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ALG2 hilfen für den Start ins Studium

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Hotsauce112
Beigetreten: 22.11.2007

Hallo...
Also ich habe am 27.06.2014 meine Ausbildung beendet und möchte nun ab dem 29.09.2014 ein Studium beginnen.

Für die Zwischenzeit habe ich Alg2 beantragt da mein Arbeitslosengeld zu wenig wäre.
Dieses wurde mir auch schon bewilligt

Nun muss ich Semestergebühren in Höhe von 272€ bezahlen.
Desweiteren muss ich 300km weit weg ziehen für dieses Studium.

Meine Frage ist nun ob ich da irgendwelche Hilfen beantragen kann, bzw. mir die Semestergebühren geben lassen kann da diese Überweisung ja notwendig für die Immatrikulation ist.
Ebenso notwendig ist ja auch dieser Umzug, also stehen mir da irgendwelche hilfen zu?

Ich bin 25Jahre alt falls das eine Rolle spielt


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6 Antworten
wusah
Beigetreten: 06.02.2006

Ziemlich sicher bekommst du da nichts. Würde mich zumindest sehr stark wundern. Würde sich auch absolut nicht begründen lassen.

Bafög und wenn es zu knapp wird KfW-Kredit.


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Zitat
n0ghtmare
Beigetreten: 28.11.2010

Außerdem müsstest du als Student auch kein ALG II mehr bekommen können: http://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten.html


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Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Ich weiss nicht wie es in deinem speziellen Fall als Aufstocker ist.
Aber grundsätzlich hast Du als ALG2 Empfänger die Möglichkeit, Umzugskosten erstattet zu bekommen wenn der Umzug von dir begründet und von der ARGE genehmigt wird.
Vermutlich ist es argumentativ geschickter wenn Du sagst, Du könnest aus dem ALG Bezug herauskommen wenn Sie dir den Umzug nach XXX ermöglichen. Anstatt zu sagen, dass Du sowieso umziehen wirst und um einen Zuschuss zu bitten.
EDIT:
Es kann sogar sein, dass dir ein Kredit für die Zahlung der Studiengebühr gewährt wird.


Antwort
Zitat

Ich kann dir sagen: "Würdest du zum Schein eine Arbeitsstelle in dem 300km entfernten Ort annehmen und daraufhin samt vorliegendem Arbeitsvertrag die Kostenübernahme des Umzuges beantragen, würde man dir den Umzug vermutlich bezahlen."
Als Grundvoraussetzung gilt glaube ich "Vollzeit". Darunter geht nichts.
Und ich glaube, du hättest auch keine Rückzahlungspflichten, selbst, wenn du den Job nach 1-2 Monaten kündigst oder den Arbeitsvertrag in einen Studentenjob umwandeln würdest. Musst nur einen AG finden, der da mitspielt.

Ansonsten: Auto mieten: Den Umzug mit Freunden bewerkstelligen und in der Steuererklärung für 2014 geltend machen.

Und bei allen anderen Hilfen wie Bafög etc pp. wirst du ggf. auch Unterlagen/Gehaltsbescheide deiner Eltern einreichen müssen,
d.h. "Der frühe Vogel fängt den Wurm.", da Mühlen nunmal langsam mahlen.


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Zitat
cholomi
Beigetreten: 29.09.2007

gibt es nicht irgendwelche Beratungstellen beim Studentenwerk oder ähnlichem?


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Nachdem ich mich im fortgeschrittenen Alter entschieden hatte, zunächst das Abitur in Vollzeit als Kollegschüler nachzuholen, um dann ein Studium absolvieren zu können, war ich in einer ähnlichen Situation.
Ich hatte damals einen Anspruch als ALG 1 und habe versucht Zuschüsse für die Schule zu bekommen, zumal ich damals schon die Altersgrenze für BAFöG überschritten hatte.
Mir wurde damals beim Arbeitsamt gesagt, eine Förderung über ALG 1 sei nicht möglich, aber es gäbe die Möglichkeit einer Förderung über ALG 2. Also bin ich zur ARGE marschiert, wo man mir mitteilte, solange ein Anspruch auf ALG 1 bestehe, könne ich ja keine Leistungen aus dem ALG 2 Pool beantragen. Man riet mir allen Ernstes folgendes: "Bleiben Sie am besten einfach die 8 Monate zuhause, bis Ihr Anspruch auf ALG 1 abgegolten ist und dann kommen Sie wieder zu uns...." - Ich habe dann im Endeffekt alles selbst finanziert.
Insofern muss ich mich dem Gesagten anschließen und ich denke mal, es kommt nur KfW-Kredit oder BAFöG in betracht. Zudem könntest Du noch nach Möglichkeiten für ein Stipendium suchen.


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