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wann ist das buchungsdatum?

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lust1gerMolch
Beigetreten: 28.12.2008

hallo ich musste vor kurzem geld überweisen. ich zitiere mal:
"offizielle Rückmeldungsfrist bis zum 17.01.2014 = Buchungsdatum"

da lastschriften nicht möglich waren, habe ich kurzerhand einen kollegen gebeten das geld zu überweisen. da ich kein onlinebanking habe ^^ das geld ging dann auch am 17.01. ca 21 uhr raus.
habe dann gestern eine weitere email bekommen das ich das buchungs datum überschritten habe, da das geld erst am 20.01 einging und ich jetzt verwaltungsgebühren zahlen soll.

meiner auffassung nach ist das buchungsdatum doch das datum wann das geld losgeschickt wird oder nicht?

stimmt das?


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11 Antworten
Jadino
Beigetreten: 10.02.2009

Imo 17.01. = muss bezahlt sein.
so versteh ich das zumindest


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Zitat

Ich weiß nicht genau, ob du je mit einer Kopie von deinem Freund durch kommst.

1. Du musst sicher stellen, dass die Überweisung pünktlich bei denen eintrifft - d.h. , dass du die Zeit miteinberechnest, die die Bank braucht(um geld zu machen)bis sie die eigentliche Überweisung an deinen Empfänger sendet.

2. Das war´s dann auch schon.

3. Diese Gebühr wird dir nicht erspart bleiben.

edith:kann sein, dass ich mist geschrieben habe.


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Zitat
oellihro
Beigetreten: 11.01.2007

Buchungsdatum = Datum des Buchung. Da sehr wahrscheinlich um 21 Uhr niemand mehr bucht wird es nicht mehr verbucht worden sein und du musst zahlen. ;) ;)


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Zitat
kayza
Beigetreten: 07.05.2010

und da 17.01. nen Fr war ist 20ter als Buchungsdatum schon richtig


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Zitat
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006

Ins richtige Forum verschoben.


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Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006

Tja, das Geld ging wahrscheinlich nicht am 17. um ca. 21 Uhr raus, sondern Du hast da den Auftrag gegeben. Richtig?
Die Banken machen idR zwischen 17 und 19 Uhr Buchungsschnitt für den Tag.
Alles andere wird entgegengenommen für den nächsten Arbeitstag.
Je nach Bank sieht man dass ggf. auch dann, wenn die Wertstellung (= Tag der zinsmäßigen Buchung) angegeben wird.
Das müßte hier durch das Wochenende der 20. sein.

Akzeptieren, selbst ärgern, an die eigene Nase fassen und künftig früher drum kümmern.


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Zitat
Clamaran81
Beigetreten: 22.03.2010

Buchungsdatum ist immer der Tag an dem die eingegangene Zahlung auf dem Konto des Empfängers verbucht worden ist.

Das ist auch gleichzeitig die Kontrolle für den Empfänger, dass auch Tatsächlich eine Zahlung geleistet wurde!
Du wirst die Verwaltungsgebühren bezahlen müssen! Könntest je nach Unternehmen vielleicht auf Kulanz hoffen bzw. darum bitten!


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006

Original von Clamaran81
Buchungsdatum ist immer der Tag an dem die eingegangene Zahlung auf dem Konto des Empfängers verbucht worden ist.

Das ist auch gleichzeitig die Kontrolle für den Empfänger, dass auch Tatsächlich eine Zahlung geleistet wurde!
Du wirst die Verwaltungsgebühren bezahlen müssen! Könntest je nach Unternehmen vielleicht auf Kulanz hoffen bzw. darum bitten!

Es gibt zwei Mal eine Buchung und damit ein Datum dafür:
Die Belastung beim Auftraggeber und die Gutschrift beim Empfänger. Das kann ggf. der gleiche Tag sein, muß es aber nicht. Die normale Laufzeit kann ein Tag dauern; dazu kommt eben die Beauftragung nach Buchungsschluss an diesem Tag. Manche Banken geben dann in den Kontoauszügen dieses Datum an, verarbeiten und valutieren aber erst am nächsten Arbeitstag.


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Zitat
lust1gerMolch Themenstarter
lust1gerMolch
Beigetreten: 28.12.2008

ok thx


Antwort
Zitat
Clamaran81
Beigetreten: 22.03.2010

Original von jotha

Original von Clamaran81
Buchungsdatum ist immer der Tag an dem die eingegangene Zahlung auf dem Konto des Empfängers verbucht worden ist.

Das ist auch gleichzeitig die Kontrolle für den Empfänger, dass auch Tatsächlich eine Zahlung geleistet wurde!
Du wirst die Verwaltungsgebühren bezahlen müssen! Könntest je nach Unternehmen vielleicht auf Kulanz hoffen bzw. darum bitten!

Es gibt zwei Mal eine Buchung und damit ein Datum dafür:
Die Belastung beim Auftraggeber und die Gutschrift beim Empfänger. Das kann ggf. der gleiche Tag sein, muß es aber nicht. Die normale Laufzeit kann ein Tag dauern; dazu kommt eben die Beauftragung nach Buchungsschluss an diesem Tag. Manche Banken geben dann in den Kontoauszügen dieses Datum an, verarbeiten und valutieren aber erst am nächsten Arbeitstag.

Das stimmt, aber im Zahlungsverkehr interessiert keine Firma oder Behörde das Datum auf deinem Auszug.
Maximale Ausnahme wäre vielleicht, wenn der Transfer einen übermäßigen Zeitraum in Anspruch genommen hätte, und diesem kein Selbstverschulden zu Grunde gelegt wird!


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moeddi
Beigetreten: 14.08.2007

Was auch immer du bezahlen musstest, die müssen Mahnen! Eine Mahnung ist hinfällig wenn zwischen dem Versand der Mahnung das Geld eingegangen ist. Verwaltung drohen oft ohne, dass rechtliche Gesetze dahinter stehen. Beispiel Bußgeldbescheid: "Sie sind verpflichtet Auskunft etc zu geben..." Was absoluter quatsch ist.

Außerdem kommt es auf die Art der Zahlungsfrist an. Kam die Rechnung per Post muss die Zahlungsfrist min. 14 Tage betragen, aber eigentlich 21 Tage nach versenden des Briefes. Du hast das Recht deine Post ne Woche lang nicht zu lesen und musst erst ab Erhalt + 7 Tage reagieren...


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