Hey.
Hoffe das ist das richtige Forum.
Ich wohne in einem Komplex, das eiiigentlich ein Studentenwohnheim ist, aber von der Hausverwaltung als normales Mietobjekt vermietet wird. Also ohne jegliche Vorteile eines Studentenwohnheims.
Jetzt haben wir am Samstag von 3.8.-4.8.2013 n bisschen übertrieben gefeiert, relativ laute Musik , bisschen Poolparty ( Pool haben paar Kollegen und ich aufgestellt und dieser wurde uns nun am Montag von der Hausverwaltung geklaut ).
Irgendwann kamen dann die Cops und dann haben wir obv auch aufgehört. ( Meinten irgendwas von 29 Beschwerden oder so... )
Jedenfalls habe ich heute nen Brief von ner Anwaltskanzlei bekommen, welche von der Hausverwaltung beauftragt wurde.
"Bereits mit Schreiben von 1.6.2011 mussten Sie darauf hingewiesen werden, dass die in der Hausordnung angegeben Ruhezeiten einzuhalten sind blablabalba "
Kann schon sein, dassich damals da was bekommen hab, aber seitdem habe ich auch keine wahnsinnigen Partys veranstaltet oder eine weitere Verwarnung erhalten.
"Nunmehr wurde festgestellt, dass Sie mit anderen Bewohnern im rückwärtigen Bereich des Grundstücks in der Nacht von 02. auf 03.08.2013 bis ca 4 Uhr morgens und in der Nacht vom 03. auf den 04.08.2013 bis ca 5.00 morgen Lautstarks gefeiert haben.
Es musste sogar die Polizei gerufen werden"
Ich mein, es geht auf jeden Fall klar, dass die Hausverwaltung mich verwarnt wegen der Party am Samstag, aber in der Nacht von Fr-Sa bin ich halt um 23:00 ins Bett, und meine Nachbarn sind weggegangen und dann anscheinend nach dem Clubben eskaliert.
Wenn ich jetzt nochmal etwaige Ruhestörungen starte, werde ich ohne erneute Abmahnung fristlos gekündigt. ( laut Schreiben)
Jetzt meine Frage : Sollte ich Einspruch dagegen einlegen, dass mir eine Ruhestörung vorgeworfen wird, wo ich nichtmal dabei war, oder macht das eigentlich gar kein Unterschied? Ist das Entfernen des Pools eig Diebstahl ? (Das ist mir relativ egal, Kollege ist nur total überzeugt und will die vllt anzeigen , lol )
Whats my line?
Thx