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Fragen zur Kündigung und Aufhebungsvertrag

61 Beiträge
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6,331 Ansichten
xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007
Elite Grinder

Hallo Pokerstrategen,
passend zum Thread Kündigungsandrohung in diesem Forum, erstelle ich noch einen neuen Kündigungsthread.
Zur meiner Situation hätte ich gerne einige Erfahrungswerte gesammelt. Mir wurde heute erklärt, dass ich mich entscheiden kann zwischen einem Aufhebungsvertrag, Arbeiten in einer anderen Stadt(kommt für mich nicht in Frage), und einer Kündigung in zwei Monaten, ohne Abfindung(falls sich die Auftragslage nicht ändert). Diese zwei Monate würde ich dann mit sinnlosen Aufgaben beschäftigt werden vermutlich.
Bei der Abfindung haben sie mir 2 Monatsgehälter angeboten(bei 4 Jahren Betriebszugehörigkeit). Ich hätte dann aber eine Sperrzeit von 3 Monaten beim Arbeitslosengeld. Was dann eine Kündigung besser macht für mich.
Arbeitslos will ich nicht werden, die Firma mag ich aber auch nicht und suche auch seit Monaten einen neuen Job. Falls ich jetzt den Aufhebungsvertrag akzeptiere wollten sie mir auch ein tolles Arbeitszeugnis ausstellen.
Tendiere eher zum Aufhebungsvertrag. Zwei Monatsgehälter finde ich wenig wenn ich die Sperre vom Arbeitsamt berücksichtige.


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Zitat
60 Antworten
p00s88
Beigetreten: 08.09.2007
Oldschool Grinder

Geben die dir kein tolles Arbeitszeugnis, wenn du erst in zwei Monaten gekündigt wirdst? Und warum bekommst du eine Arbeitslosengelsperrung, wenn du ne Abfindung bekommst?
Meine Line wäre wohl 2 Monate dort zu bleiben und nen Larry zu machen und mir ne neue Stelle suchen.


Antwort
Zitat
xxpavelx Themenstarter
xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007
Elite Grinder

Original von p00s88
Geben die dir kein tolles Arbeitszeugnis, wenn du erst in zwei Monaten gekündigt wirdst?

Das habe ich tatsächlich nicht gefragt. Evtl. kriege ich trotzdem ein gutes Zeugnis.

Original von p00s88
Und warum bekommst du eine Arbeitslosengelsperrung, wenn du ne Abfindung bekommst?

Ich hätte jetzt angenommen dass es vom Arbeitsamt erfasst werden kann, dass ich gekündigt habe, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Wenn man selbst kündigt, dann sperrt dich das Arbeitsamt.


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Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Aus meiner Sicht sind 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit standard. Was ist das für eine Firma? Also wie viele Mitarbeiter, gibt es einen Betriebsrat bzw. bist du in einer Gewerkschaft? Eher nicht, da dieser so eine Art Rahmenvertreag ausgehandelt hätte. Kannst Du selbst probieren. Das Doppelte ist schon drin. Hast Du irgendwas in der Hand? Ein ausgearbeiteter Aufhebungsvertrag oder was wegen betriebsbedingter Kündigung? Egal ob mit oder ohne -> Beim Arbeitsamt melden. Die akzeptieren ggf. auch die Abfindung ohne Sperre. Wenn die später ohne Abfindung kündigen wollen, müssen sie wahrscheinlich schon Insolvenz anmelden. Da wird um Geld gepokert. Das kannst du ggf. auch aussitzen. Bei Klage würde ein Arbeitsgericht mMn auch 0,5 Gehälter festsetzen.


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Zitat
xxpavelx Themenstarter
xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007
Elite Grinder

Original von jotha
Aus meiner Sicht sind 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit standard. Was ist das für eine Firma? Also wie viele Mitarbeiter, gibt es einen Betriebsrat bzw. bist du in einer Gewerkschaft? Eher nicht, da dieser so eine Art Rahmenvertreag ausgehandelt hätte. Kannst Du selbst probieren. Das Doppelte ist schon drin. Hast Du irgendwas in der Hand? Ein ausgearbeiteter Aufhebungsvertrag oder was wegen betriebsbedingter Kündigung? Egal ob mit oder ohne -> Beim Arbeitsamt melden. Die akzeptieren ggf. auch die Abfindung ohne Sperre. Wenn die später ohne Abfindung kündigen wollen, müssen sie wahrscheinlich schon Insolvenz anmelden. Da wird um Geld gepokert. Das kannst du ggf. auch aussitzen. Bei Klage würde ein Arbeitsgericht mMn auch 0,5 Gehälter festsetzen.

500 Mitarbeiter, Keine Gewerkschaft. Kein Betriebsrat. Beim Arbeitsamt kann ich tatsächlich mal Fragen am Montag. Danke für den Hinweis. Habe nichts in der Hand gegen Sie. Ich denke aber nicht das die Firma bald Pleite geht.


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Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

Wenn es eine fristgerechte Kündigung ist und du die Abfindung mit der letzten Abrechnung ausbezahlt bekommst gibt es keine Sperre. Warum auch? Hat sogar den positiven Effekt das das ALG höher ausfällt weil die Abfindung mit eingerechnet wird als normaler Lohn.

Bei Aufhebungsvertrag sieht das anders aus. Niemals Aufhebungsvertrag unterschreiben!
Deshalb fristgerecht Kündigung entgegen nehmen sich über die 2 Monatsgehälter zusätzlich freuen und während der 2 Monate bewerben.

Bewerbungsgespräche kannst in die Arbeitszeit legen. Dein noch Arbeitgeber ist verpflichtet dich freizustellen.


Antwort
Zitat
xxpavelx Themenstarter
xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007
Elite Grinder

Original von elnapo
Wenn es eine fristgerechte Kündigung ist und du die Abfindung mit der letzten Abrechnung ausbezahlt bekommst gibt es keine Sperre. Warum auch? Hat sogar den positiven Effekt das das ALG höher ausfällt weil die Abfindung mit eingerechnet wird als normaler Lohn.

Bei Aufhebungsvertrag sieht das anders aus. Niemals Aufhebungsvertrag unterschreiben!
Deshalb fristgerecht Kündigung entgegen nehmen sich über die 2 Monatsgehälter zusätzlich freuen und während der 2 Monate bewerben.

Bewerbungsgespräche kannst in die Arbeitszeit legen. Dein noch Arbeitgeber ist verpflichtet dich freizustellen.

Bei einer Kündigung in zwei Monaten wollten sie keine Abfindung zahlen. Bei einem Aufhebungsvertrag nächste Woche wollten sie 2 Monatsgehälter bezahlen.


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Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

Dann kündigen lassen. Klage (wenn Rechtsschutz) einreichen und Abfindung kassieren. Ansonsten ist trotzdem die normale Kündigung vorzuziehen. Im Endeffekt wollen Sie dir überhaupt keine Abfindung zahlen. In beiden Fällen müssen sie das selbe bezahlen. Ob 2 Monate zusammen oder 2 Mal 1 Monatslohn ist vollkommen egal.

Nutze die 2 Monate und bewirb dich. Weniger Stress und vergess nicht die Sperrzeit wird dir von deinem 12Monaten Anspruch auf ALG abgezogen.
Der Aufhebungsvertrag hat nur Nachteile für dich keinen einzigen Vorteil.

Dir alleine einen Aufhebungsvertrag schmackhaft zu machen mit einer angeblichen Abfindung die keine ist zeigt was für eine scheiss Firma das ist.


Antwort
Zitat
Qancho
Beigetreten: 12.01.2009
Poker Player

Aufhebungsvertrag macht nur Sinn wenn du schon was neues hast.
Bist du Rechtsschutzversichert? Ein gutes Zeugnis bekommst du eigentlich immer (im Zweifel mit Anwalt).
2 Monatsgehälter sind die übliche Abfindungssumme bei 4 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Stimme hier p00s88 und elnapo zu :f_thumbsup:


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

Die 2 Monatsgehälter wollen sie bei einer regulären Kündigung aber nicht zahlen. Obwohl Sie dir zustehen. Entweder Kündigung ohne Abfindung akzeptieren oder klagen. Ohne Rechtsschutz lohnt dies allerdings nicht wirklich. Diese 2 Optionen hast du. Mehr leider nicht. Oder du bietest ihnen an die fristgerechte Kündigung zu akzeptieren ohne Abfindung aber mit Freistellung von der Arbeit für die 2 Monate.


Antwort
Zitat
Wody
Beigetreten: 23.01.2007
BlackMember

Original von elnapoEntweder Kündigung ohne Abfindung akzeptieren oder klagen. Ohne Rechtsschutz lohnt dies allerdings nicht wirklich. Diese 2 Optionen hast du. Mehr leider nicht.

Wieso? Vor dem Arbeitsgericht kann man problemlos auch ohne Anwalt klagen.


Antwort
Zitat
xxpavelx Themenstarter
xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007
Elite Grinder

Original von Qancho
Aufhebungsvertrag macht nur Sinn wenn du schon was neues hast.
Bist du Rechtsschutzversichert? Ein gutes Zeugnis bekommst du eigentlich immer (im Zweifel mit Anwalt).
2 Monatsgehälter sind die übliche Abfindungssumme bei 4 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Stimme hier p00s88 und elnapo zu :f_thumbsup:

keine Versicherung vorhanden. Ein Ex Kollege hat aber auch mir empfohlen mich kündigen zu lassen und die Abfindung nicht zu akzeptieren.


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

Original von Wody

Original von elnapoEntweder Kündigung ohne Abfindung akzeptieren oder klagen. Ohne Rechtsschutz lohnt dies allerdings nicht wirklich. Diese 2 Optionen hast du. Mehr leider nicht.

Wieso? Vor dem Arbeitsgericht kann man problemlos auch ohne Anwalt klagen.

Das stimmt ob man das alleine machen will ist die andere Frage.


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

Original von xxpavelx

Original von Qancho
Aufhebungsvertrag macht nur Sinn wenn du schon was neues hast.
Bist du Rechtsschutzversichert? Ein gutes Zeugnis bekommst du eigentlich immer (im Zweifel mit Anwalt).
2 Monatsgehälter sind die übliche Abfindungssumme bei 4 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Stimme hier p00s88 und elnapo zu :f_thumbsup:

keine Versicherung vorhanden. Ein Ex Kollege hat aber auch mir empfohlen mich Kündigen zu lassen und die Abfindung nicht zu akzeptieren.

Mach das und Schlag raus das du freigestellt wirst. Da werden sie wahrscheinlich nicht nein sagen.


Antwort
Zitat
hschuster
Beigetreten: 26.09.2014
PokerStrategist

Original von xxpavelx
Hallo Pokerstrategen,
passend zum Thread Kündigungsandrohung in diesem Forum, erstelle ich noch einen neuen Kündigungsthread.
Zur meiner Situation hätte ich gerne einige Erfahrungswerte gesammelt. Mir wurde heute erklärt, dass ich mich entscheiden kann zwischen einem Aufhebungsvertrag, Arbeiten in einer anderen Stadt(kommt für mich nicht in Frage), und einer Kündigung in zwei Monaten, ohne Abfindung(falls sich die Auftragslage nicht ändert). Diese zwei Monate würde ich dann mit sinnlosen Aufgaben beschäftigt werden vermutlich.
Bei der Abfindung haben sie mir 2 Monatsgehälter angeboten(bei 4 Jahren Betriebszugehörigkeit). Ich hätte dann aber eine Sperrzeit von 3 Monaten beim Arbeitslosengeld. Was dann eine Kündigung besser macht für mich.
Arbeitslos will ich nicht werden, die Firma mag ich aber auch nicht und suche auch seit Monaten einen neuen Job. Falls ich jetzt den Aufhebungsvertrag akzeptiere wollten sie mir auch ein tolles Arbeitszeugnis ausstellen.
Tendiere eher zum Aufhebungsvertrag. Zwei Monatsgehälter finde ich wenig wenn ich die Sperre vom Arbeitsamt berücksichtige.

Wenn Sie dir nach zwei Monaten kein gutes Arbeitszeugnis geben, hast du hier das Recht zu Klage und dies dürfte für dich jeder Arbeitsrechtsanwalt gewinnen. Durch ihre Aussage haben Sie dir schon klar und deutlich gemacht, dass Sie dir ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen wollen. Alternativ kannst du auch ganz auf sicher gehen und dir ein entsprechendes vorläufiges ausstellen lassen und denen sagen, dass du dir dann schonmal beginnst einen neuen Job zu suchen. Wirkt für die Firma in erster Sicht dahingehend, ob Sie sogar noch Geld sparen können, aber du hast am Ende die Sicherheit, dass Sie keinen murks beim Zeugnis bauen werden. Ob du einen Job wirklich suchst, ist hingegen die selbst überlassen. Hättest du aber während deiner noch Arbeitszeit ein Vorstellungsgespräch muss dich deine jetzige Firma für die Zeit das Vorstellungsgespräch bezahlt freistellen. Einen Urlaubstag dürfen Sie dir dafür nicht abziehen.
Abfindungstechnisch liegst du mit 2 Monatsgehältern im oberen Bereich. Die Arbeitsgerichte geben pro Jahr 1/4 bis 1/2 Monatsgehalt pro Dienstjahr vor. Im ALG I kriegst du eine Sperrzeit, wenn du selbst kündigst. Wirst du hingegen entlassen, wird diese nicht gewährt. Es wird sich aber in dem Fall, dass Arbeitslosenamt bei deinem früheren Arbeitgeber melden und sich bezüglich der Kündigungsumstände erkundigen. Geregelt ist die Kündigungsfrist nach § 622 II BGB und hier sind die 2 Monate ebenfalls korrekt.
Ansonsten bleibt noch die Frage bestehen, ob du theoretisch vermögend bist. Und wie sich deine Bedarfsgemeinschaft auseinandersetzt. Heißt hast du eine Partnerin/ Partner, welcher gut verdient oder hast du Vermögen angehäuft. Liegt beides hingegen nicht vor, weil bspw. die Abfindung nur deinen Dispo ausgleichen würde, hättest du immer noch für die 3 monatige Sperrzeit einen Anspruch auf ALG II/ Hartz 4/ Bürgergeld. Dieser wäre in 70% Höhe des Regelsatzes+ Miete, Heiz- und Nebenkosten .


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Zitat
Wody
Beigetreten: 23.01.2007
BlackMember

Original von elnapo
Das stimmt ob man das alleine machen will ist die andere Frage.

Bis zum Gütetermin ist das kostenlos und selbst wenn es zum Verfahren kommt halten sich die Kosten im Rahmen, da man nur die Gerichtskosten aber nicht die Anwaltskosten der Gegenseite bei einer Niederlage zahlen muss. Beim Arbeitsgericht gibt es auch eine Rechtsantragsstelle, die bei dem Verfassen der Klageschrift hilft.

Meine Freundin hatte wegen Überstunden die nicht vergütet wurden geklagt und beim Gütetermin hat der Richter dann ihrem Ex-Arbeitgeber nahegelegt, dass er den geforderten Betrag zahlen soll was er dann auch gemacht hat.


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Zitat
Buschrandt
Beigetreten: 01.01.2008
PokerStrategist

Hallo xxpavelx,

ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Was soll denn in dem Aufhebungsvertrag drinstehen bzgl. des Beendigungstermins?

Tatsächlich droht dir eine Sperrfrist bei ALG wenn du einem Aufhebungsvertrag zustimmst, der eine Beendigung vor Ende der regulären Kündigungsfrist vorsieht. Das macht dann keinen Sinn für dich. Eine Sperrfrist tritt aber nicht eine wenn die untenstehenden Bedingungen im Aufhebungsvertrag erfüllt sind.

Du solltest daher keinem Aufhebungsvertrag zustimmen der nicht mindestens folgende Bestandteile hat:

- Beendigung nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (Ganz wichtig!)
- Abfindung (mindestens) 0,5 Monatsgehälter / Beschäftigungsjahr
- Die ausdrückliche Erklärung , dass die Aufhebung der Abwendung einer ansonsten notwendigen betriebsbedingten Kündigung dient
- Zeugnis mit der Note gut.

Sollte dein Arbeitgeber sich nicht darauf einlassen sag ihm er soll dich kündigen und du wirst Kündigungsschutzklage erheben in diesem Fall aber nur gegen ein Abfindungsvergleich in Höhe von mindestens 1,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr im Verfahren einer Beendigung zustimmen. Andernfalls kann er dich gerne weiterbeschäftigen.

Du kannst tatsächlich selbst Kündigungsschutzklage erheben (Achtung 3 Wochenfrist nach Zugang der Klage unbedingt einhalten), da gibts einfache Formulare bei der Rechtsantragsstelle im Gericht. Den Rest macht der Richter für dich ;) Ich würde dir aber dennoch empfehlen zum Fachanwalt zu gehen, die Kosten sind überschaubar und in der Regel durch die Abfindung mehr als gedeckt. Unter Umständen kannst du auch Prozesskostenhilfe beantragen.

Solltet ihr einen Betriebsrat haben, kannst du noch ein bisschen selbstbewusster auftreten, und im Rahmen der Aufhebungsvereinbarung zusätzlich eine Freistellung bis zum Schluss fordern. Kleinere Arbeitgeber ohne anständige Personalabteilung schaffen es in der Regel nicht eine wirksame betriebsbedingte Kündigung hinzubekommen und schon gar nicht den BR ordentlich anzuhören.

VG


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ubetterfold
Beigetreten: 07.11.2010
PokerStrategist

Aufhebungsvertrag und gekündigt werden bekommst du ALG1!
Bekomme das selber gerade und wurde gekündigt plus aufhebungsvertrag! Gibt keine Sperre.


Antwort
Zitat
xxpavelx Themenstarter
xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007
Elite Grinder

Original von Buschrandt
Hallo xxpavelx,

ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Was soll denn in dem Aufhebungsvertrag drinstehen bzgl. des Beendigungstermins?

Hallo Buschrandt, den Aufhebungsvertrag habe ich noch nicht gesehen. Werde am Montag aber Fragen, ob ich einen Entwurf bekommen kann zum durchlesen.
Betriebsrat gibt es nicht bei uns, also fällt diese Option weg.
Ansonsten danke für deine Tipps diese waren sehr hilfreich und danke an alle die hier geantwortet haben.


Antwort
Zitat
Betrunkener
Beigetreten: 22.01.2006
Elite Grinder

Original von xxpavelx

Original von jotha
Aus meiner Sicht sind 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit standard. Was ist das für eine Firma? Also wie viele Mitarbeiter, gibt es einen Betriebsrat bzw. bist du in einer Gewerkschaft? Eher nicht, da dieser so eine Art Rahmenvertreag ausgehandelt hätte. Kannst Du selbst probieren. Das Doppelte ist schon drin. Hast Du irgendwas in der Hand? Ein ausgearbeiteter Aufhebungsvertrag oder was wegen betriebsbedingter Kündigung? Egal ob mit oder ohne -> Beim Arbeitsamt melden. Die akzeptieren ggf. auch die Abfindung ohne Sperre. Wenn die später ohne Abfindung kündigen wollen, müssen sie wahrscheinlich schon Insolvenz anmelden. Da wird um Geld gepokert. Das kannst du ggf. auch aussitzen. Bei Klage würde ein Arbeitsgericht mMn auch 0,5 Gehälter festsetzen.

500 Mitarbeiter, Keine Gewerkschaft. Kein Betriebsrat. Beim Arbeitsamt kann ich tatsächlich mal Fragen am Montag. Danke für den Hinweis. Habe nichts in der Hand gegen Sie. Ich denke aber nicht das die Firma bald Pleite geht.

Betriebsrat gründen? Die Gewerkschaft wird dich sicher gerne beraten und du hast Kündigungsschutz dann.
Weiß ja nicht was du da machst und was für eine Firma es ist. Aber bei 500 Mitarbeitern kann man sicher mehr rausholen.


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