Wenn Du auf Rechnung arbeitest, gehe ich davon aus, dass Du dann als "Selbständiger" arbeitest.
Wen Du nur einen Auftraggeber hast, wird das eher als Scheinselbständigkeit gewertet.
Das bedeutet nach meiner Kenntnis Rentenversicherungspflicht mit Mindestbeitrag.
Als Selbständiger ist ein Gewerbe anzumelden.
Dann meldet sich auch die IHK.
Du musst dann eigene Buchführung, zumindes Einnahme- /Ausgabenrechnung machen für die Steuer (mMn auch unter 7664EUR)
Du hast es ja zumindest zu belegen/erklären.
Das ganze ist an sich mit der Krankenkasse abzustimmen.
Die will ggf. einen höheren Beitrag, da Du ja verdienst.
Manche lassen Studentenbeitrag, andere verlangen Mindestbeitrag bei Selbständigkeit der ungefähr doppelt so hoch ist.
Dein Verdienst auf Rechnung sollte also ggf. höher ausfallen, als der als Werkstudent.
x