deswegen: gmail
da weiß man wenigstens was sie machen, und von der bedienung her einfach am besten
Original von Hadi
Krasse Geschichte, hätte ich von web.de nicht erwartet, da es ja schon den Anschein eines seriösen Portals macht.
Kann einem das nicht bei den meisten "Freemail"-Anbietern (was für eine Ironie) passieren? Afaik versucht gmx mir auch ständig irgendwelche Abos anzudrehen.
Original von ZarvonBar
Original von Hadi
Krasse Geschichte, hätte ich von web.de nicht erwartet, da es ja schon den Anschein eines seriösen Portals macht.Kann einem das nicht bei den meisten "Freemail"-Anbietern (was für eine Ironie) passieren? Afaik versucht gmx mir auch ständig irgendwelche Abos anzudrehen.
gmx gehört ja auch mit zu web... kommt wohl alles unter 1&1 unter ein Dach, wenn ich mich nicht irre.
Hatte die selbe Geschichte, als ich letztes Jahr im Mai auf das Geschenk geklickt hab.
Hat dann ca. ein Jahr gedauert, bis sie dann endlich aufgehört haben mir tolle Mahnbriefe usw. zu schicken.
Nur mal einige Punkte die schon genannt wurden:
1. Widerrufsfrist:
Dürfte schon erloschen sein, Mahnung ist also soweit erstmal "rechtens".
2. Weiteres Vorgehen:
Wenn du die Sache schnell erledigt haben willst, würde ich dir auch empfehlen zur Verbraucherzentrale zu gehen. Die dürften mit dem Konzern und seinen Machenschaften vertraut sein.
Ansonsten würd ich auch heute noch die ignore Line abziehen.
Hab damals noch recht zügig einen Brief geschickt in denen ich darauf hingewiesen habe, dass ich eh nicht zahlen werde, noch ein paar Gerichtsurteile hingehängt usw.
Antwort darauf war nur ein Standardschreiben seitens Web.de
Darauf folgten noch einige Mahnbriefe vom Hauseigenen Inkassobüro, später kamen noch welche von ihren Rechtsanwälten bis hin zum Gerichtlichen Mahnbescheid haben sie alle Geschütze aufgefahren.
Diesem hab ich dann fristgerecht widersprochen und dann war auch nach ein paar Schreiben in denen sie mir nochmal angeboten haben von den 1xx€ wieder auf 50€ herunterzugehen, auch schluss.
Ist halt etwas nervig insgesamt. Zu einem Prozess wird es wohl nie kommen, so lange sie auch so noch genug Kohle machen.
ok, vielen dank für die vielen antworten, ich werd mich morgen mal an die verbraucherzentrale wenden
ich habe es auch durch !!!
Habe es gegoogelt und dann wie folgt gehandelt. Einfach alle Briefe ignorieren bis auf das gerichtiliche Mahnverfahren (ja die schicken dir sowas, nur das ist eigentlich nicht Gerechtfertigt ;)). Also habe ich die xx Briefe ignoriert und das gerichtliche Mahnverfahren verneint (musst da ankreuzen das die Forderung nicht gerechtfertigt ist).
Dieser Schwanzlutscherverein ist eines der größten Abzockunternehmen. Die Forderung ist auf Grund mehrerer Sachen nicht rechtlich (genauere Gründe google oder studium --> Zustandekomen eines Vertrages ...). Irgendwann geben se dann auf. Hat bei mir ca 1.5 Jahre gedauert
Original von Hadi
Krasse Geschichte, hätte ich von web.de nicht erwartet, da es ja schon den Anschein eines seriösen Portals macht.
Da kenn ich noch Portal, welches auf den ersten Blick seriös wirkt und auf dem zweiten eher mal so überhaupt nicht..
Original von Spearmi
Original von Hadi
Krasse Geschichte, hätte ich von web.de nicht erwartet, da es ja schon den Anschein eines seriösen Portals macht.Da kenn ich noch Portal, welches auf den ersten Blick seriös wirkt und auf dem zweiten eher mal so überhaupt nicht..
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Person x surfed geistesabwesend durchs Netz und bei seinem email Anbieter kommt es dann plötzlich ohne dass X dies bemerkt zu einem Vertrag.
Lösungsvorschlag:
Wenn Person x Verbraucher iSd. § 13 BGB ist und nicht einmal mehr weiß wann was wo ihn zu einem solchen email Abo gebracht hat könnte x auch immernoch behaupten er wurde nicht odrnungsgemäß über sein Widerrufsrecht gemäß § 355 I, II BGB aufgeklärt. Da x online einen Vertrag "abgeschlossen" hat würde es sich um einen Fernabsatzvertrag nach §312b BGB handeln und somit beginnt die Widerrufsfrist erst nach Belehrung (§355 II BGB), welche gemäß § 355 III 3 BGB nicht vor Belehrung erlischt.
Hilfsweise ("zusätzlich") empfiehlt sich eine Anfechtung seiner Willenserklärung gemäß § 119 bzw 119 analog, hierbei ist § 121 BGB zu beachten wonach die Anfechtung ohne schuldhaftes zögern ( unverzüglich) zu erfolgen hat.
Ich hab auch mal vor Jahren irgendetwas angeklickt, was kostenlos aussah, aber dann ein kostenpflichtiges Abo war. Die erste Rate hab ich dämlicherweise bezahlt, bevor das Thema in diversen Foren aufkam. Vor der zweiten Rate war ich dann aber informiert und hab ihnen einen der Vordrucke geschickt, die man über google an vielen Stellen findet. Danach haben die sich nie wieder gemeldet.
Fazit: Wenn du "einen Vertrag abgeschlossen" hast, ohne es zu wissen und zu wollen, ist er nicht rechtskräftig. Das wissen die auch und nerven nicht weiter, wenn sie checken, dass man sich informiert hat.