Original von meistermieses
Ja, die Frage ist doch, ob er Gewerbetreibender oder Selbständiger ist. Könnten also auch 15er Einkünfte sein, oder?
Freiberufler sind Selbständige, Gewerbetreibende auch.
Ich würde beim Finanzamt den Fragebogen zur Aufnahme einer Freiberuflichen Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter ausfüllen und abgeben. Wenn das nicht geht, wird sich das Finanzamt schon melden.
Dann am Besten unter der 15k € Grenze bleiben, um als Kleinunternehmer (Rechnungen ohne Umsatzsteuer gem. § 19 UStG) stellen zu können. Dies auch im Erfassungsbogen so angeben.
Eine neue Steuernummer gibts nicht unbedingt. Ich hatte mal privat, freiberuflich und gewerblich alles unter derselben Nummer. Eine andere Nummer braucht man eigentlich nur, wenn es ein Betriebsstättenfinanzamt gibt, oder wenn dritte an dem Unternehmen beteiligt sind.
Wenn das nicht geht, halt Gewerbe anmelden. Bei manchen IHK sind geringe Gewerbeeinkünfte sogar Beitragsfrei, muss man gucken. Als Nebentätigkeit kann man sogar 25% der Einnahmen, bis max. 614,- €, pauschal als Betriebsausgaben absetzen.
Hier nochmal was aus dem Internet (was im Groben und ganzen so stimmt):
"Wie muss eine Privatrechnung aufgebaut sein?
Name und Anschrift von Ihnen als Verkäufer
Name und Anschrift des Käufers
Ausstellungsdatum der Rechnung
Zeitpunkt des Verkaufs
Menge und Beschreibung der Ware oder Dienstleistung
Hinweis auf Privatverkauf (§19 UStG Kleinunternehmer) (Anm. Naja, entweder ist man Privat oder (Klein-) Unternehmer, beides zusammen geht ja nicht)
ACHTUNG: Als Privatperson dürfen Sie keine Umsatzsteuer (auch oft als Mehrwertsteuer bezeichnet) in der Rechnung ausweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Käufer ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist oder nicht.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wer lediglich einmalig eine Rechnung schreibt, beispielsweise weil er gebrauchte Möbel verkauft hat, muss kein Gewerbe anmelden. Sie sollten jedoch die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung unbedingt angeben. (Anm. Naja, privaten Verkauf von gebrauchten eigenen Möbeln in der Steuererklärung angeben geht meiner Meinung nach zu weit...)
Entscheidend ist der Gedanke, ob die Tätigkeit regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird. Irrelevant ist in dem Fall dann jedoch die Umsatzhöhe. Zum Beispiel treten einige in ihrer Freizeit als DJ oder in einer Band bei Veranstaltungen auf. Wer das öfter gegen Bezahlung macht, ist verpflichtet, dem Finanzamt diese Tätigkeit anzuzeigen."