Wenn ich das richtig verstanden habe sollen mehrere Aspekte zentral für die Bearbeitung sein: (1) Die Verfassungsmäßigkeit von Sperrklauseln im EuWG, (2) europaskeptische Kräfte sowie möglicherweise (3) Elemente einer Wahlanalyse.
Die Betrachtung europaskeptischer Kräfte soll auf (1) aufbauen. Inwieweit, sprich: welche Zusammenhänge sollen untersucht werden?
Die Betrachtung der Sperrklauselentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und eine Gesamtschau skeptischer Kräfte stehen nach meinem ersten Empfinden noch relativ isoliert nebeneinander. (Vielleicht gibt es aber auch sich audrängende Zusammenhänge, die ich einfach übersehe).
Zu klären ist natürlich, was für Aspekte von EU-Skepsis im Mittelpunkt stehen sollen und in welchem Ausmaß hier mitgliedsstaatenübergreifend Aspekte berücksichtigt werden sollen.
Wenn wirklich die Entscheidung gegen die Sperrklausel im Mittelpunkt stehen soll, drängt sich für mich eine spezifisch deutsche Betrachtung in den Vordergrund, es sei denn man will davon ausgehend etwa umfassend vergleichend die Popularität skeptischer Kräfte im Zusammenhang mit insitutionellen Rahmenbedingungen (polity und politische Kultur) beleuchten. Meiner Meinung nach wenig ergiebig, da schwer operationalisierbar und viele Faktoren vernachlässigend.
Warum sich aus meiner Sicht der Fokus auf irgendetwas spezifisch deutsches aufdrängt liegt an der Architektur der Europawahlen bzw. des Europäischen Parlamentes: Als Vertretung der Staatsvölker organisiert jeder Mitgliedsstaat (im Rahmen des Direktwahlaktes) selbst über die Wahl seiner Mitglieder. Das EP ist kein Ersatz demokratischer Legitimation (der Parlamente der Mitgliedsstaaten) sondern eine Ergänzung.
Daher ist die BVerfG-Entscheidung als zentraler Ausgangspunkt vielleicht unglücklich, da diese sich aus deutschem Verfassungsrecht speist und - wenn das dann wirklich im Mittelpunkt stehen soll - ein sehr eingeengter Ausgangspunkt ist, jedenfalls wenn darauf aufbauend Europaskepsis zu beleuchten ist. Gleichwohl kann man, wenn man sich nicht zu sehr auf die Sperrklauselfrage versteift, demokratietheoretische Erwägungen ins Felde führen, die sich auch wieder an europaskeptische Positionen binden lassen - ohne in rechtstechnisches Geschwurbel zu geraten. Das eigentliche Sperrklauselproblem müsste dabei freilich doch etwas in den Hintergrund geraten, aber Entscheidungen aus Karlsruhe sind freilich voll von Aussagen über allgemeine Dinge.
Was war seinerzeit eigentlich vorgefallen? Nach der Entscheidung gegen die Sperrklausel von 5% führte die Regierungsmehrheit reflexartig eine niedrigere Sperrklausel von 3% ein - ich behaupte, wohlwissend, dass diese sehr wahrscheinlich auch verfassungswidrig wäre. Sperrklauseln für die Wahlen zum EP lassen sich nämlich kaum rechtfertigen, da es darauf ankommt, ob sie tatsächlich einen gewichtigen Effekt auf die Stabilität eines Systems von Parlament und Regierung haben - was in einer Vertretungskörperschaft wie dem EP, dessen deutsche Vertreter weniger als 1/7 der Gesamtgröße ausmachen, nicht der Fall ist.
Was man hier europaskeptisch auch fragen könnte - manchen Bogen zu europaskeptischen Positionen schlägt - ist: Warum der reflexartige Versuch der schnellen Einführung einer kleinren Sperrklausel, zeitlich nahe nachdem die 5% Sperrklausel gekippt wurde?
These: Ausgehend vom Paradigma, dass Wahlrechtsfragen Machtfragen sind, könnte es sein, dass die "politische Klasse" (-> Machtkartell der Etablierten. Widerspruch der Nichtregierungsparteien wäre eher durch Opportunität zu erklären) in Deutschland versucht hat, aufkeimende Europaskeptiker an den Rand zu drängen (2013, insbesondere AfD).
So etwas ist freilich zu großen Teil einer qualitativen Bearbeitung zugänglich - "ehrliche" Gesprächspartner lassen sich in der Regel aber erst Dekaden nach Entscheidungen finden. Gleichwohl liefern natürlich auch Protokolle, Begründungen, Berichterstattungen, Kommentare einige Inspirationen die man mit empirischen Quellen der klassischen Befragungsinstitutte verknüpfen kann (gerade Tendenzen zur EU oder Zahlen zur AfD).
Mein Tipp: Einengen, einengen, einengen.
BVerfG zur Sperrklausel: Was genau und in welcher Hinsicht?
Welche Fixierungen lassen sich wie gut mit EU-Skepsis (und welcher) verknüpfen?
Es brächte ja wenig, die Judikatur zu Sperrklauseln eingehend zu beleuchten, wenn der Parteienwettbewerb mit Blick auf EU-Skepsis hierzu verfassungspolitisch nichts hergibt. Von daher wäre - soll die Entscheidung gerade hinsichtlich der Sperrklausel wirklich im Vordergrund stehen - wirklich auf Deutschland zu fokussieren (Aus dem Blickwinkel der Rest-EU: Wen interessieren schon die Wahlrechtsgrundsätze anderer Mitgliedsstaaten?).
Natürlich kann man auch über Sperrklauseln der Mitgliedsländer schreiben. Das wäre als Bearbeiter einer Abschlussarbeit allerdings eine kleine Tortur. Nur etwas weniger als die Hälfte der Mitgliedsstaaten verfügen über keine Sperrklausel. Das zu schreiben wäre nun kein Thema, aber um einen wissenschaftlich funktionalen Beitrag zu liefern bräuchte es dann noch seitenweise vergleichendes Material über Entwicklung, Rahmnebdingungen etc. Lieber einen soliden Beitrag kleiner Reichweite, als vage Versuche im Breiten, bei denen man sich selber nicht mehr wohl fühlt.
Es kann sein, dass die Differenzierung EU-Skeptischer Positionen dann nicht mehr so wichtig oder umfassend sein muss, aber was nützt so eine, wenn der Zusammenhang Sperrklauselentscheidung für den Großteil der Beschriebenen alleine schon wegen fehlendem Zusammenhang zu Deutschland extrem klein ist. Das heißt nicht, dass diese Darstellung rauszuwerfen ist, nur, dass sie gemäß ihrer Relevanz entsprechen sollte. Wenn es zuviel gibt, heißt es bündeln oder Details in Fußnoten zu schleudern.
Das gilt natürlich nur im Rahmen der vorgeschlagenen Wege, wenn doch umfangreiche Betrachtung der EU-Skeptiker das vorzugswürdige Thema sein sollen ist natürlich mehr Ausführlichkeit angemessen.