Zum Forum springen
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kleingewerbe vs. Rechnung als Privatperson

9 Beiträge
6 Benutzer
6 Reactions
1,729 Ansichten
siegener89
Beigetreten: 26.11.2009
PokerStrategist

Hallo,

ich habe bereits das halbe Internet durchforstet, leider bekomme ich immer unterschiedliche Hinweise, daher frage ich Mal hier:
Ich habe eine Weiterbildung zum Gefahrgutbeauftragten (inkl. IHK Prüfung) gemacht, dürfte mich damit auch selbständig machen.
Nun habe ich für einen Bekannten, bei dem es eilig war, schnell den Gefahrgutjahresbericht 2019 gemacht. Er zahlt mir dafür Betrag x (unter 600€).
Da er dies über seine Firma machen möchte, muss ich nun eine Rechnung stellen.
Muss ich dafür ein Kleingewerbe anmelden oder kann ich dafür auch als Privatperson eine Rechnung schreiben (und wie sieht das dann steuerlich alles aus). Wie sieht die Thematik aus, wenn ich das regelmäßig machen würde, sprich jedes Jahr?


Antwort
Zitat
8 Antworten
Moderator
Eem01ofEEnGe
Beigetreten: 02.05.2011
Poker Player

https://www.everbill.com/privat-rechnungen-schreiben/

Edit:

Habe es nicht vollständig gelesen.
Würde dir aber trotzdem empfehlen ein Kleingewerbe zu beantrage.
Hat bei mir 30 Euro gekostet.


Antwort
Zitat
HijackerStar
Beigetreten: 07.07.2008
Poker Player

Muss als freiberufliche Einkünfte § 18 EStG in die Steuererklärung.
Die 600€ Grenze gilt nur für gelegentliche Verkäufe (Flohmarkt, Ebay etc.)
Kostenpflichtige Gewerbeanmeldung ist imo nicht nötig.
Wenn die Firma ne Rechnung mit gültiger Steuernummer braucht und du keine hast, kannst du kostenlos einen Fragebogen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt einreichen. Dann bekommst du eine Steuernummer zugewiesen.


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Ja, die Frage ist doch, ob er Gewerbetreibender oder Selbständiger ist. Könnten also auch 15er Einkünfte sein, oder?


Antwort
Zitat
HijackerStar
Beigetreten: 07.07.2008
Poker Player

Ne, das juckt dem Finanzamt nicht bei der Höhe.


Antwort
Zitat
wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Original von meistermieses
Ja, die Frage ist doch, ob er Gewerbetreibender oder Selbständiger ist. Könnten also auch 15er Einkünfte sein, oder?

Freiberufler sind Selbständige, Gewerbetreibende auch.

Ich würde beim Finanzamt den Fragebogen zur Aufnahme einer Freiberuflichen Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter ausfüllen und abgeben. Wenn das nicht geht, wird sich das Finanzamt schon melden.
Dann am Besten unter der 15k € Grenze bleiben, um als Kleinunternehmer (Rechnungen ohne Umsatzsteuer gem. § 19 UStG) stellen zu können. Dies auch im Erfassungsbogen so angeben.

Eine neue Steuernummer gibts nicht unbedingt. Ich hatte mal privat, freiberuflich und gewerblich alles unter derselben Nummer. Eine andere Nummer braucht man eigentlich nur, wenn es ein Betriebsstättenfinanzamt gibt, oder wenn dritte an dem Unternehmen beteiligt sind.
Wenn das nicht geht, halt Gewerbe anmelden. Bei manchen IHK sind geringe Gewerbeeinkünfte sogar Beitragsfrei, muss man gucken. Als Nebentätigkeit kann man sogar 25% der Einnahmen, bis max. 614,- €, pauschal als Betriebsausgaben absetzen.

Hier nochmal was aus dem Internet (was im Groben und ganzen so stimmt):

"Wie muss eine Privatrechnung aufgebaut sein?
Name und Anschrift von Ihnen als Verkäufer
Name und Anschrift des Käufers
Ausstellungsdatum der Rechnung
Zeitpunkt des Verkaufs
Menge und Beschreibung der Ware oder Dienstleistung
Hinweis auf Privatverkauf (§19 UStG Kleinunternehmer) (Anm. Naja, entweder ist man Privat oder (Klein-) Unternehmer, beides zusammen geht ja nicht)
ACHTUNG: Als Privatperson dürfen Sie keine Umsatzsteuer (auch oft als Mehrwertsteuer bezeichnet) in der Rechnung ausweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Käufer ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist oder nicht.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wer lediglich einmalig eine Rechnung schreibt, beispielsweise weil er gebrauchte Möbel verkauft hat, muss kein Gewerbe anmelden. Sie sollten jedoch die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung unbedingt angeben. (Anm. Naja, privaten Verkauf von gebrauchten eigenen Möbeln in der Steuererklärung angeben geht meiner Meinung nach zu weit...)

Entscheidend ist der Gedanke, ob die Tätigkeit regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird. Irrelevant ist in dem Fall dann jedoch die Umsatzhöhe. Zum Beispiel treten einige in ihrer Freizeit als DJ oder in einer Band bei Veranstaltungen auf. Wer das öfter gegen Bezahlung macht, ist verpflichtet, dem Finanzamt diese Tätigkeit anzuzeigen."


Antwort
Zitat
siegener89 Themenstarter
siegener89
Beigetreten: 26.11.2009
PokerStrategist

Vielen Dank schon Mal. Ich werde Mal beim Finanzamt dieses Formular ausfüllen, ich denke das trifft am meisten zu.


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Ist sowas echt nötig, wenn das eine einmalige Sache ist? Bei einer Nebentätigkeit muss das ja auch mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden usw.
Alles ganz schön viel Aufwand für eine Rechnung. Ich weiß nicht, was so ein Bericht normalerweise kostet bzw was es für ein Aufwand ist, kann man hier überhaupt von einer gewinnabsicht ausgehen?

Wenn du sowas echt regelmäßig machen möchtest, ist es natürlich was anderes.


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Wenn es ne einmalige Sache ist bei dem Betrag dann geht das auch so beim Finanzamt.


Antwort
Zitat
Teilen: