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Ehemaliger Arbeitgeber verweigert die Erfüllung der außergerichtlichen Einigung

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fabi1602
Beigetreten: 09.04.2008
PokerStrategist

Hallo zusammen,

meine Freundin war in einem Rechtsstreit mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber verwickelt. Im Zuge dessen wurde eine außergerichtliche Einigung abgeschlossen.(§278 Absatz 6 ZPO).

Hier wurde 1. eine Abfindung festgelegt und 2. verpflichtete sich der Arbeitgeber ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen.

Nun wurde zwar die Abfindung bereits ausgezahlt, das Zeugnis wurde jedoch noch nicht ausgestellt und der Arbeitgeber antwortet nicht auf Anfragen diesbezüglich. Im Vergleich ist zwar festgestellt, dass die Abfindung sofort fällig wird, für das Zeugnis ist so etwas jedoch nicht vermerkt.

Wie bekomme ich den Arbeitgeber dazu das verdammte Zeugnis endlich auszustellen, ohne dass noch weitere Anwaltskosten entstehen?

Ich würde ja gerne den dafür beauftragten Anwalt konsultieren, der ist aber seit Wochen nicht zu erreichen und antwortet nicht auf Mails...

Kann man sich hier einfach persönlich an das Arbeitsgericht wenden? Das "Urteil" ist ja bereits gesprochen und muss nur noch umgesetzt werden.


Antwort
Zitat
11 Antworten
knorki
Beigetreten: 10.07.2008
PokerStrategist

Arbeitszeugnisse sind völlig überbewertet.

Nach den Geschehnissen wird es ohnehin besser sein sich ohne das Arbeitszeugnis zu bewerben, dort wird etwas verklausuliert stehen, dass du ein Schwachkopf bist. bzw. deine Freundin


Antwort
Zitat
fabi1602 Themenstarter
fabi1602
Beigetreten: 09.04.2008
PokerStrategist

damit das eben nicht passiert wurde im Vergleich genau festgelegt, wie das Arbeitszeugnis auszusehen hat...

"Die Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit der Gesamtnote "sehr gut" (zu unserer vollen Zufriedenheit) zu erteilen und zu übersenden. Die Beklagte verpflichtet sich, die der Klägerin erteilte Auszeichnung als XXX im Zeugnis positiv zu erwähnen"


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Poste bitte den Vergleichstext


Antwort
Zitat
knorki
Beigetreten: 10.07.2008
PokerStrategist

Zu unserer vollen Zufriedenheit = 3

Zu unserer vollsten Zufriedenheit = 2

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = 1

;)


Antwort
Zitat
fabi1602 Themenstarter
fabi1602
Beigetreten: 09.04.2008
PokerStrategist

Original von Siedepunkt
Poste bitte den Vergleichstext

ich habs mal fix abgetippt

Spoiler

X

Ob das Zeugnis letztendlich gut oder schlecht ausfällt ist mir egal, Hauptsache der scheiß ist erledigt. Wenn wir uns aufs wesentliche konzentrieren könnten wäre ich über weitere Hilfe sehr dankbar.


Antwort
Zitat
GeraldG
Beigetreten: 24.05.2011
Poker Player

AG anrufen bzw schreiben sie sollen wenigstens ein Zeugnis ausstellen über Dauer der Anstellung und welche Tätigkeiten sie gemacht bzw sowas direkt dem AG schicken


Antwort
Zitat
Xantos
Beigetreten: 07.09.2005
Legacy Member

Ich würde mal in der Personalabteilung anrufen.
Wenn das nichts bringt, Email mit Deadline (bspw. in 2 Wochen) setzen, und rechtliche Schritte ankündigen.
Kannst dabei ja das Urteil zitieren + anhängen.


Antwort
Zitat
fabi1602 Themenstarter
fabi1602
Beigetreten: 09.04.2008
PokerStrategist

Leider möchte sich niemand in dem Unternehmen zu diesem Fall äußern. Die Strukturen dort sind auch eher Abenteuerlich :|

Original von Xantos
Email mit Deadline (bspw. in 2 Wochen) setzen, und rechtliche Schritte ankündigen.

Das wird dann wohl der nächste Schritt sein, aber nach den bisherigen Erfahrungen glaube ich nicht, dass die das groß interessieren wird.

Am Ende läuft es dann wohl darauf hinaus, dass wieder ein Anwalt benötigt wird um die getroffene Vereinbarung einzufordern :rage:


Antwort
Zitat

Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeldes beim zuständigen Arbeitsgericht stellen. Brauchst Du keinen Anwalt für. Wenn sich immer noch nichts tut, rinse+repeat. Die Zwangsgelder werden immer höher, irgendwann bekommst Du das Zeugnis ;)


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von fabi1602
Leider möchte sich niemand in dem Unternehmen zu diesem Fall äußern. Die Strukturen dort sind auch eher Abenteuerlich :|

Original von Xantos
Email mit Deadline (bspw. in 2 Wochen) setzen, und rechtliche Schritte ankündigen.

Das wird dann wohl der nächste Schritt sein, aber nach den bisherigen Erfahrungen glaube ich nicht, dass die das groß interessieren wird.

Am Ende läuft es dann wohl darauf hinaus, dass wieder ein Anwalt benötigt wird um die getroffene Vereinbarung einzufordern :rage:

1. schriftliches Schreiben (keine Email) an das Unternehmen mit der Aufforderung das Zeugnis bis zum 27.7.2017 an dich zuzusenden. "Sollte ich bis zum oben genannten Zeitpunkt das Zeugnis nicht erhalten haben, werde ich den Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeld beim Arbeitsgericht stellen.

2. Danach: Der titulierte Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses stellt eine unvertretbare Handlung dar, da die Zeugniserteilung nicht durch Dritte, sondern ausschließlich durch den ArbG erfolgen kann. Unvertretbare Handlungen sind nach § 888 ZPO zu vollstrecken. Im Rahmen der Vollstreckung von Zeugnisansprüchen ist ein Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds zu stellen. Der Antrag ist dein Arbeitsgericht mit dem AZ zu stellen.

3. Zahlt er das Zwangsgeld nicht, kannst du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken.

An das Arbeitsgericht/Landesarbeitsgericht - Prozessgericht -

Antrag auf Festsetzung von Zwangsgeld/Zwangshaft gem. § 888 ZPO

des Herrn ... - Gläubiger -

./.

die Firma... - Schuldnerin - (vollständiges Rubrum)

der Kläger beantragt:

1. der Schuldnerin (Beklagten) Zwangsgeld, und für den Fall einer nicht möglichen Beitreibung desselben Zwangshaft aufzuerlegen, verbunden mit der Aufforderung, die ihr durch Vergleich vom ... (Datum) auferlegte Verpflichtung zur Erstellung eines vollständigen, qualifizierten und wohlwollenden Arbeitszeugnisses für den Gläubiger (Kläger) vorzunehmen,

2. der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen,

Begründung:

Begründung: Der Gläubigerihat den Anspruch auf Erteilung eines vollständigen, qualifizierten und wohlwollenden Arbeitszeugnisses im arbeitsgerichtlichen Verfahren durch Vergleich vom ... (Datum) erfolgreich erstritten. Die vollstreckbare und der Schuldnerin am ... (Datum) zugestellte Ausfertigung des Vergleichs samt Empfangsbekenntnis ist beigefügt.

Die Schuldnerin ist dieser mit vorgenanntem Vergleich festgestellten Verpflichtung trotz zweifacher schriftlicher Aufforderung durch den Gläubiger nicht nachgekommen. Die Schuldnerin wurde wegen der Nichterteilung des Arbeitszeugnisses mit Schreiben vom ... (Datum) sowie erneut mit weiterem Schreiben vom ... (Datum) unter Fristsetzung zum ... (Datum) aufgefordert, das Arbeitszeugnis vollständig zu erteilen und der Unterzeichnerin fristgerecht zuzustellen.

Beweis: Schreiben des Gläaubiger vom ... und ...‚ Kopien anbei.

Da die Schuldnerin trotz zweifacher Aufforderung und Fristsetzung ihrer Verpflichtung aus dem arbeitsgerichtlichen Vergleich nicht nachgekommen ist, sind nunmehr Zwangsmaßnahmen gem. § 888 ZPO geboten.

Um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses nebst Zustellungsnachweis wird gebeten. Des Weiteren bitten wir um Rückgabe des anliegenden Vollstreckungstitels nach Erteilung des Zwangsgeldbeschlusses.

Unterschrift, Datum


Antwort
Zitat
fabi1602 Themenstarter
fabi1602
Beigetreten: 09.04.2008
PokerStrategist

das hört sich gut an! vielen dank Siedepunkt und danke an alle die sich eingebracht haben :f_thumbsup:


Antwort
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