Mein Menschenverstand sagt mir, dass die Lage ziemlich eindeutig sein müsste, dennoch scheinen viele Leute im Umfeld das anders zu sehen.
Eine Person bestellt bei Ebay eine Polstergarnitur (neu, gewerblicher Händler). Dabei sucht sie sich aus:
- Die Form (Ecke, U-Form, 3-Sitzer, Hocker)
- Zubehör (Hocker ja/nein)
- Korpusfarbe
- Stoff für die Sitzfläche
Die Person bekommt es hin eine falsche Farbe zu bestellen, da diese sehr generische Bezeichnungen besitzen.
Gilt hier das Widerufsrecht oder greift hier die typische Klausel:
Das Widerrufsrecht besteht 1. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
Sprich, wann fängt "kundenspezifisch" an? Für mich ist die Grenze hier eindeutig überschritten, interessanterweise behaupten viele, dass seien eh nur Standardkomponenten, die auf Lager sind und easy ausgetauscht werden können. Hier geht es explizit um eine falsche Korpusfarbe.
Bei google finde ich nur Müll und Halbwissen, das nicht besser als meins ist.