Zum Forum springen
Zeuge von Fahrerflu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zeuge von Fahrerflucht. Muss ich eine Aussage machen?

53 Beiträge
28 Benutzer
0 Reactions
8,407 Ansichten
Didelidi
Beigetreten: 30.10.2009
PokerStrategist

Habe letztens einen Autounfall mit Fahrerflucht beobachtet. Den Bullen vor Ort alles geschildert mit Kennzeichen und Täterbeschreibung. Jetzt wollen die natürlich noch ne schriftliche Aussage. Habe die Frist verstreichen lassen und werde jetzt warscheinlich zur Aussage vorgeladen werden. Ich muss doch keine Aussage machen bzw. erscheinen oder? Kann ich das einfach so sausen lassen oder muss ich das begründen oder sonstwie reagieren?

Edit: Die haben den Täter offenbar auch gefunden. Der Name steht in dem Schrieb den sie mir geschickt haben.


Antwort
Zitat
52 Antworten
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Du bist verpflichtet eine Aussage zu machen. Empfehlung: Fragebogen ausfüllen und hinschicken.

Du bist auch verpflichtet in einem Gerichtsverfahren auszusagen.

Gibt es Gründe, weshalb du keine Aussage machen möchtest?


Antwort
Zitat
Didelidi Themenstarter
Didelidi
Beigetreten: 30.10.2009
PokerStrategist

Man braucht doch keine Gründe. (?) Man kann doch einfach sagen, "weil man sich selbst belasten könnte."

Bzw. dachte ich, wie gesagt, dass man einfach nicht erscheinen muss. Außerdem habe ich ja bereits aussagt.


Antwort
Zitat
LLficfac
Beigetreten: 21.01.2011
PokerStrategist

ja, mach lieber schnell die schriftliche aussage fertig. die reicht bestimmt vor gericht, sonst wirst du vorgeladen und musst da rumgammeln. :f_biggrin:


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Hast du eine Straftat begangen? Also §142 StGB? Oder eine andere Straftat, die im Zusammenhang mit dem Unfall stand?

Falls ja, steht dir gem. §55 StPO das Recht zu, die Aussage zu verweigern. Dies ist auf dem Fragebogen zu vermerken. Es sollte dir bewußt, dass dies zu Ermittlungen gegen deine Person führen wird.
Um eine Aussage zu verweigern, brauchst du Gründe (entweder §52 oder §55 StPO).

Falls nein, bist du verpflichtet, die Aussage zu machen. Ich würde dir auch abraten, solche Falschangaben zu machen bzw. rechtswidrig auf §55 zu berufen. Wenn obv. ist, dass du keine Straftat begangen hast, wird dich das Gericht zur Aussage zwingen.

Selbst wenn du jetzt eine Aussage machst, musst du diese auch in einem möglichen Gerichtsverfahren machen.


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Original von ipraythesun
Du bist verpflichtet eine Aussage zu machen. Empfehlung: Fragebogen ausfüllen und hinschicken.

Es geht denke ich um eine vorladung von der polizei, da muss man doch nicht hin!?
Verstehe aber auch nicht, wieso du keine aussage machen möchtest...


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

@pg89: dann wird im nächsten Zug die Einladung von der StA kommen.


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Zeugen haben nicht die gleichen Rechte wie Beschuldigte. Wenn manche hier sagen, man müsse nicht aussagen, berufen sie sich vermutlich darauf, was sie mal zu der Situation gehört haben, in der ein Beschuldigter geladen wurde.

Sag einfach aus und gut ist. Auf 55 StPO zu berufen macht hier keinen Sinn, weil du offensichtlich in keiner Form beteiligt warst. Oder möchtest du, dass sie Ermittlungen gegen dich einleiten?


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Original von eplc
Zeugen haben nicht die gleichen Rechte wie Beschuldigte. Wenn manche hier sagen, man müsse nicht aussagen, berufen sie sich vermutlich darauf, was sie mal zu der Situation gehört haben, in der ein Beschuldigter geladen wurde.

Sag einfach aus und gut ist. Auf 55 StPO zu berufen macht hier keinen Sinn, weil du offensichtlich in keiner Form beteiligt warst. Oder möchtest du, dass sie Ermittlungen gegen dich einleiten?

Dieses.

Wobei ich wirklich nicht verstehen kann, wieso man sich da so anstellt. Fahrerflucht ist so eine feige Aktion, dass man freudig dabei mithelfen wollen sollte ...


Antwort
Zitat

Hast du Angst vor dem Beschuldigten ?


Antwort
Zitat
SomeTimeForPoker
Beigetreten: 08.06.2011
Oldschool Grinder

Der Fall erinnert ganz extrem an einnen anderen, der hier vor einiger Zeit gepostet wurde und an einer Story, die ich mitbekommen habe, beide Fälle raten doch sehr von Aussagen ab, so schlimm es ist.

Cliffs zum Fall eines Members hier:

-Member sieht, wie Fahrzeug bei rot fährt und Kind tötet
-Fahrerflucht, sonst keine Zeugen
-nur aufgrund seiner Aussage wandert Täter in den Knast
-danach erst Bettelbriefe mit Fakestories
-dann heftigste Bedrohungen mit Sachbeschädigung an seiner Garage etc.

Selber folgende Story eines fernen Bekannten erfahren:

-dieser war mit Gruppe feiern
-bekommt heftige Schlägerei mit schwerer Körperverletzung als Zeuge mit
-Täter vorbestrafter Intensivtäter, wandert aufgrund der Aussage ein
-Bekanntem wird aufgelauert, er wird von 3 Typen fast totgeschlagen (und zwar nicht nur metaphorisch)
-er zieht aus Angst in anderes Land

Gibt also nicht wirklich Schutz/ Hilfe für Zeugen und wenn was passiert (Rache) stehst du alleine da.


Antwort
Zitat
g3no
Beigetreten: 01.02.2006
PokerStrategist

der Polizei muss in unserem Lande ausser Infos zur eigenen Person gar keine Aussage gemacht werden. Egal ob als Zeuge oder Beschuldigter.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von g3no
der Polizei muss in unserem Lande ausser Infos zur eigenen Person gar keine Aussage gemacht werden. Egal ob als Zeuge oder Beschuldigter.

Dies ist zwar zutreffend; da OP allerdings ein wichtiger Zeuge ist, wird er eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft erhalten. Dort ist er verpflichtet, eine warheitsgemäße Aussage zu machen.


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Kann dann auch per Zwang vorgeführt werden.


Antwort
Zitat
DarkZonk
Beigetreten: 21.12.2008
Oldschool Grinder

wie kann man sich für ne zeugenaussage so anstellen? Es sollte doch eh selbstverständlich sein, dass man aussagt, wenn ein Mensch scheiße baut und dann noch zu feige ist, dafür grade zu stehen


Antwort
Zitat
GrinGo
Beigetreten: 31.07.2005
PokerStrategist

Du hast doch nichts verbrochen? Warum gehst du nicht einfach dahin und sagst denen nochmal deutlich was du gesehen hast? Dir pinkelt schon keiner ans Bein?


Antwort
Zitat
richum
Beigetreten: 29.03.2010
PokerStrategist

Original von SomeTimeForPoker
Der Fall erinnert ganz extrem an einnen anderen, der hier vor einiger Zeit gepostet wurde und an einer Story, die ich mitbekommen habe, beide Fälle raten doch sehr von Aussagen ab, so schlimm es ist.

Cliffs zum Fall eines Members hier:

-Member sieht, wie Fahrzeug bei rot fährt und Kind tötet
-Fahrerflucht, sonst keine Zeugen
-nur aufgrund seiner Aussage wandert Täter in den Knast
-danach erst Bettelbriefe mit Fakestories
-dann heftigste Bedrohungen mit Sachbeschädigung an seiner Garage etc.

Selber folgende Story eines fernen Bekannten erfahren:

-dieser war mit Gruppe feiern
-bekommt heftige Schlägerei mit schwerer Körperverletzung als Zeuge mit
-Täter vorbestrafter Intensivtäter, wandert aufgrund der Aussage ein
-Bekanntem wird aufgelauert, er wird von 3 Typen fast totgeschlagen (und zwar nicht nur metaphorisch)
-er zieht aus Angst in anderes Land

Gibt also nicht wirklich Schutz/ Hilfe für Zeugen und wenn was passiert (Rache) stehst du alleine da.

:facepalm: Du hast also mal von zwei Geschichten gehört in denen eine Zeugenaussage negative Konsequenzen, in form von Gewalt hatte wovon eine irgendeine Story aus einem Internetforum ist, und rätst deshalb generell von Zeugenaussagen ab??? Glückwunsch zu so viel Zivilcourage...


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Original von eplc
Zeugen haben nicht die gleichen Rechte wie Beschuldigte. Wenn manche hier sagen, man müsse nicht aussagen, berufen sie sich vermutlich darauf, was sie mal zu der Situation gehört haben, in der ein Beschuldigter geladen wurde.

Sag einfach aus und gut ist. Auf 55 StPO zu berufen macht hier keinen Sinn, weil du offensichtlich in keiner Form beteiligt warst. Oder möchtest du, dass sie Ermittlungen gegen dich einleiten?

Du meinst §138 StGB? Das trifft in dem fall aber imo nicht zu, da es nur schwere straftaten umfasst und nicht sowas wie fahrerflucht...
Ansonsten trifft das was g3no sagt zu, man muss der polizei gegnüber keine aussage machen (auch wenn es in einigen fällen, wie in diesem hier, wohl sinnvoll ist).


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

"Erinnert ganz extrem an ..." MMD

bei dem einen ging es um den Tod eines Kindes und hier normaler Autounfall


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

@pg89: eplc meint mit Sicherheit, dass die Polizei und StA weitere Nachforschungen anstellt, wenn sich jemand auf §55 StPO beruft. Die Polizei würde in diesem Fall eine Tatbeteiligung am Unfall (bzw. §142 StGB) oä prüfen. Dies hat nichts mit §138 StGB zu tun.


Antwort
Zitat
Teilen: