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Brauche Hilfe von Juraexperten ! BaFög §21 Abs.3 Nr.2 :/

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eAsy2fOld
Beigetreten: 26.04.2011
Poker Player

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem.

Beziehe seit beginn des aktuellen Bewilligungszeitraumes eine Förderung der Deutsche Bildung AG.

Hierbei wird mir monatlich ein Betrag ausgezahlt, und ich bin verpflichtet nach Beendigung meines Studiums einen festgelegten Prozentsatz meines Gehaltes über einen festgelegten Zeitraum zurückzuzahlen. Da die Deutsche Bildung AG ein Unternehmen mit Gewinnabsicht ist, wird diese Rückzahlung in Summe höher ausfallen als der gewährte (Darlehens-)Betrag.

Nun war auch seit Beginn des BWZ mein BaFög Antrag noch in Bearbeitung, dennoch habe ich schon eine Summe vorab unter Vorbehalt erhalten.

Jetzt kam der Bescheid der Bezreg wodrin steht ich solle bisher gezahltes zurückzahlen und mein Anspruch ist auf 0€ gesunken.

Das liege daran das meine Förderung der Deutsche Bildung AG angerechnet wurde. Laut $21 Abs. 3 Nr. 2

(Dies mit dem korrekten § steht übrigens nicht so im Bescheid sondern auf Nachfrage per Telefon erfahren.)

Nun meine Frage, haben die damit Recht ?

Die Deutsche Bildung AG meinte auf Nachfrage die kennen solche Fälle und wollen mir nun eine Bestätigung schicken das es sich bei denen um ein Unternehmen mit Gewinnabsicht handelt und die Förderung Kreditähnlich anzusehen ist.

Somit sehe ich nicht wo die Bezreg meint es wäre Einkommen ? Der Sachbearbeiter sagt nur den § und das es ja momentan Einnahmen von mir sind und sie diesen Freibetrag übersteigen.

In einem anderen Forum wurde mir dieses Urteil geschickt das mir in der Begründung helfen soll, jedoch kann ich nicht klar herausfiltern womit ich exakt argumentieren kann dadurch.

https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1989-09-21/5-C-6185

Wäre um Hilfe echt dankbar !


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