von meinem Baum fallen Blätter auf den Gehweg meines Nachbars (den, den er sauber halten muss). Muss er dann trotzdem die Blätter wegmachen oder muss ich das machen?
Original von Bunkerer
von meinem Baum fallen Blätter auf den Gehweg meines Nachbars (den, den er sauber halten muss). Muss er dann trotzdem die Blätter wegmachen oder muss ich das machen?
Danke! ♦
Naja, er kann dich da schon anmachen. Meine Mum muss auch ihre Blumen kürzen, die durch den Zaun wachsen etc. .
glaub wenn ein teil auf das grundstück von ihm rüberragt könnte es auch sein dass dus machen musst
Du natürlich. Wenn du ihm vor die Haustür kackst kannst du auch nicht sagen dass sei ja schliesslich sein Gehweg und er soll das mal gefälligst selber wegmachen. Kannst froh sein wenn ihr den Baum nicht fällen müsst weil er zu nahe am Grundstück des Nachbarn steht.
wie ich solche leute wie op liebe, so entstehen nachbarschaftsstreits, mach die blätter weg und gut ist
Original von onezb
Du natürlich. Wenn du ihm vor die Haustür kackst kannst du auch nicht sagen dass sei ja schliesslich sein Gehweg und er soll das mal gefälligst selber wegmachen. Kannst froh sein wenn ihr den Baum nicht fällen müsst weil er zu nahe am Grundstück des Nachbarn steht.
MMD
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hast aber recht. bäume müssen verschnitten werden und du musst auch das laub weg amchen. hab aso nen dämlichen nachbarn der das nicht einsieht. tja pech gehabt, nacht und nebelaktion, kettensäge raus, übern zaun und den baum gefällt, pff, selbst schuld!
wenn ich probleme mit meinem nachbarn hätte, dann würde ich seine frau fragen. während ich sie in deren ehebett von hinten nehme. ihn könnte ich ja nicht fragen. Er ist dann immer auf nachtschicht. ♦
Beeinträchtigungen eines Grundstücks durch Laubfall oder durch Kiefernnadeln und Tannenzapfen werden von der Rechtsprechung grundsätzlich als ortsüblich angesehen. Daher bestehen in der Regel keine Abwehr- oder Unterlassungsansprüche des Nachbarn.
Nur in Ausnahmefällen muss der Nachbar solche Beeinträchtigungen nicht entschädigungslos hinnehmen. Insofern kann ein Ausgleichsanspruch in Geld bestehen, wenn die Einwirkungen das übliche und zumutbare Maß erheblich überschreiten, z. B. wenn die Dachrinnen und Dacheinläufe des Nachbarhauses laufend verstopft werden und dem Nachbarn dadurch hohe Kosten durch Reinigungsarbeiten entstehen (so z. B. BGH, Urteil v. 14.11.2003, V ZR 102/03).
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Wenn du es noch genauer willst google mal nach Nachbarschaftsrecht.
Gruß,
lnsertCoin
Original von MfGOne
wie ich solche leute wie op liebe, so entstehen nachbarschaftsstreits, mach die blätter weg und gut ist
QFT
Ein Bekannter von mir ist Richter am Amtsgericht und wieviel % seiner Fälle so ein Scheiss ist...das ist einfach nur unglaublich.