Hi,
ich habe heute folgende relevante Prüfungsaufgabe erhalten und bin mir meiner Antwort unsicher. Es wäre toll, wenn sich hier jemand findet, der mir folgende Frage beantworten kann:
"In der X-GmbH sind 8 Gesellschafter mit gleichverteiltem Anteil. Im Gesellschaftsvertrag wurde §5"..." festgelegt. Es wird eine Gesellschaftsversammlung einberufen in der diese Satzung gestrichen werden soll. 6 Gesellschafter sind anwesend. 4 Stimmen dafür, 1 dagegen und 1 enthält sich. Ist der Beschluss wirksam?"
Abänderung des Gesellschaftsvertrags §53 GmbHG
- 53(2) sagt, Beschluss muss notariell beurkunden werden und bedarf einer Mehrheit von drei Vierteilen der abgegeben Stimmen.
- Ich würde hier 4 aus 6 werten und komme so nur auf 67%, dass der Beschluss nicht wirksam ist.
Ich stelle mir aber auch die Fragen:
1) Müssen bei der Gesellschaftsversammlung alle Gesellschafter da sein? Dadurch vielleicht unwirksam?
2) Angenommen es heißt, dass nur 4 anwesend sind und 3 dafür stimmen, 1 dagegen, aber intern bekannt ist, dass die 4 nicht Anwesenden auch dagegen sind - was ist dann?
3) Was ist mit der Enthaltung? Ist es vielleich auch 4 aus 5 und somit wäre er wirksam?
4) Die Abstimmung erfolgt nach §47(2): "jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme", dass man also nur auf 50% kommt und sich eine Abstimmung grundsätzlich auf die Anteile bezieht.
Was ist nun richtig? ^^