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BaföG Nachzahlung? Wenn ja, wie hoch?

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dontstealmyb
Beigetreten: 29.06.2008
Elite Grinder

Hi!

Ein Freund hat mitte 2010 für den Zeitraum 01.10.2010 - 01.09.2011 BaföG beantragt. Im Anschluss wollte er sich eigentlich aufgrund eines Neigungswechsels exmatrikulieren. Eingeschrieben ist er aber nun doch noch, weil er laut eigener Aussage keine Lücke im Lebenslauf haben wollte. Wenn er jetzt für den Zeitraum 01.10.2011-01.09.2012 BaföG beantragt, bekommt er dann eine volle Nachzahlung, oder muss er mit Verlust rechnen weil der Folgeantrag erst so spät eingegangen ist?? Ich rechne ja persönlich mit letzterem, wusste jetzt allerdings nicht wie ich diesen speziellen Fall google bzw eine Antwort darauf finde.

Eine plausible Antwort weshalb er den Antrag nicht fortgeführt hat, bekam ich nicht. Er hat in der Zeit relativ viel gearbeitet ( ist obv nicht mehr in die uni gegangen ) und hatte keinerlei finanzielle Probleme, was jetzt allerdings nach einem Motorradunfall anders aussieht ...

Danke


Antwort
Zitat
10 Antworten
masterblub
Beigetreten: 17.05.2007
PokerStrategist

wenn der Antrag angenommen wird kriegt er eine volle Nachzahlung, Gebühren muß er obv nicht zahlen...


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Zitat
S1n0n
Beigetreten: 23.05.2010
Oldschool Grinder

puh ruf einfach an was den folgeantrag angeht. da gibts bestimmt grenzen.
wenn er aber die ganze zeit viel gearbeitet hat und über die einkommensgrenze kommt würd ich mir das 2 mal überlegen. sonst bist noch wegen betrug dran


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Zitat
dontstealmyb Themenstarter
dontstealmyb
Beigetreten: 29.06.2008
Elite Grinder

naja ich hab keine ahnung was er da konkret verdient hat. war aber eh alles schwarz soweit ich weiß.

offiziell war er ja konstant eingeschrieben und hat studiert.

thx für eure schnellen antworten.


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Zitat
DeRiGo
Beigetreten: 25.05.2010
PokerStrategist

Meines Wissens ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend.
D.h. wenn er jetzt im Juni den Antrag stellt gibts auch erst ab Juni Geld... Verzögert sich die Auszahlung, z.B. durch die Bearbeitungsdauer des Antrags, gibts rückwirkend Geld bis zum Monat der Antragsstellung.


Antwort
Zitat
sManTosHa
Beigetreten: 18.03.2005
PokerStrategist

Original von DeRiGo
Meines Wissens ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend.
D.h. wenn er jetzt im Juni den Antrag stellt gibts auch erst ab Juni Geld... Verzögert sich die Auszahlung, z.B. durch die Bearbeitungsdauer des Antrags, gibts rückwirkend Geld bis zum Monat der Antragsstellung.

so sieht es aus


Antwort
Zitat
dontstealmyb Themenstarter
dontstealmyb
Beigetreten: 29.06.2008
Elite Grinder

sicher? das wäre ziemlich bitter für ihn


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Zitat
S1n0n
Beigetreten: 23.05.2010
Oldschool Grinder

ja richtig. gleiches hatte ich doch mal nur verdrängt oO


Antwort
Zitat
DeRiGo
Beigetreten: 25.05.2010
PokerStrategist

Original von dontstealmyb
sicher? das wäre ziemlich bitter für ihn

Siehe hier unten das Beispiel!


Antwort
Zitat
dontstealmyb Themenstarter
dontstealmyb
Beigetreten: 29.06.2008
Elite Grinder

ich hab ihm das jetzt so gesagt und soll nun fragen, ob der bewilligungszeitraum, der ja jetzt erst "beginnt" wieder für ein jahr gültig ist, oder ob dieser abhängig von der semester-dauer ist. sprich also ab dem ende des dritten semesters ein nachweis für studienleistungen erfolgen muss.

e: was dann widerum bedeuten würde dass der BWZ ca. 3 Monate wäre

danke!


Antwort
Zitat
DeRiGo
Beigetreten: 25.05.2010
PokerStrategist

Also der BWZ für einen im Juni gestellten Antrag wäre in der Tat nur die verbleibende Restdauer bis zum Semesterende. Danach muss wieder neu beantragt werden!

Allgemein steht hier was zur Nachweispflicht von Studienleistungen: Eignung

In der Studien-/Prüfungsordnung des Studiengangs nachlesen ist auch ne Möglichkeit. Studienberatung oder direkt zuständiges Bafögamt fragen, die können es euch mit Sicherheit sagen...

Ist halt von Studiengang/-ort abhähngig!


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Zitat
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