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[Geschlossen] -> Hilfe bei rechtlichen Gutachtenstil

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Toro90
Beigetreten: 17.05.2008
Oldschool Grinder
In Deutschland wächst der Unmut über die politischen Zustände. Als nun auch noch der Bundespräsident seinen Rücktritt erklärt und die vorgesehenen Nachfolgekandidaten alles andere als überzeugen, werden die Rufe nach der Wiedereinführung einer Monarchie immer lauter. Auch auf eine Person an der Spitze dieser Monarchie einigt man sich schnell. Franz B. – Lichtgestalt des deutschen Fußballs und ohnehin schon länger mit dem Kaisertitel ausgestattet – soll es werden! Könnte in Deutschland auf Grundlage des Grundgesetzes Kaiser Franz I. als Staatsoberhaupt eingeführt werden?

Ich benötige für diesen Fall einen ausführlichen Gutachtenstil -> ich habe bereits Ansätze für andere Fälle - jedoch stehe ich bei diesem irgendwie Ahnungslos da.


7 Antworten
GermanEagle89
Beigetreten: 15.12.2007
Elite Grinder

In den richtigen Bereich verschoben. :)

Bei deiner Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß Alex


eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Verstehe deine Frage nicht so ganz. Möchtest du eine ausformulierte oder stichpunktartige Falllösung im Gutachtenstil?


elezzi
Beigetreten: 09.05.2007
PokerStrategist

Du fängst halt an mit einer rechtlichen Grundlage ka vllt Grundgesetz oder so.
Du subsumierst, ob ein Anwendungsfall dieses Gesetzes vorliegt. Wenn ja suchst du den entsprechenden Paragraphen oder Artikel und subsumierst wie gewohnt.

Edit: Ja also Grundgesetz


snotboogie
Beigetreten: 25.05.2009
Elite Grinder

Ist das Problem jetzt ein inhaltliches oder formales?

Wie der Gutachtenstil auszusehen hat findest du im Internet, grundsätzlich
Obersatz
Definition
Subsumtion
Ergebnis

Hier fängst du halt an
"Es ist fraglich, ob in D die Monarchie wieder eingeführt werden könnte. .."
Dann definierst du imo die im Grundgesetz festgeschriebene Staatsform und schaust ob eine Monarchie dazu passt.

Würd ich jetzt mal so behaupten, weiß nicht obs ganz richtig ist


Stoxx81
Beigetreten: 02.09.2006
PokerStrategist

Die wollen da doch bestimmt auf die Ewigkeitsgarantie hinaus, oder verwechsel ich grad die Artiekl in denen das geregelt ist? Jedenfalls müsste die Monarchie ja per Gesetzesbeschluß eingeführt werden und dieses Gesetz kann man einer Normenkontrolle unterziehen. Wobei ich da den SV möglicherweise quetsche, weil dort ja nichts von der konkreten Einführung eines bestimmten Gesetzes steht.
Wie gesagt: Aus dem Kopf gehts um die Ewigkeitsgarantie. Also kommst du erst mal mit den Artikeln welche die Staatsform festlegen, erzählst dann wie man die theoretisch ändern könnte und schmeißt das dann aus dem Fenster, weil man das selbst mit ner Zweidrittelmehrheit nicht abgeschafft bekommt....


Roxi1983
Beigetreten: 08.01.2009
Poker Player

Original von Toro90

In Deutschland wächst der Unmut über die politischen Zustände. Als nun auch noch der Bundespräsident seinen Rücktritt erklärt und die vorgesehenen Nachfolgekandidaten alles andere als überzeugen, werden die Rufe nach der Wiedereinführung einer Monarchie immer lauter. Auch auf eine Person an der Spitze dieser Monarchie einigt man sich schnell. Franz B. – Lichtgestalt des deutschen Fußballs und ohnehin schon länger mit dem Kaisertitel ausgestattet – soll es werden! Könnte in Deutschland auf Grundlage des Grundgesetzes Kaiser Franz I. als Staatsoberhaupt eingeführt werden?

Ich benötige für diesen Fall einen ausführlichen Gutachtenstil -> ich habe bereits Ansätze für andere Fälle - jedoch stehe ich bei diesem irgendwie Ahnungslos da.

Zu prüfen ist, ob in Deutschland auf Grundlage des Grundgesetzes Kaiser Franz I. als Staatsoberhaupt eingeführt werden könnte. (Obersatz)

Dies ist möglich, wenn eine derartige Einführung nicht gegen Normen des GG verstößt.

Prüfung aller in Betracht kommender Verstöße des Grundgesetz durch eine derartige Einführung.

Ergebnis: Eine Einführung von Kaiser Franz I. als Staatsoberhaupt in Deutschland verstößt gg. Art. ..... ff. GG und ist daher nicht auf Grundlage des GG möglich.


Roxi1983
Beigetreten: 08.01.2009
Poker Player

ach ja: innerhalb der zu prüfenden einzelnen verstöße wieder gutachtenstil.

1.) Könnte gg. Art. .... GG verstoßen.
2.) Verstößt dagegen, wenn
3.) Subsumtion
4.) Ergebnis für den entsprechenden Art. .. GG


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