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[Geschlossen] Von Bullen auf Heimweg gefickt, was erwartet mich?!

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PaxiFixi
Beigetreten: 19.03.2007
PokerStrategist

Wurde heute Nacht mit 1,8 Promill (1,6 sind erlaubt) aufm Heimweg mim Fahrrad von der Polizei aufgehalten. Musste so Blödheitstests machen (Finger an Nasenspitze und so n Driss) hab die aber eigentlich alle bestanden und nachdme mir im Krankenhaus Blut abgenommen wurde konnte ich wieder heimgehen. Auf die Frage ob mir mein Führerschein genommen wird meinten die nur "Nein bei sowas doch nicht, war ja jetzt nichts so schlimmes"...

aber was erwartet mich dann? Auf Sozialstunden oder so hab ich nicht wirklich bock....:(


97 Antworten
Acidbrain
Beigetreten: 04.02.2007
Elite Grinder

Quatsch, das gibt Punkte oder en Bussgeld (wenn überhaupt).
Seit wann gehören denn Sozialstunden zum Strafkatalog bzgl Verstöße gegen die StVO?


Ein Kumpel von mir wurde, nachdem er zum zweiten Mal alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wurde, zu 40 Arbeitsstunden (nach Jugendstrafrecht) verurteilt.

Beim ersten Mal passierte nichts, aber es ist offensichtlich in den Akten gelandet, sonst hätten sie es ja beim zweiten Mal nicht mit angezeigt.


in welcher verkackten Gegend wird man denn wegen sowas von der Polizei angehalten? Klar, wenn man übelst schwankend fährt etc und sich selbst gefähredet, aber so?

Ich weiß, dass es solche Gesetze gibt, dachte aber bis jetzt immer dass sei nur Theorie ?(


naja, ich tippe auf Bewährung, wenn du Glück hast


Original von Acidbrain
Quatsch, das gibt Punkte oder en Bussgeld (wenn überhaupt).
Seit wann gehören denn Sozialstunden zum Strafkatalog bzgl Verstöße gegen die StVO?

Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss im öffentlichen Straßenverkehr ist, wenn die Promillegrenze überschritten ist, eine Straftat, keinesfalls nur eine Ordnungswidrigkeit.

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

Unter der Überschrift "Alkohol im Straßenverkehr" interessiert allein die erste Tatbestandsalternative des § 315c StGB. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er

* infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
* infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, UND dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.


magii
Beigetreten: 18.02.2008
Oldschool Grinder

Original von Rodnay
in welcher verkackten Gegend wird man denn wegen sowas von der Polizei angehalten? Klar, wenn man übelst schwankend fährt etc und sich selbst gefähredet, aber so?

Ich weiß, dass es solche Gesetze gibt, dachte aber bis jetzt immer dass sei nur Theorie ?(

in göttingen (studentenstadt) machen sie nachts regelrecht jagd auf alkoholisierte fahrradfahrer..


Denz
Beigetreten: 16.01.2005
Elite Grinder

1,8 ist schon ziemlich sick...denke ne haftstrafe wäre nicht unrealistisch


Original von Rodnay
in welcher verkackten Gegend wird man denn wegen sowas von der Polizei angehalten? Klar, wenn man übelst schwankend fährt etc und sich selbst gefähredet, aber so?

Ich weiß, dass es solche Gesetze gibt, dachte aber bis jetzt immer dass sei nur Theorie ?(

In welcher Alkoholiker-Hochburg wird man denn wegen sowas nicht angehalten?


GrossKhan
Beigetreten: 18.01.2007
PokerStrategist

Original von NorthernStar

Original von Rodnay
in welcher verkackten Gegend wird man denn wegen sowas von der Polizei angehalten? Klar, wenn man übelst schwankend fährt etc und sich selbst gefähredet, aber so?

Ich weiß, dass es solche Gesetze gibt, dachte aber bis jetzt immer dass sei nur Theorie ?(

In welcher Alkoholiker-Hochburg wird man denn wegen sowas nicht angehalten?

In meiner, man beachte unser Stadtlogo


hartiedd
Beigetreten: 08.02.2007
BlackMember

Meine Kumpels wollten Sie auch mal Anhalten wg. kein Licht am Fahrrad, die waren aber schneller, sind im Dunkel durch den Park den Bullen davongeradelt...


PaxiFixi Themenstarter
PaxiFixi
Beigetreten: 19.03.2007
PokerStrategist

Original von Denz
1,8 ist schon ziemlich sick...denke ne haftstrafe wäre nicht unrealistisch

Arsch

....so voll war ich ja gar nicht. ich hab mein handy aus da hosentasche geholt weil ich bissl musik hören woltle und hab da anscheinend nen schlenker gemacht womit die polizei gemeint hat ich bin schwankend und in schlangenlinien gefahren....aber ich kenn mich ja, ich war schon öfters einige male betrunkener und bin heimgefahren, da war des gestern echt ein witz dagegen....:(


dixi2288
Beigetreten: 13.03.2008
Oldschool Grinder

Ab 1,6 Promille liegt eine Strafttat vor.Ich hab mit 1,7 Promille aufm Fahrrad meinen Führerschein verloren für 1,5 Jahre. Musste eine MPU machen und über 12 Monate Leberwerte vorlegen ---> Dementsprechend Abstinent leben.

Das ganze hat mich 3500 Euro gekostet.

Viel Spaß....


webrula
Beigetreten: 29.01.2006
Elite Grinder

Anzeige erstatten wegen Vergewaltigung!!


GrossKhan
Beigetreten: 18.01.2007
PokerStrategist

Original von dixi2288
und über 12 Monate Leberwerte vorlegen

Die Leberwerte sagen aber nichts darüber aus ob man Alkohol trinkt. Die können wegen 1000 Sachen erhöht sein


Original von dixi2288
Ab 1,6 Promille liegt eine Strafttat vor.Ich hab mit 1,7 Promille aufm Fahrrad meinen Führerschein verloren für 1,5 Jahre. Musste eine MPU machen und über 12 Monate Leberwerte vorlegen ---> Dementsprechend Abstinent leben.

Das ganze hat mich 3500 Euro gekostet.

Viel Spaß....

Genau so isses......

Übrigens greift hier der § 316 StGB und nicht 315c!
Im Allgemeinen mußt du mit einer Fahrerlaubnissperre (falls du eine hast) und ca. einem Monatslohn Strafe rechnen.
Ach ja: 7 Punkte in Flensburg werden dir angeschrieben.

Wenn's weniger wird --> Glück gehabt.


dh7889ty153
Beigetreten: 07.08.2007
BlackMember

Original von dixi2288
Ab 1,6 Promille liegt eine Strafttat vor.Ich hab mit 1,7 Promille aufm Fahrrad meinen Führerschein verloren für 1,5 Jahre. Musste eine MPU machen und über 12 Monate Leberwerte vorlegen ---> Dementsprechend Abstinent leben.

Das ganze hat mich 3500 Euro gekostet.

Viel Spaß....

wtf


hest123
Beigetreten: 13.01.2007
Oldschool Grinder

Leute, Leute.... streut halt nicht soviele Falschinfos, wenn ihr keine Ahnung habt.

Bei Fahrrad fahren über 1,6 Promille handelt es sich um ein Vergehen nach §316 StGB, also eine Straftat.

Grundsätzlich wirst du auch irgendwann gerichtlich dafür bestraft werden (oder durch Strafbefehl vom Staatsanwalt). Haftstrafe zu befürchten ist unrealistisch, eher Sozialstunden oder Geldstrafe.
Dennoch kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden, obwohl der Polizist was anderes behauptet hat. Jedoch weiss ich nicht, was diesbezüglich die gängige Praxis der Justiz/Kreisverwaltungsbehörde in Bad Homburg ist...


jayjay
Beigetreten: 23.01.2005
PokerStrategist

Original von dixi2288
Ab 1,6 Promille liegt eine Strafttat vor.Ich hab mit 1,7 Promille aufm Fahrrad meinen Führerschein verloren für 1,5 Jahre. Musste eine MPU machen und über 12 Monate Leberwerte vorlegen ---> Dementsprechend Abstinent leben.

Das ganze hat mich 3500 Euro gekostet.

Viel Spaß....

wieso musstest du über so einen langen zeitraum die leberwerte vorlegen? was wäre passiert wenn sie sich aufgrund von einem besäufnis "erholt" hätten?


GrossKhan
Beigetreten: 18.01.2007
PokerStrategist

Original von hest123
Jedoch weiss ich nicht, was diesbezüglich die gängige Praxis der Justiz/Kreisverwaltungsbehörde in Bad Homburg ist...

Wie kommst du jetzt auf Bad Homburg?


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