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Wohnung mieten und Kumpel drin wohnen lassen

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grt02031990
Beigetreten: 01.01.2009
Poker Player

Hallo zusammen,

folgende Situation: ein sehr guter Kumpel von mir verdient sein Geld mit Poker spielen und hat seit ca. 1 Jahr u.a. wegen nicht gezahlten Steuern Probleme mit dem Finanzamt. Seine negative Schufa sorgt dafür, dass er nahezu keine Wohnung bekommt (> 20 Absagen in den letzten 3-4 Wochen).

Meine Frage: Würdet ihr es verantwortungslos von mir finden, wenn ich eine Wohnung miete und ihn darin wohnen lasse? Dass das nicht erlaubt ist und dass ich für alles hafte, was er in der Wohnung macht und für evtl. Mietausfälle aufkommen muss, ist mir bewusst. Aber muss ich sonst iwas schlimmes befürchten? Würdet ihr das für euren besten Kumpel machen, wenn die Situation sonst aussichtslos ist?


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38 Antworten
Sefant77
Beigetreten: 11.04.2006
Elite Grinder

Irgendwann passiert etwas und er ist nicht mehr dein sehr guter Kumpel....kommt immer vor.

Warum löst der Kollege nicht seine "Probleme" mit dem Finanzamt? Will er jetzt ewig so leben?


Antwort
Zitat
Zander99
Beigetreten: 28.11.2008
Oldschool Grinder

Miete für ein Jahr im voraus und er soll die Kaution bezahlen....sonst halt kommt drauf an.

Wie lange kennt Ihr euch? Hat er keine Familie, die Bürgen kann etc......


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Zitat
ubetterfold
Beigetreten: 07.11.2010
PokerStrategist

Das was Zander sagt... Dann sollte es doch relativ safe sein


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Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Du bist dir scheinbar bewusst, dass du eventuell ihm die ganze Miete bezahlst und auch für Schäden aufkommst. Problematisch wäre es womöglich, wenn mehr passiert. Er zündet die Bude an und die Versicherung bezahlt nicht, weil du da nicht wohnst, oder irgendwas in die Richtung. Vielleicht noch ein großer Personenschaden, dann hast du ein Lebenlang etwas davon. Ob du rechtlich dich zusätzlich strafbar machst, keine Ahnung. Es gibt ja auch Eltern die eine Wohnung für die Kinder mieten? Wie schaut es mit Hausdurchsuchungen aus? Wie läuft es mit dem Internetanschluss? Wer haftet dafür? Auf den Pokerseiten muss man ja auch häufig eine Stromrechnung auf die entsprechende Adresse hochladen. Würde dann ebenfalls nicht mehr gehen. Hartz4 beantragen geht dann ebenfalls nicht bzw. die Wohnungskosten werden nicht übernommen. Das ist das was mir gerade so eingefallen ist...

Normal sieht das Konstrukt dann aber anders aus und zwar kannst du dich rechtlich korrekt als bürgen eintragen lassen. Dann wohnt er korrekt in der Wohnung, du darfst ihn nicht rauswerfen oder einfach in die Wohnung rein und musst dafür nur für einen gewißen Betrag haften und nicht endlos.

-> So läuft das auch mit Eltern/Kind in der ersten Wohnung häufig ab und dann gibt es auch die Wohnung!


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Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von Zander99
Miete für ein Jahr im voraus und er soll die Kaution bezahlen....sonst halt kommt drauf an.

Ist wohl eher nicht erlaubt und werden die meisten Vermieter aus guten Gründen nicht machen...


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Zitat
grt02031990 Themenstarter
grt02031990
Beigetreten: 01.01.2009
Poker Player

Original von Sefant77
Irgendwann passiert etwas und er ist nicht mehr dein sehr guter Kumpel....kommt immer vor.

Warum löst der Kollege nicht seine "Probleme" mit dem Finanzamt? Will er jetzt ewig so leben?

Ist kurzfristig nicht lösbar. Hat auch nichts mit dem Thema zu tun. Fakt ist, er bekommt die nächsten Jahre keine Wohnung auf seinen Namen wegen seiner negativen Schufa.

Original von Zander99
Miete für ein Jahr im voraus und er soll die Kaution bezahlen....sonst halt kommt drauf an.

Wie lange kennt Ihr euch? Hat er keine Familie, die Bürgen kann etc......

Miete im Voraus zahlen hat er jedes mal angeboten, wurde aber erstaunlicherweise (was mich auch überrascht hat) nie akzeptiert. Kennen uns >15 Jahre. Familie ja, aber wohnt weiter weg und bürgen scheint auch schwierig bei den meisten Immobiliengesellschaften. Zudem kommt, er kann kein Gehalt nachweisen und hat einen kleinen Hund. Alles super Voraussetzungen für einen Mietvertrag :)


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Was für eine Wohnung will er denn haben? Jeder Student bekommt ohne Einkommen und mit Bürgen eine kleine Wohnung!


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grt02031990 Themenstarter
grt02031990
Beigetreten: 01.01.2009
Poker Player

Original von AyCaramba44
Was für eine Wohnung will er denn haben? Jeder Student bekommt ohne Einkommen und mit Bürgen eine kleine Wohnung!

Wohnung ist völlig egal, 25 m2 reicht schon aus. Voraussetzung ist Nähe (2-3 km) zu einem bestimmten Casino. Die meisten Wohnungen fallen schon raus, weil Hund nicht erlaubt. Und wenn eine Immobiliengesellschaft 20 Anfragen bekommt und es ist jemand mit negativer Schufa und einem Hund dabei, nehmen sie halt einfach den nächsten.


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Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Dann muss er eben bei Privaten suchen, die häufiger bei so kleinen Wohnung keine Schufa haben wollen. Eventuell auch einfach als Student vorstellen und direkt sagen, dass die Eltern/Freund das Studium bezahlen (bürgen). Bisschen kreativ werden... im Grunde konkuriert er ja auch nur mit anderen Studenten oder Hart4-Empfängern um diese Wohnungen.

+ Umkreis erhöhen und in schlechtere Gebiete ziehen, das Leben ist kein Wunschkonzert!

Ich kann dir jedenfalls garantieren, dass du jede Menge Probleme bekommst, wenn du eine Wohnung mietest und ihn dort wohnen lässt.


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cHaiNSawMasSacRe
Beigetreten: 05.11.2011
Elite Grinder

1. offiziell als homopaar einziehen.
2. ???
3. win


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Synovate
Beigetreten: 10.12.2008
Poker Player

Du hast in dieser Konstellation schon erhebliche Risiken.

Und von außen betrachtet: offene Forderungen des Finanzamtes + negative Schufa und kein fester Job hört sich nach sehr hohem Ausfallrisiko bei der Miete an.

Neben Mietrückständen haftest du für Beschädigungen an der Wohnung, bei größeren Schäden (Wasserschaden, Brandschaden) wird es erhebliche Probleme mit der Kostenübernahme von Versicherungen geben (der illegale Untermieter kann ja keine Haftpflichtversicherung etc. für die Wohnung haben), der Vermieter kann/wird fristlos kündigen wenn er von der Konstellation erfährt usw (weiß nicht inwieweit weitere rechtliche Schritte gegen dich möglich sind in dem Fall).

Insbesondere gegen die Risiken bei großen Schäden an der Wohnung kannst du dich auch überhaupt nicht absichern, wenn du die Wohnung mietest und ohne Wissen/Erlaubnis des Vermieters einer anderen Person übergibst.
Du kannst dich halt finanziell ruinieren, wenn der Mieter einen großen Wasserschaden in einem Mehrparteienmietshaus verursacht o.ä.

Ich würde das keinesfalls machen. Wenn er die Probleme mit dem Finanzamt aktuell nicht klären kann, dann heißt das doch möglicherweise auch, dass die Forderungen höher sind als sein Vermögen/Guthaben und er wird erhebliche finanzielle Probleme bekommen, wenn das Finanzamt offene Forderungen vollstrecken will.


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grt02031990 Themenstarter
grt02031990
Beigetreten: 01.01.2009
Poker Player

Original von AyCaramba44
Du bist dir scheinbar bewusst, dass du eventuell ihm die ganze Miete bezahlst und auch für Schäden aufkommst. Problematisch wäre es womöglich, wenn mehr passiert. Er zündet die Bude an und die Versicherung bezahlt nicht, weil du da nicht wohnst, oder irgendwas in die Richtung. Vielleicht noch ein großer Personenschaden, dann hast du ein Lebenlang etwas davon. Ob du rechtlich dich zusätzlich strafbar machst, keine Ahnung. Es gibt ja auch Eltern die eine Wohnung für die Kinder mieten? Wie schaut es mit Hausdurchsuchungen aus? Wie läuft es mit dem Internetanschluss? Wer haftet dafür? Auf den Pokerseiten muss man ja auch häufig eine Stromrechnung auf die entsprechende Adresse hochladen. Würde dann ebenfalls nicht mehr gehen. Hartz4 beantragen geht dann ebenfalls nicht bzw. die Wohnungskosten werden nicht übernommen. Das ist das was mir gerade so eingefallen ist...

Normal sieht das Konstrukt dann aber anders aus und zwar kannst du dich rechtlich korrekt als bürgen eintragen lassen. Dann wohnt er korrekt in der Wohnung, du darfst ihn nicht rauswerfen oder einfach in die Wohnung rein und musst dafür nur für einen gewißen Betrag haften und nicht endlos.

-> So läuft das auch mit Eltern/Kind in der ersten Wohnung häufig ab und dann gibt es auch die Wohnung!

Und wie hafte ich den o.g. Fällen (Bude abfackeln, Personenschaden usw.) als Bürge?


Antwort
Zitat
vusp2711
Beigetreten: 14.07.2011
Poker Player

Ist ja auch für deinen Freund höchst Riskant. Du und der Vermieter(wenn er es mitbekommt) können Ihn jederzeit auf die Straße setzen.


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Zitat
TooBigToFail
Beigetreten: 05.08.2016
Legacy Member

um welche stadt geht es?

"den bürgen soll man würgen".
Wenn du für etwas bürgst, haftest du 1:1 so wie der Schuldner. Dass ist ja der Sinn hinter ner Bürgschaft, damit sich dein Vertragspartner an den Bürgen halten kann, und sich nicht mit dem vermögenslosen Heini rumärgern muss. Er kann sogar direkt zu dir kommen, ohne vorher überhaupt was gegen deinen kumpel versucht zu haben


Antwort
Zitat

WG keine Option?


Antwort
Zitat
grt02031990 Themenstarter
grt02031990
Beigetreten: 01.01.2009
Poker Player

Original von TooBigToFail
um welche stadt geht es?

"den bürgen soll man würgen".
Wenn du für etwas bürgst, haftest du 1:1 so wie der Schuldner. Dass ist ja der Sinn hinter ner Bürgschaft, damit sich dein Vertragspartner an den Bürgen halten kann, und sich nicht mit dem vermögenslosen Heini rumärgern muss. Er kann sogar direkt zu dir kommen, ohne vorher überhaupt was gegen deinen kumpel versucht zu haben

Dann hätte ich aber, auch wenn ich nur als Bürge fungieren würde, bei möglichen Problemstellungen, die weit über einen Mietausfall hinausgehen (Bude fackelt ab, Personenschaden .... ) die gleichen Konsquenzen zu tragen, wie als wenn ich ihn "illegal" zur Untermiete wohnen lassen würde. Oder?


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grt02031990 Themenstarter
grt02031990
Beigetreten: 01.01.2009
Poker Player

Original von SickyJackson
WG keine Option?

Doch, ist mehrfach angefragt. Das ist aktuell die letzte Hoffnung ....


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Zander99
Beigetreten: 28.11.2008
Oldschool Grinder

Original von SickyJackson
WG keine Option?

Dachte ich gerade auch, OP als Hauptmieter und je mehr Mitbewohner des so besser.
Trotzdem würde ich ihm eine Jahresmiete im voraus abnehmen, um für dich dass Risiko kalkulierbar zu machen. In einem Jahr sollte auch das FA Problem gelöst sein.


Antwort
Zitat
TooBigToFail
Beigetreten: 05.08.2016
Legacy Member

ja ein Bürge haftet aber nur für Vermögensschäden. Wenn dein Kumpel also einen Mord begeht, und du für ihn gebürgt hast, musst du nicht ins Gefängnis.


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