Original von Gluecksfisch
Welchen sachlichen, normalen Grund kannst Du anbringen um den Dienstausweis sehen zu wollen in dieser Situation? Keinen - ausser der Provokation.
Das ist so absoluter Quatsch. Wenn ich Nachts von Cops angehalten werde (um hier mal ein Beispiel zu nennen) und es wird ein Atemalkoholtest verlangt, obwohl a) meine Auffassung nicht beeinträchtigt ist b) dies offensichtlich zu erkennen ist c) ich keine sonstigen Auffälligkeiten aufweise wie etwa auffälliges Fahrverhalten, rote Augen, [...] und die Cops weiterhin auf einen Test bestehen, wird als aller erstes nett nach dem Ausweis oder einer Visitenkarte gefragt.
Dies sichert mir schon mal im Fall von Nötigung, Beleidigung oder Bedrohung durch die uniformierten Beamten - was ich persönlich schon alles erlebt habe, an einem Abend - dass ich am nächsten morgen zu meinem Anwalt gehen kann, der sich auf solche Sachen spezialisiert hat und gleich alle Daten parat habe.
Willigt der Beamte nicht ein, bin ich mit der Angabe des Namen, Dienstgrades und Dienststelle zufrieden.
Wird mir auch dies nicht mitgeteilt und weiter darauf bestanden, dass ich entweder den Atemalkoholtest mache oder mit auf die Wache komme, wobei mein Wagen entweder abgeschleppt wird, oder was es wohl auch geben soll, von einem Beamten zur Wache gefahren wird, fordere ich sofort selber einen Streifenwagen an.
Meinen Führerschein/Versicherungspapiere können die Beamten sehr gerne haben - eine Ausweispflicht (Personalausweis) besteht ja grundsätzlich nicht. Ich steige auch gerne aus dem Wagen aus, zwecks Risikominderung (ich könnte ja abhauen/bewaffnet sein). Meinen Autoschlüssel gibt es aber nicht.
Trifft die Streife ein, und bitten mich mit auf die Wache zu kommen, komme ich selbstverständlich mit. Der Wagen wird dann abgeschleppt. Der Amtsarzt nimmt mir Blut ab, nachdem Nachts um 3:30 Uhr eine richterliche Anordnung eingeholt wurde.
Dem Amtsarzt teile ich selbstverständlich mit, dass ich a) mit keiner Blutentnahme einverstanden bin und b) meine Auffassung nicht beeinflusst ist, eine Blutentnahme also ein schwerer Verstoß gegen die Grundrechte darstellt.
Der Bluttest fällt selbstverständlich negativ aus (Alkohol, Drogen, ...), somit wird die Staatskasse alle Kosten übernehmen. Schwer zu sagen wie hoch diese sind, ich denke, dass diese gut in den fünfstelligen Bereich gehen.
Am nächsten morgen ab zum Anwalt, Strafanzeigen erstatten wegen Körperverletzung (Amtsarzt). Kam auch oft genug vor, dass keine Richterliche Anordnung vorlag, dann wird es ganz, ganz hässlich. Ansonsten muss die Anordnung Begründet sein, was im Vorliegendem Fall nachweisbar nicht zutrifft.
Gegen die Polizisten wird dann je nach Sachlage vorgegangen, hier ist ein guter Anwalt unabdingbar.
So, und nun macht ihr das mal 3, 4 mal. Ich kann euch sagen, dass die betreffenden Polizisten in einer solchen Sachlage ganz anders reagieren werden. Zumal die hohen Kosten auch nicht unerheblich sind.
Wenn der @TE also die Wahrheit gesagt hat - wovon ich hier ausgehe - , und er niemanden bespuckt hat, dies jedoch vom Beamten behauptet wurde, sehe ich hier einen ganz klaren Rechtsverstoß.
Wenn er jetzt die ganze Rechtliche Palette auffährt, wird der gute Uniformierte es sicherlich kein zweites mal wagen, willkürlich einen unschuldigen Bürger aus der Menge zu suchen und diesen dann falsch zu Beschuldigen.