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[Geschlossen] Frage: Wirtschaftsrecht - GmbH Gesellschaftsversammlung

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Brommi86
Beigetreten: 03.07.2006
Oldschool Grinder

Hi,

ich habe heute folgende relevante Prüfungsaufgabe erhalten und bin mir meiner Antwort unsicher. Es wäre toll, wenn sich hier jemand findet, der mir folgende Frage beantworten kann:

"In der X-GmbH sind 8 Gesellschafter mit gleichverteiltem Anteil. Im Gesellschaftsvertrag wurde §5"..." festgelegt. Es wird eine Gesellschaftsversammlung einberufen in der diese Satzung gestrichen werden soll. 6 Gesellschafter sind anwesend. 4 Stimmen dafür, 1 dagegen und 1 enthält sich. Ist der Beschluss wirksam?"

Abänderung des Gesellschaftsvertrags §53 GmbHG
- 53(2) sagt, Beschluss muss notariell beurkunden werden und bedarf einer Mehrheit von drei Vierteilen der abgegeben Stimmen.
- Ich würde hier 4 aus 6 werten und komme so nur auf 67%, dass der Beschluss nicht wirksam ist.

Ich stelle mir aber auch die Fragen:
1) Müssen bei der Gesellschaftsversammlung alle Gesellschafter da sein? Dadurch vielleicht unwirksam?
2) Angenommen es heißt, dass nur 4 anwesend sind und 3 dafür stimmen, 1 dagegen, aber intern bekannt ist, dass die 4 nicht Anwesenden auch dagegen sind - was ist dann?
3) Was ist mit der Enthaltung? Ist es vielleich auch 4 aus 5 und somit wäre er wirksam?
4) Die Abstimmung erfolgt nach §47(2): "jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme", dass man also nur auf 50% kommt und sich eine Abstimmung grundsätzlich auf die Anteile bezieht.

Was ist nun richtig? ^^


1 Antwort
GermanEagle89
Beigetreten: 15.12.2007
Elite Grinder

Habs mal in den richtigen Bereich verschoben :)

Leider kann ich dir bei der Frage nicht helfen.

Gruß Alex


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