Original von fabi1602
Leider möchte sich niemand in dem Unternehmen zu diesem Fall äußern. Die Strukturen dort sind auch eher Abenteuerlich
Original von Xantos
Email mit Deadline (bspw. in 2 Wochen) setzen, und rechtliche Schritte ankündigen.
Das wird dann wohl der nächste Schritt sein, aber nach den bisherigen Erfahrungen glaube ich nicht, dass die das groß interessieren wird.
Am Ende läuft es dann wohl darauf hinaus, dass wieder ein Anwalt benötigt wird um die getroffene Vereinbarung einzufordern
1. schriftliches Schreiben (keine Email) an das Unternehmen mit der Aufforderung das Zeugnis bis zum 27.7.2017 an dich zuzusenden. "Sollte ich bis zum oben genannten Zeitpunkt das Zeugnis nicht erhalten haben, werde ich den Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeld beim Arbeitsgericht stellen.
2. Danach: Der titulierte Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses stellt eine unvertretbare Handlung dar, da die Zeugniserteilung nicht durch Dritte, sondern ausschließlich durch den ArbG erfolgen kann. Unvertretbare Handlungen sind nach § 888 ZPO zu vollstrecken. Im Rahmen der Vollstreckung von Zeugnisansprüchen ist ein Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds zu stellen. Der Antrag ist dein Arbeitsgericht mit dem AZ zu stellen.
3. Zahlt er das Zwangsgeld nicht, kannst du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken.
An das Arbeitsgericht/Landesarbeitsgericht - Prozessgericht -
Antrag auf Festsetzung von Zwangsgeld/Zwangshaft gem. § 888 ZPO
des Herrn ... - Gläubiger -
./.
die Firma... - Schuldnerin - (vollständiges Rubrum)
der Kläger beantragt:
1. der Schuldnerin (Beklagten) Zwangsgeld, und für den Fall einer nicht möglichen Beitreibung desselben Zwangshaft aufzuerlegen, verbunden mit der Aufforderung, die ihr durch Vergleich vom ... (Datum) auferlegte Verpflichtung zur Erstellung eines vollständigen, qualifizierten und wohlwollenden Arbeitszeugnisses für den Gläubiger (Kläger) vorzunehmen,
2. der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen,
Begründung:
Begründung: Der Gläubigerihat den Anspruch auf Erteilung eines vollständigen, qualifizierten und wohlwollenden Arbeitszeugnisses im arbeitsgerichtlichen Verfahren durch Vergleich vom ... (Datum) erfolgreich erstritten. Die vollstreckbare und der Schuldnerin am ... (Datum) zugestellte Ausfertigung des Vergleichs samt Empfangsbekenntnis ist beigefügt.
Die Schuldnerin ist dieser mit vorgenanntem Vergleich festgestellten Verpflichtung trotz zweifacher schriftlicher Aufforderung durch den Gläubiger nicht nachgekommen. Die Schuldnerin wurde wegen der Nichterteilung des Arbeitszeugnisses mit Schreiben vom ... (Datum) sowie erneut mit weiterem Schreiben vom ... (Datum) unter Fristsetzung zum ... (Datum) aufgefordert, das Arbeitszeugnis vollständig zu erteilen und der Unterzeichnerin fristgerecht zuzustellen.
Beweis: Schreiben des Gläaubiger vom ... und ...‚ Kopien anbei.
Da die Schuldnerin trotz zweifacher Aufforderung und Fristsetzung ihrer Verpflichtung aus dem arbeitsgerichtlichen Vergleich nicht nachgekommen ist, sind nunmehr Zwangsmaßnahmen gem. § 888 ZPO geboten.
Um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses nebst Zustellungsnachweis wird gebeten. Des Weiteren bitten wir um Rückgabe des anliegenden Vollstreckungstitels nach Erteilung des Zwangsgeldbeschlusses.
Unterschrift, Datum