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Abschreibung auf Gebäude in Rechnung stellen?

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p00s88
Beigetreten: 08.09.2007
Oldschool Grinder

Hi haben gerade ne Aufgabe, da erstellen wir ein Angebot auf eine Ausschreibung. Wir produzieren dabei in unserem eigenen Gebäude. Zum einen stellen wir dann die Miete für verschiedene Lager/Fertigungsplätze in Rechnung. Zum anderen sind jetzt auch ein paar auf die Idee gekommen die Abschreibungen auf das Gebäude an sich zum Teil in Rechnung zu stellen. Wird das so gemacht bei Ausschreibungen?

(Das man Abschreibungen auf irgendwelche Maschinen oder so berechnet, ist denke ich okay, weil man die Maschinen ja abnutzt. )


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6 Antworten
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Ausschreibung im Sinne einer Dienstleistung für die öffentliche Hand?

Falls ja:
Nein, afaik werden solche Abschreibungen nicht separat aufgeführt, ebensowenig für "normale" Arbeitsgeräte (PC u.ä.).

Sowas wird im i.d.R. in den veranschlagten Stundensätzen berücksichtigt - lediglich die Reisekosten sind dort u.U. nicht berücksichtigt.

Bei IT-Dienstleistungen wird - so kenn ich es - auch eine Testplattform (z.B. extra Hardware dafür) nicht separat abgerechnet, sondern über einen höheren Stundensatz :)


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p00s88 Themenstarter
p00s88
Beigetreten: 08.09.2007
Oldschool Grinder

Es geht darum, dass jemand was produziert haben will und wir halt für die Produktion des Produkts ein Angebot erstellen.


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DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Na da rechnest du es halt mit ein in deinen Stückpreis.
Macht jemand, der eine Fabrikhalle gebaut hat natürlich auch.


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KingGani
Beigetreten: 08.06.2007
Oldschool Grinder

Sowas fällt ja unter die Gemeinkosten...

Bei einer Ausschreibung gehts doch eigentlich auch eher darum wo man Kostenfaktoren reduzieren kann und nicht neue finden.
Es sei denn du weißt das es keine Konkurrenz, beziehungsweise konkurrenzfähigen Mitbewerber gibt...


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daumi
Beigetreten: 23.10.2007
PokerStrategist

hab ich noch nie gesehen oder gehört das das jemand so macht.
Welche Abschreibungen würdest du dann berechnen? Kalkulatorische oder nach §253 und §254 Hgb.
Wie mein Vorredner schon gesagt hat werden in der Praxis solche Kosten über ein Gemeinkostensatz auf die HK's umgelegt.


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HeinekenMD
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

Alle Kosten, die in einem Unternehmen anfallen, müssen natürlich über den Produktpreis an den Kunden weiterberechnet werden (über Gemeinkosten). Das sind Abschreibungen auf Gebäude ebenso wie der Pförtner oder die Putzfrau. Wenn du dauerhaft Produktpreise über die reinen Herstellkosten kalkulierst und alle Gemeinkosten vernachlässigst, wird dein Unternehmen bald insolvent sein.


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