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Wohnungsrecht any1 ?

8 Beiträge
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Halli Hallo,

da hier ja doch ein paar kluge Köpfe rumhängen eine Frage zum Wohnungsrecht. Warum hier und jetzt? Sitze gerade mit einer Freundin beim Tee und sie hat folgendes Problem:

Sie ist gebürtige Bulgarin und kam der großen Liebe wegen nach Deutschland und hat ihren 11 Jahre alten Sohn in Bulgarien gelassen - er sollte jetzt zum neuen Schuljahr nachkommen.

Wohnung mit Kinderzimmer schön eingerichtet und jetzt kam der Hammer - sie dürfe bei ihrem schwanzgesteuerten Egozentriker bleiben - ihr Sohn käme aber nicht in die Wohnung rein X(

Also auf zur Wohnungssuche, da Arbeit und Einkommen vorhanden sind, auch nicht das ganz große Problem. Aber jetzt hat sie schon so oft gehört - bitte alles aber keine Haustiere und Kinder................

Wenn Sie jetzt angibt die Wohnung für sich allein mieten zu wollen und ihren Sohn später ( 8 Wochen) einfach zu sich holt - kann das Ärger geben?

Wär für jede Hilfe dankbar, da ab morgen früh 4 Besichtigungen anstehen :f_love:


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7 Antworten
cardfighter09
Beigetreten: 13.02.2008

zumindest nen untermieter darf der vermieter ja auch nicht ablehnen, falls die wohnung nicht zuuu klein etc. ist.

halbwissen start:

denke kaum, dass ne mutter ihr kind nicht mitnehmen darf.
zumindest steht ja so nen passus auch in keinem mietvertrag, und der läuft ja nur auf die Mutter.

soll sie den sohn einfach verschweigen und dann her holen...


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slomb
Beigetreten: 05.02.2009

Direkt mit offenen Karten spielen. Sagen wie es ist "...suche eine Wohnung fuer mich und meinen Sohn".....Das eigene Kind verheimlichen also bitte.... :f_mad:


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Crustacean
Beigetreten: 27.04.2006
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Original von slomb
Direkt mit offenen Karten spielen. Sagen wie es ist und was man machen moechte. Gerade das alter des Kindes kann die Entscheidung des Vermieters manchmal beeinflussen.

#

Auch wenn es rechtlich vertretbar wäre...man sollte es sich nicht unbedingt direkt zum Start derbe mit dem Vermieter verscherzen...


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vandaalen
Beigetreten: 07.03.2008

Ich verstehe die Ausgangslage nicht so ganz. Wenn sie schon eine Wohnung mit Kinderzimmer hat, warum sollte der Sohn da nicht einziehen dürfen? Bzw. wieso sollte der Vermieter das verbieten dürfen?

Da hat der doch null Mitspracherecht.

?(


Antwort
Zitat

Original von vandaalen
Ich verstehe die Ausgangslage nicht so ganz. Wenn sie schon eine Wohnung mit Kinderzimmer hat, warum sollte der Sohn da nicht einziehen dürfen? Bzw. wieso sollte der Vermieter das verbieten dürfen?

Da hat der doch null Mitspracherecht.

?(

Ich versteh das eher so, dass ihr Mitbewohner da kein Kind haben will - und der als (Mit-?)Mieter hat da schon ein Wörtchen mitzureden ;)


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Zitat
vandaalen
Beigetreten: 07.03.2008

Original von nornof

Original von vandaalen
Ich verstehe die Ausgangslage nicht so ganz. Wenn sie schon eine Wohnung mit Kinderzimmer hat, warum sollte der Sohn da nicht einziehen dürfen? Bzw. wieso sollte der Vermieter das verbieten dürfen?

Da hat der doch null Mitspracherecht.

?(

Ich versteh das eher so, dass ihr Mitbewohner da kein Kind haben will - und der als (Mit-?)Mieter hat da schon ein Wörtchen mitzureden ;)

Ah jetzt ja... ;)

Verstehe zwar immer noch nicht, warum da erst ein Kinderzimmer eingerichtet wird, und dann heisst es: Ätsch, aber egal. Toller Typ anscheinend...

On Topic: Genossenschaften helfen da oft.

Mit Ihrer Problematik sollte sie auch eine hohe Dringlichkeitsstufe erhalten und relativ weit oben auf der Warteliste landen.

Ich würde das auch so darstellen (und so ist es ja auch eigentlich), daß sie mit ihrem Sohn auf der Straße landet, falls sie bis dann und dann keine Wohnung hat.

Ein weiterer Vorteil ist, daß die Mieten von Genossenschaftswohnungen meist deutlich unterm Mietspiegel liegen.

http://www.wohnungsbaugenossenschaften.de/

Oder ansonsten mal nach Wohnungsbaugenossenschaft und Eurem Wohnort suchen und direkt einen Termin da machen.


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