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Bafög - Änderung des Elterneinkommens

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Devinco
Beigetreten: 28.12.2006
Elite Grinder

Angenommen Student X hat 2010 mit seinem Studium begonnen und für dieses Jahr, sowie für das Jahr 2011 einen recht guten Bafög-Satz erhalten, da beide Elternteile (getrennt lebend) 2008 und 2009 sehr wenig verdient hatten (die Eltern müssen ja immer ihre Daten vom vorletzten Kalenderjahr angeben)

2010 hat der Vater allderdings sehr viel verdient (zB aufgrund von Beförderung/Bonus etc.), sodass Student X für seinen Antrag 2012 wahrscheinlich wenig bis gar kein Bafög bekommen würde.

Jetzt zur Frage: Der Vater hat also schon seit 2010 recht gut verdient, aber im Bafög Antrag zu 2010 bzw. 2011 sollte er ja die Daten zu 2008 bzw. 2009 angeben, wo er noch sehr wenig verdient hat. Dadurch erhielt Student X auch einen guten Satz.

Bei einem Antrag für 2012 würde das Bafög-Amt also sehen, dass der Vater bereits 2010 ein solides Einkommen hatte. Wie geht das Bafög Amt da vor?
Schließlich werden ja immer die Angaben vom vorletzten Kalenderjahr gefordert, allerdings soll man auch "jede Veränderung über die Familien- und Ausbildungsverhältnisse" dem Amt unverzüglich mitteilen.
Hätte Student X bei einem Antrag für 2012 mit Rückzahlungen zu rechnen?


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Zitat
7 Antworten
biggy
Beigetreten: 31.08.2006
PokerStrategist

Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Rückzahlungen verlangen. Aber ausschließen kann man das nicht.
Würde die Frage hier stellen


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Zitat
maCque
Beigetreten: 13.07.2010
PokerStrategist

Never ever. Die gucken immer 2 Jahre zurück, wenner 2010 viel verdient hat bekommste eben weniger bis nix. Aber zurückzahlen musst du nix. Deine bisherigen Berechnungen waren ja in Ordnung und daran ändert sich auch nix wenn dein Vater 2010 mehr bekomm hat. Rückzahlungen gibts nur wenn du beim Antrag gemogelt hast oder so, und das haste ja in dem Falle nich.

Außerdem hast ja kein Einblicksrecht in die Einkommensverhältnisse deiner eltern, wieso sollte dann eine Rückzahlung auf dich zukommen. Die Berechnen neu, du bekommst ab dann weniger. Fertsch!


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Zitat
Drudeldudel
Beigetreten: 01.01.2008
PokerStrategist

meiner Erfahrung nach kann es durchaus Rückzahlungsforderungen vom Bafög Amt geben. Wie Op bereits erwähnt, muss man dem Amt ja Veränderungen im Elterneinkommen mitteilen.


Antwort
Zitat
powl2007
Beigetreten: 28.07.2008
PokerStrategist

Warum sollte es zu Rückzahlungen kommen.

Ist doch alles richtig gemacht worden.
2010 Antrag mit Daten von 2008
2011 Antrag mit Daten von 2009
2012 Antrag mit Daten von 2010

2008, 2009 schlecht verdient -> viel Bafög
2010 gut verdient -> wenig Bafög

Welche Änderungen hätte er denn mitteilen sollen? Er kann doch schlecht im Antrag von 2010 sagen naja also 2008 hat mein Vater 200 Euro im Monat verdient, aber ich möchte sie jetzt schon darauf hinweisen das er im Jahr 2010 2000 im Monat verdient hat. :D

Das macht ja keinen Sinn. Sonst könnten sie ja gleich die Daten von 2009 oder 2010 verlangen beim Antrag im Jahr 2010. Aber NEIN sie wollen extra die von 2008. Somit also alles rechtens. Er wird einach nur weniger Bafög bekommen.

Bei mir wars genau anders rum. Mein Vater hat jedes Jahr weniger verdient. Da kam das Bafög Amt beim 3. Antrag auch nicht und hat gesagt "Oh ihr Vater hat ja 1500 Euro weniger Verdienst als vor 2 Jahren. Na dann werden wir ihnen nochmal eine Nachzahlung geben"^^


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von powl2007
Warum sollte es zu Rückzahlungen kommen.

Ist doch alles richtig gemacht worden.
2010 Antrag mit Daten von 2008
2011 Antrag mit Daten von 2009
2012 Antrag mit Daten von 2010

2008, 2009 schlecht verdient -> viel Bafög
2010 gut verdient -> wenig Bafög

Welche Änderungen hätte er denn mitteilen sollen? Er kann doch schlecht im Antrag von 2010 sagen naja also 2008 hat mein Vater 200 Euro im Monat verdient, aber ich möchte sie jetzt schon darauf hinweisen das er im Jahr 2010 2000 im Monat verdient hat. :D

Das macht ja keinen Sinn. Sonst könnten sie ja gleich die Daten von 2009 oder 2010 verlangen beim Antrag im Jahr 2010. Aber NEIN sie wollen extra die von 2008. Somit also alles rechtens.

Es gibt extra Änderungsanträge, wenn sich das Einkommen verändert hat - natürlich hätte das Amt am liebsten eine Aufstellung über die aktuellen Werte, man nimmt aber die alten, weil die eben schon sicher sind.


Antwort
Zitat
Drudeldudel
Beigetreten: 01.01.2008
PokerStrategist

Original von powl2007
Bei mir wars genau anders rum. Mein Vater hat jedes Jahr weniger verdient. Da kam das Bafög Amt beim 3. Antrag auch nicht und hat gesagt "Oh ihr Vater hat ja 1500 Euro weniger Verdienst als vor 2 Jahren. Na dann werden wir ihnen nochmal eine Nachzahlung geben"^^

du hättest mehr bafög bekommen wenn du den aktualisierungsantrag gestellt hättest.


Antwort
Zitat

Original von Drudeldudel
meiner Erfahrung nach kann es durchaus Rückzahlungsforderungen vom Bafög Amt geben. Wie Op bereits erwähnt, muss man dem Amt ja Veränderungen im Elterneinkommen mitteilen.

Auf dem Teil übers Einkommen der Eltern steht nur, man müsse jede Änderung im Familien- und Ausbildungsverhältniss angeben. Das wären Abbruch des Studiums, zusätzliche Kinder, Scheidung ect. Vom Einkommen ist hier nicht die Rede.

Erst wenn man den Aktualisierungsantrag abgibt verpflichtet man sich mit diesem, Änderungen im Einkommen sofort anzuzeigen.

Frag mich nicht warum die Regeln so sind, aber wer aufgrund des vorletzten Jahres Baföganspruch hat, obwohl er/die eltern in den letzten 2 Jahren deutlich mehr verdienen, hat einfach Glück gehabt.


Antwort
Zitat
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