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Schlichtung gesucht bei Staking Streit der .fr Community

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unknownuser
Beigetreten: 08.09.2007
Oldschool Grinder

-um es mal abstrakt juristisch zu versuchen (nach deutschem Recht)

Die Partei, die eine für sie günstige Tatsache behauptet muss diese auch beweisen. Hier muss B also nachweisen, dass er dass Geld VORHER überwiesen hat. Vorher, weil nur dann das Risiko des Misserfolgs mitgetragen wird. Darin liegt schließlich der einzige Sinn des Stakings = Risikodiversifizierung.

Kommt das Geld zu spät an hat B seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Mithin handelt es sich um ein relatives Fixgeschäft. Für A ist es zwar ohne die Zahlung des B trotzdem möglich das Turnier zu spielen, aber er musste das Geld selbst zahlen und das Risiko selbst tragen. Relative Fixgeschäfte erlauben dem anderen Teil (hier A) ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

Die Tatsache, dass A dem B mitteilt das Geld sei angekommen ändert nichts daran, dass das Geld nicht überwiesen war. B kann daraus auch keinen Vertrauensschutz ableiten, denn dann wären ja auch die möglichen Betrüger geschützt, die gar nicht überweisen wollten.

Auch hat B keinen Anspruch auf Zahlung, wenn er nachweisen kann, dass die Überweisung rechtzeitig ausgeführt wurde. Vielmehr hat B dann Schadensersatzansprüche gegen die Bank. A kann nicht für einen möglichen Fehler der Bank verantwortlich gemacht werden. Zudem liegt die Zahlung -also Erfüllung seiner Vertragsschuld - in der Sphäre des B. Damit trägt B auch das Risiko für Fälle wie diesen.

Fazit: kein Anspruch des B.

Vielleicht hilft diese Sichtweise ja bei der Lösung.


Antwort
Zitat
Gluecksfisch
Beigetreten: 28.05.2009
Legacy Member

Warum sprichst Du hier von Kulanz oder das beide Seiten Schuld sind?
Es ist ein Vertrag.
Du bekommst auch keine bestellte Ware bei der Post, wenn Du die Belege nicht vorweisen kannst.
Du bekommst auch keinen Lottogewinn ausgezahlt, wenn Du den Beleg nicht vorweisen kannst.
Du kannst nicht von Pokerportalen online auszahlen lassen, wenn Du die Dokumente (Ausweis usw) nicht vorweisen kannst.
Du kannst auch nicht in Las Vegas Nightclubs, wenn Du Dein Alter nicht beweisen kannst mit dem Ausweis.

Genau so kannst Du auch nicht Geld verlangen (=Gewinnanteil), für welches Du keine Leistung (=Bezahlung) geleistet hast.

Wie gesagt - wenn B dies getan hat ist es eine Leichtigkeit dieses zu beweisen. Kontoauszug reicht ja schon aus. Oder er lässt sich eine Bestätigung der Bank geben und postet diese. Das ist kostenlos, nicht zeitaufwendig und könnte die Angelegenheit aus der Welt schaffen.

Kann/Will er dieses nicht hat er gelogen bzw versucht irgendwie Kapital aus dem unerwartet großem Gewinn zu ziehen.

Für mich ist hier total uninteressant, welche Historie B in dieser Angelegenheit hat und ob er ein zuverlässiger, netter Kumpel von nebenan ist der schon 17 STakings hinter sich gebracht hat.


Antwort
Zitat
Guillaume Themenstarter
Guillaume
Beigetreten: 20.01.2006
Elite Grinder

Vielen Dank an alle ! Ich versuch die Sachen nach und nach zu übersetzen wenn's nötig, deshalb sind wir auch nicht sehr Reaktiv.

Ein paar neue Cliffs die mir gerade mitgeteilt wurden :

am Dienstag Abend hat B eine Überweisung der Staking Anteil etätigt hat, ohne A bescheid zu sagen. A hat's dann entdeckt als er seinen Kontostand überprüft hat. Als er dann B dannach gefragt hat, meinte er er hat's gemacht nachdem er festgestellt hat das Geld wurde bei ihn nicht abgebucht.

Keine Ahnung ob es die Diskussion mal beineflussen kann, in die eine oder andere Richtung.

B hat sich zudem jetzt bereit erklärt sich mit 50% cash zufriedenzugeben.


Antwort
Zitat
Spielstephan
Beigetreten: 02.02.2008
Oldschool Grinder

Ich würd ihm ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 10% überweisen, nur um den guten Willen zu zeigen. Ansich kriegt er gar nix. Einfach Pech gehabt, wenn er es nicht schafft die Knete rüber zu shippen.


Antwort
Zitat
HorstPosbich
Beigetreten: 05.07.2011
PokerStrategist

Original von Gluecksfisch
Warum sprichst Du hier von Kulanz oder das beide Seiten Schuld sind?
Es ist ein Vertrag.

Genau es ist ein Vertrag

so wie ich dass verstanden hab war das Stacking ja beschlossene Sache, und es wurde nix in der Art ausgemacht dass der Deal platzt wenn Geld nicht bis zu einem Bestimmten Zeitpunkt überwiesen sein muss, was natürlich Betrug hier leider sehr einfach macht.

Aber wenn man vom reinen Vertrag so wie er beschrieben ausgeht, is der Staker mit seiner Zahlung in verzug, wodurch man jetzt Verzugszinsen fordern könnte, die auch auf jedenfall gerechtfertigt sind und auch nen dicker Batzen sein sollte, die Angebotenen 50% sind da aufjedenfall gerechtfertigt.

Genauso hätte B natürlich auch zahlen müssen wenn A halt als erster raus gewesen währ.
Ich mein hier war vor kurzen auch erst nen Fall wo irgendwer in Las Vegas von jemanden live Geld für nen staking bekommen sollte die sich aber irgendwie nicht getroffen haben, und dann gings halt auch darum ob nu stacking zustande gekommen ist oder nicht, ich glaub da wars genau umgekehrt der typ ist nicht ins geld gekommen und der andere wollt dann nicht zahlen. (falls den fall wer findet währ ja mal intressant wies da ausgegen ist.)

Eigentlich hätte A halt irgendwann mal sagen müssen k leute geld is immer noch nicht da damit is der deal geplatzt. Aber dass hat er ja auch nicht zu D gesagt von dem er ausging dass, das Geld nicht da währ


Antwort
Zitat
smokinnurse
Beigetreten: 26.03.2007
Oldschool Grinder

die wesentliche frage ist: wann kommt der staking-vertrag zustande
bei zusage oder bei geldeingang
gilt im übrigen für beide seiten

man kann das einen "auftrag" nennen
also A spielt im auftrag von B, C + D
würde er diesen auftrag nicht erhalten, würde er nicht spielen oder sich nach anderen "auftraggebern" umsehen

indem A trotz noch ausstehendem geld das turnier begonnen hat, hat er für seinen teil den auftrag angenommen

C hat den auftrag durch überweisung bestätigt
B + D haben nicht abgesagt, sondern ihren willen bekräftigt, das geld zu überweisen, also den auftrag aufrechterhalten
(besonders auch B, denn er hat ja nachgefragt, ob das geld mittlerweile angekommen ist)

insofern hat A anspruch auf das geld von B (unabhängig vom ausgang des turniers)
und B ebenso vollen anspruch auf die rendite durch den cash von A

der zahlungsverzug und dessen umstände spielen dabei keine rolle

nächstes mal schlauer sein und den deal canceln, wenn kein geld angekommen ist - machts einfach einfacher

***

cliffs:
100% an B


Antwort
Zitat
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