht imo auch, wenn er nicht da ist..
Da besteht aber das Problem, dass du nicht sicher sein kannst, ob er in den richtigen Briefkasten eingeworfen wurde. Das besteht natürlich nur bei großen Häusern.
Aber ja letztlich wird ein Richter wohl eher dem Postboten glauben.