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Was darf die Polizei?

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Maexico
Beigetreten: 04.01.2009

Original von Krypt0n
1. Mai: Polizist als Steinewerfer verurteilt

Polizei als Provokateur? Niemals. ?(

Das war ein junger Beamter der Bundespolizei vom Frankfurter Flughafen. Er war Beamter auf Probe und wurde nach diesem Vorfall entlassen.
Er war privat auf der Demo und auf der Suche nach Bambule...
Was hat das mit "Agent Provokateurs" zu tun?!
Wieder ein eindeutiges Zeichen dass du scheinbar nicht selbstständig denkst sondern nur irgendwelche Brocken frisst die dir irgendein Schreiber hinschmeisst.
Selber denken ist angesagt. Ausserdem geht das doch aus dem Artikel hervor was ich gerade gesagt habe?!

Ansonsten habe ich es doch schonmal gesagt:
Ja es gibt Übergriffe und ja, wenn es sie gibt folgen auch harte Urteile.
Und ja, gerade das Rosenheimer Urteil war hart. Normalerweise gibts dafür 3-6 Monate Bewährung und für einen Zivilisten keine Disziplinarstrafe...
Der Kollege ist hier mit gut und gerne 15k-20k drin... Hart genug wie ich finde.
Edit: Plus whschl. Zurückstufung und Bewährungsstrafe von glaube ich 11Monaten...


Antwort
Zitat
berxwedan
Beigetreten: 17.02.2009

Edit: Plus whschl. Zurückstufung und Bewährungsstrafe von glaube ich 11Monaten...

Warum nicht 12 Monate?


Antwort
Zitat
diego666
Beigetreten: 19.02.2006

Original von Faustfan
die Verfehlungen einzelner Polizisten sind nicht gleichzusetzen mit Verfehlungen der Polizei. Wenn es so wäre, wäre die Linke längst verboten, denn diese Partei ist ein Tummelplatz für Gewalttäter und Diebe.

Und wenn untätigkeit mit Unterstützung gleichzusetzen wäre, dann würdet ihr alle gerade den Rechtsterror unterstützen.

Also, welches eurer Argumente wollt ihr weiter benutzen? Muß die Linke verboten werden oder seid ihr Nazi-Unterstützer? Sucht euch eins raus.

Es ist so einfach die Leute im Internet zu entlarven. Ich nutze eure Argumente gegen euch und sehe dann zu wie ihr euch selbst im Spiegel als Nazi Und Troll beschimpft.

Ähm, nur, weil man denkt, die anderen hätten den Rest nicht gelesen und dann irgendein queeres Zeug reden, ist kein Entlarven.
Einfach mal die Teile Ignorieren, wo es um Unterstützung (WARNEN!!!!!!!) ging und sich auf den vermeintlich unwichtigen Rest stürzen, ist zwar ein beliebte Diskussionstaktik, wenn man keine Argumente hat, aber zwecklos.
Wir haben es verstanden....


Antwort
Zitat
diego666
Beigetreten: 19.02.2006

Du hast aber insofern Recht, dass Verfehlungen einzelner Polizisten nicht die Verfehlungen der Polizei ist.
Aber es wird zu einem Problem für DIE Polizei, wenn man sich weigert intern aufzuräumen.
Beim Verfassungsschutz ist Aktenvernichten ein ziemlich bedenkliches Zeugnis dieses Vorganges.
Bei der Polizei das im Dienst behalten von Rassisten ebenso.


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006

Original von berxwedan

Edit: Plus whschl. Zurückstufung und Bewährungsstrafe von glaube ich 11Monaten...

Warum nicht 12 Monate?

weils dann ne vorstrafe wäre :rolleyes:


Antwort
Zitat
berxwedan
Beigetreten: 17.02.2009

Original von Dustwalker

Original von berxwedan

Edit: Plus whschl. Zurückstufung und Bewährungsstrafe von glaube ich 11Monaten...

Warum nicht 12 Monate?

weils dann ne vorstrafe wäre :rolleyes:

Wäre durchaus schlecht für die berufliche Zukunft des Beamten, oder?


Antwort
Zitat

Original von Gluecksfisch
Welchen sachlichen, normalen Grund kannst Du anbringen um den Dienstausweis sehen zu wollen in dieser Situation? Keinen - ausser der Provokation.

Das ist so absoluter Quatsch. Wenn ich Nachts von Cops angehalten werde (um hier mal ein Beispiel zu nennen) und es wird ein Atemalkoholtest verlangt, obwohl a) meine Auffassung nicht beeinträchtigt ist b) dies offensichtlich zu erkennen ist c) ich keine sonstigen Auffälligkeiten aufweise wie etwa auffälliges Fahrverhalten, rote Augen, [...] und die Cops weiterhin auf einen Test bestehen, wird als aller erstes nett nach dem Ausweis oder einer Visitenkarte gefragt.

Dies sichert mir schon mal im Fall von Nötigung, Beleidigung oder Bedrohung durch die uniformierten Beamten - was ich persönlich schon alles erlebt habe, an einem Abend - dass ich am nächsten morgen zu meinem Anwalt gehen kann, der sich auf solche Sachen spezialisiert hat und gleich alle Daten parat habe.

Willigt der Beamte nicht ein, bin ich mit der Angabe des Namen, Dienstgrades und Dienststelle zufrieden.

Wird mir auch dies nicht mitgeteilt und weiter darauf bestanden, dass ich entweder den Atemalkoholtest mache oder mit auf die Wache komme, wobei mein Wagen entweder abgeschleppt wird, oder was es wohl auch geben soll, von einem Beamten zur Wache gefahren wird, fordere ich sofort selber einen Streifenwagen an.

Meinen Führerschein/Versicherungspapiere können die Beamten sehr gerne haben - eine Ausweispflicht (Personalausweis) besteht ja grundsätzlich nicht. Ich steige auch gerne aus dem Wagen aus, zwecks Risikominderung (ich könnte ja abhauen/bewaffnet sein). Meinen Autoschlüssel gibt es aber nicht.

Trifft die Streife ein, und bitten mich mit auf die Wache zu kommen, komme ich selbstverständlich mit. Der Wagen wird dann abgeschleppt. Der Amtsarzt nimmt mir Blut ab, nachdem Nachts um 3:30 Uhr eine richterliche Anordnung eingeholt wurde.
Dem Amtsarzt teile ich selbstverständlich mit, dass ich a) mit keiner Blutentnahme einverstanden bin und b) meine Auffassung nicht beeinflusst ist, eine Blutentnahme also ein schwerer Verstoß gegen die Grundrechte darstellt.

Der Bluttest fällt selbstverständlich negativ aus (Alkohol, Drogen, ...), somit wird die Staatskasse alle Kosten übernehmen. Schwer zu sagen wie hoch diese sind, ich denke, dass diese gut in den fünfstelligen Bereich gehen.

Am nächsten morgen ab zum Anwalt, Strafanzeigen erstatten wegen Körperverletzung (Amtsarzt). Kam auch oft genug vor, dass keine Richterliche Anordnung vorlag, dann wird es ganz, ganz hässlich. Ansonsten muss die Anordnung Begründet sein, was im Vorliegendem Fall nachweisbar nicht zutrifft.

Gegen die Polizisten wird dann je nach Sachlage vorgegangen, hier ist ein guter Anwalt unabdingbar.

So, und nun macht ihr das mal 3, 4 mal. Ich kann euch sagen, dass die betreffenden Polizisten in einer solchen Sachlage ganz anders reagieren werden. Zumal die hohen Kosten auch nicht unerheblich sind.

Wenn der @TE also die Wahrheit gesagt hat - wovon ich hier ausgehe - , und er niemanden bespuckt hat, dies jedoch vom Beamten behauptet wurde, sehe ich hier einen ganz klaren Rechtsverstoß.

Wenn er jetzt die ganze Rechtliche Palette auffährt, wird der gute Uniformierte es sicherlich kein zweites mal wagen, willkürlich einen unschuldigen Bürger aus der Menge zu suchen und diesen dann falsch zu Beschuldigen.


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006

Original von berxwedan

Original von Dustwalker

Original von berxwedan

Edit: Plus whschl. Zurückstufung und Bewährungsstrafe von glaube ich 11Monaten...

Warum nicht 12 Monate?

weils dann ne vorstrafe wäre :rolleyes:

Wäre durchaus schlecht für die berufliche Zukunft des Beamten, oder?

so sieht das aus


Antwort
Zitat
Insaniac
Beigetreten: 17.09.2007

Maexico denkt er kennt den Apparat, dabei isser selbst nur n Streifenbulle, herrlich


Antwort
Zitat

Original von Dustwalker

Original von berxwedan

Original von Dustwalker

Original von berxwedan

Edit: Plus whschl. Zurückstufung und Bewährungsstrafe von glaube ich 11Monaten...

Warum nicht 12 Monate?

weils dann ne vorstrafe wäre :rolleyes:

Wäre durchaus schlecht für die berufliche Zukunft des Beamten, oder?

so sieht das aus

wie ihr euch den ball zuspielt :f_love:


Antwort
Zitat

schöner doppelpass :megusta:


Antwort
Zitat

Und noch mal kurz auf diesen Schwachsinn hier eingehen:

Original von ruedi8
Ich selbst habe jetzt 32 Dienstjahre auf dem Buckel. Wenn mir bei einer Personankontrolle bzw. einer notwendigen Personalienfeststellung quer schießt, dann kann ich auch quer schießen..............
Das kann oft sehr weh tun. Für den Betroffenen.

Ein Armutszeugnis, dass ein Polizist, 32 Jahre als solcher arbeiten durfte, obwohl hier offensichtlich von fehlender Eignung ausgegangen werden darf.
Ist aber viel wahrscheinlicher, dass du hier öffentlich nur die coole Socke mimen willst - sonst wärst du in deinen 32 Jahren als Polizist mit Sicherheit 3, 4, 5 mal an den falschen geraten.
Und dann heißt es, für den Rest seines Lebens den Eingang einer zweitklassigen Disco bewachen.


Antwort
Zitat
diego666
Beigetreten: 19.02.2006

Naja, kommt halt drauf an, was er mit querschießen meint.
Ich gestehe einem Polizisten ja durchaus zu, dass er sich wehrt, wenn er angegriffen wird.
Wenn es für ihn ausreicht, dass sich einer beschwert und rummault, um ihm Schmerzen zuzufügen, dann ist das absolut inakzeptabel.


Antwort
Zitat
Maexico
Beigetreten: 04.01.2009

Original von iTripleA

Original von Gluecksfisch
Welchen sachlichen, normalen Grund kannst Du anbringen um den Dienstausweis sehen zu wollen in dieser Situation? Keinen - ausser der Provokation.

Das ist so absoluter Quatsch. Wenn ich Nachts von Cops angehalten werde (um hier mal ein Beispiel zu nennen) und es wird ein Atemalkoholtest verlangt, obwohl a) meine Auffassung nicht beeinträchtigt ist b) dies offensichtlich zu erkennen ist c) ich keine sonstigen Auffälligkeiten aufweise wie etwa auffälliges Fahrverhalten, rote Augen, [...] und die Cops weiterhin auf einen Test bestehen, wird als aller erstes nett nach dem Ausweis oder einer Visitenkarte gefragt.

Dies sichert mir schon mal im Fall von Nötigung, Beleidigung oder Bedrohung durch die uniformierten Beamten - was ich persönlich schon alles erlebt habe, an einem Abend - dass ich am nächsten morgen zu meinem Anwalt gehen kann, der sich auf solche Sachen spezialisiert hat und gleich alle Daten parat habe.

Willigt der Beamte nicht ein, bin ich mit der Angabe des Namen, Dienstgrades und Dienststelle zufrieden.

Wird mir auch dies nicht mitgeteilt und weiter darauf bestanden, dass ich entweder den Atemalkoholtest mache oder mit auf die Wache komme, wobei mein Wagen entweder abgeschleppt wird, oder was es wohl auch geben soll, von einem Beamten zur Wache gefahren wird, fordere ich sofort selber einen Streifenwagen an.

Meinen Führerschein/Versicherungspapiere können die Beamten sehr gerne haben - eine Ausweispflicht (Personalausweis) besteht ja grundsätzlich nicht. Ich steige auch gerne aus dem Wagen aus, zwecks Risikominderung (ich könnte ja abhauen/bewaffnet sein). Meinen Autoschlüssel gibt es aber nicht.

Trifft die Streife ein, und bitten mich mit auf die Wache zu kommen, komme ich selbstverständlich mit. Der Wagen wird dann abgeschleppt. Der Amtsarzt nimmt mir Blut ab, nachdem Nachts um 3:30 Uhr eine richterliche Anordnung eingeholt wurde.
Dem Amtsarzt teile ich selbstverständlich mit, dass ich a) mit keiner Blutentnahme einverstanden bin und b) meine Auffassung nicht beeinflusst ist, eine Blutentnahme also ein schwerer Verstoß gegen die Grundrechte darstellt.

Der Bluttest fällt selbstverständlich negativ aus (Alkohol, Drogen, ...), somit wird die Staatskasse alle Kosten übernehmen. Schwer zu sagen wie hoch diese sind, ich denke, dass diese gut in den fünfstelligen Bereich gehen.

Am nächsten morgen ab zum Anwalt, Strafanzeigen erstatten wegen Körperverletzung (Amtsarzt). Kam auch oft genug vor, dass keine Richterliche Anordnung vorlag, dann wird es ganz, ganz hässlich. Ansonsten muss die Anordnung Begründet sein, was im Vorliegendem Fall nachweisbar nicht zutrifft.

Gegen die Polizisten wird dann je nach Sachlage vorgegangen, hier ist ein guter Anwalt unabdingbar.

So, und nun macht ihr das mal 3, 4 mal. Ich kann euch sagen, dass die betreffenden Polizisten in einer solchen Sachlage ganz anders reagieren werden. Zumal die hohen Kosten auch nicht unerheblich sind.

Wenn der @TE also die Wahrheit gesagt hat - wovon ich hier ausgehe - , und er niemanden bespuckt hat, dies jedoch vom Beamten behauptet wurde, sehe ich hier einen ganz klaren Rechtsverstoß.

Wenn er jetzt die ganze Rechtliche Palette auffährt, wird der gute Uniformierte es sicherlich kein zweites mal wagen, willkürlich einen unschuldigen Bürger aus der Menge zu suchen und diesen dann falsch zu Beschuldigen.

Ja, genau so könntest du das machen. Ein sehr qualifizierter Beitrag eines Bürgers der seine Rechte kennt.
Bis auf eine Kleinigkeit: Es besteht keine Mitführpflicht des Ausweises! Wenn du in eine Personenkontrolle aus welchen Gründen auch immer kommst und dich nicht ausweisen kannst, musst du dann aber mit den Konsequenzen rechnen. Z.b. Mitnahme, EDBehandlung, zu dir nach Hause fahren und Ausweis holen etc. p.p.

Natürlich alles im Rahmen der Verhältnismässigkeit.

Ach ja und bzgl. ich und Streifenpolizist. Habe hier im Thread schonmal gepostet was mein Aufgabengebiet und damit auch meine Fähigkeit für viele takt. Einsatzmaßnahmen betrifft.
Glaub mir, ich kenne den Apparat.

Ein Streifenpolizist im übrigen auch... =)

Edit:
Nochwas zu dem Ammenmärchen vorbestraft.
Du bist sobald du verurteilt bist vorbestraft!!!!
Ab 90 Tagessätzen wird es halt noch zusätzlich in das pol. Führungszeugniss eingetragen. Der Bundeszentralregisterauszug wird sofort mit deiner Verurteilung, egal welche, gefüllt.

Richtig gut wie ihr euch die falschen Bälle ins eigene Tor zuspielt.


Antwort
Zitat

Original von Maexico
Bürgers der seine Rechte kennt.
Bis auf eine Kleinigkeit: Es besteht keine Mitführpflicht des Ausweises! Wenn du in eine Personenkontrolle aus welchen Gründen auch immer kommst und dich nicht ausweisen kannst, musst du dann aber mit den Konsequenzen rechnen. Z.b. Mitnahme, EDBehandlung, zu dir nach Hause fahren und Ausweis holen etc. p.p.

Vollkommen Richtig, ich müsste dann zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache. Muss ich aber sowieso, wenn die auf den absolut sinnlosen Bluttest bestehen.
Glaube aber nicht dass es so weit kommt, da ich ja meinen Führerschein bereits vorgezeigt habe (Blutentnahme außen vor genommen). Bei solchen Kontrollen wurde ich nie nach dem Personalausweis gefragt, und selbst wenn, den kann ich denen auch gerne zeigen.

Original von diego666
Naja, kommt halt drauf an, was er mit querschießen meint.
Ich gestehe einem Polizisten ja durchaus zu, dass er sich wehrt, wenn er angegriffen wird.
Wenn es für ihn ausreicht, dass sich einer beschwert und rummault, um ihm Schmerzen zuzufügen, dann ist das absolut inakzeptabel.

Von Angreifen kann keine Rede sein. Menschen, die blöd genug sind Polizisten anzugreifen, kann man kaum noch helfen.

Mit "querschießen" ist hier in erster Linie ganz offensichtlich gemeint die Polizisten nach dem Ausweis zu fragen und sich die Daten dann in ruhe zu notieren, o.ä.
Wie gesagt, der User ist charakterlich nicht in der Lage seinen Beruf auszuführen. Solche Menschen sind es, die dann 15 Jährige mit dem Kopf gegen die Wand schlagen, weil der Junge frech geworden ist. Wobei ich den User nicht kenne und ihm nicht unterstellen möchte, er wäre dazu in der Lage - das wäre Quatsch.

Meiner Meinung nach müssen Polizisten immer über allen Dingen stehen (wie z.B. über pubertierende 15 Jährige Jungs, die mal frech werden) und sich immer an geltendes Recht halten - was leider nach meiner ganz eigenen Erfahrung nicht immer der Fall ist. Und ich rede hier nicht von irgendwelchen krassen Sachen, sondern eher davon, dass man zu irgendwelchen Sachen genötigt wird, ohne, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Das ist meiner Meinung nach schlimm genug.

Und eine Bewährungsstrafe für jemanden im Dienst des Staates, der Kinder Zähne ausschlägt... sorry, WTF? Selbst in Russland wäre das anders ausgegangen.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Original von iTripleA
Und noch mal kurz auf diesen Schwachsinn hier eingehen:

Original von ruedi8
Ich selbst habe jetzt 32 Dienstjahre auf dem Buckel. Wenn mir bei einer Personankontrolle bzw. einer notwendigen Personalienfeststellung quer schießt, dann kann ich auch quer schießen..............
Das kann oft sehr weh tun. Für den Betroffenen.

Ein Armutszeugnis, dass ein Polizist, 32 Jahre als solcher arbeiten durfte, obwohl hier offensichtlich von fehlender Eignung ausgegangen werden darf.
Ist aber viel wahrscheinlicher, dass du hier öffentlich nur die coole Socke mimen willst - sonst wärst du in deinen 32 Jahren als Polizist mit Sicherheit 3, 4, 5 mal an den falschen geraten.
Und dann heißt es, für den Rest seines Lebens den Eingang einer zweitklassigen Disco bewachen.

Mit weh tun muss ja nicht unbedingt körperliche Schmerzen zufügen gemeint sein - evt ist damit auch einfach gemeint jemanden mit auf die Wache zu nehmen und in die Ausnüchterungszelle zu stecken(z.B. wenn derjenige pusten sollte und dann sich dabei querstellt).

Polizisten greifen ja nicht ständig auf das Maximum ihrer rechtlichen Möglichkeiten zurück und vielleicht war einfach das damit gemeint(eben so wie ein Vermieter sagt "Wenn der Mieter sich scheiße verhält, dann kann ich ihm richtig weh tun")


Antwort
Zitat
JonKing89
Beigetreten: 03.04.2007

Original von FiftyBlume

Original von iTripleA
Und noch mal kurz auf diesen Schwachsinn hier eingehen:

Original von ruedi8
Ich selbst habe jetzt 32 Dienstjahre auf dem Buckel. Wenn mir bei einer Personankontrolle bzw. einer notwendigen Personalienfeststellung quer schießt, dann kann ich auch quer schießen..............
Das kann oft sehr weh tun. Für den Betroffenen.

Ein Armutszeugnis, dass ein Polizist, 32 Jahre als solcher arbeiten durfte, obwohl hier offensichtlich von fehlender Eignung ausgegangen werden darf.
Ist aber viel wahrscheinlicher, dass du hier öffentlich nur die coole Socke mimen willst - sonst wärst du in deinen 32 Jahren als Polizist mit Sicherheit 3, 4, 5 mal an den falschen geraten.
Und dann heißt es, für den Rest seines Lebens den Eingang einer zweitklassigen Disco bewachen.

Mit weh tun muss ja nicht unbedingt körperliche Schmerzen zufügen gemeint sein - evt ist damit auch einfach gemeint jemanden mit auf die Wache zu nehmen und in die Ausnüchterungszelle zu stecken(z.B. wenn derjenige pusten sollte und dann sich dabei querstellt).

Polizisten greifen ja nicht ständig auf das Maximum ihrer rechtlichen Möglichkeiten zurück und vielleicht war einfach das damit gemeint(eben so wie ein Vermieter sagt "Wenn der Mieter sich scheiße verhält, dann kann ich ihm richtig weh tun")

lol


Antwort
Zitat
Pokerzaemon
Beigetreten: 03.04.2008

Original von FiftyBlume

Original von iTripleA
Und noch mal kurz auf diesen Schwachsinn hier eingehen:

Original von ruedi8
Ich selbst habe jetzt 32 Dienstjahre auf dem Buckel. Wenn mir bei einer Personankontrolle bzw. einer notwendigen Personalienfeststellung quer schießt, dann kann ich auch quer schießen..............
Das kann oft sehr weh tun. Für den Betroffenen.

Ein Armutszeugnis, dass ein Polizist, 32 Jahre als solcher arbeiten durfte, obwohl hier offensichtlich von fehlender Eignung ausgegangen werden darf.
Ist aber viel wahrscheinlicher, dass du hier öffentlich nur die coole Socke mimen willst - sonst wärst du in deinen 32 Jahren als Polizist mit Sicherheit 3, 4, 5 mal an den falschen geraten.
Und dann heißt es, für den Rest seines Lebens den Eingang einer zweitklassigen Disco bewachen.

Mit weh tun muss ja nicht unbedingt körperliche Schmerzen zufügen gemeint sein - evt ist damit auch einfach gemeint jemanden mit auf die Wache zu nehmen und in die Ausnüchterungszelle zu stecken(z.B. wenn derjenige pusten sollte und dann sich dabei querstellt).

Polizisten greifen ja nicht ständig auf das Maximum ihrer rechtlichen Möglichkeiten zurück und vielleicht war einfach das damit gemeint(eben so wie ein Vermieter sagt "Wenn der Mieter sich scheiße verhält, dann kann ich ihm richtig weh tun")

Ohne Gewähr, weil ich den entsprechenden Sachverhalt nicht nochmal nachschauen konnte:

Aber das ist doch rechtswidrig? Jemanden in die Ausnüchterungszelle zu stecken, weil er nicht pusten will?!


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Mag sein, dass genau der Fall nicht legal ist, aber ich denke, dass Grundprinzip ist rausgekommen - einfach so Dinge, wo man normalerweise ein Auge zudrückt, aber streng genommen hart durchgreifen kann.

Sagen wir mal ne allgemeine Verkehrskontrolle, normaler Ablauf Begrüßúng-Papiere-Weiterfahren....

theoretisch kann man die Kontrolle aber ja noch ausdehnen(Verbandskasten zeigen, Pusten, Auto genau untersuchen)....

Es gibt ja genug legale Möglichkeiten, wie man jemandem das Leben schwerer machen kann als es sein muss(die hätte z.b. auch der Chef/jemand, der einen Antrag für mich genehmigen soll/der Vermieter).


Antwort
Zitat

Original von FiftyBlume
Mit weh tun muss ja nicht unbedingt körperliche Schmerzen zufügen gemeint sein - evt ist damit auch einfach gemeint jemanden mit auf die Wache zu nehmen und in die Ausnüchterungszelle zu stecken(z.B. wenn derjenige pusten sollte und dann sich dabei querstellt).

Polizisten greifen ja nicht ständig auf das Maximum ihrer rechtlichen Möglichkeiten zurück und vielleicht war einfach das damit gemeint(eben so wie ein Vermieter sagt "Wenn der Mieter sich scheiße verhält, dann kann ich ihm richtig weh tun")

Verdammt, das ist das geilste, was ich je gehört habe. Bin gerade vom Stuhl gekippt. Atemalkoholtest verweigern, also ab in die Ausnüchterungszelle. Epic.

Aber gleichzeitig auch traurig, dass du wirklich glaubst in einem zivilisierten Rechtsstaat wäre sowas denkbar.

Also, der Atemalkoholtest ("einmal pusten, bitte"), ist freiwillig. Damit räumen dir die Polizisten die Möglichkeit ein schnell den Verdachtsmoment ("Sie sind doch bestimmt betrunken!") zu widerlegen.

Machst du da nicht mit - wofür es durchaus gute Gründe gibt - können die dich mit zur Blutentnahme (durch einen Amtsarzt!) mitnehmen, nach richterlichem Beschluss. Vorher darf dich keiner Anfassen (also Blut entnehmen). Das Bedarf aber einer gründlichen Begründung, weil so eine Blutentnahme ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist und nicht mal eben so zu Spaß gemacht werden darf.

Das selbe gilt für alle anderen, Schwachsinnigen Tests wie den Pinkeltest - mit einer unglaublich hohen Fehlerquote - Wischtest und der andere Quark.

Aber durch RTL & sonstige Sender wird eben suggeriert, dass Polizisten alles dürfen. Da wird in der Sendung nicht gefragt: "Sind Sie mit einem Alkoholtest einverstanden?", da wird gesagt:" So, wir machen jetzt einen Alkoholtest, bitte pusten".

Das halte ich für sehr bedenklich.


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Zitat
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