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Komplex: Praktikum - Gehalt (Brutto/Netto) und Student!?

16 Beiträge
8 Benutzer
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7,126 Ansichten
VikiSimi
Beigetreten: 17.08.2006
Elite Grinder

hallo,
folgende situation.
Ich (29 Jahre alt) fange dieses jahr noch ein praktikum an. kriege dafür 900€ brutto. bin noch eingeschrieben als student, das weiß mein arbeitgeber aber (noch) nicht. kriege auch KEIN bafög (mehr). das praktikum dauert ca 3 monate.

wie sieht mein netto einkommen aus? welche abgaben muss ich zahlen? wie läuft das ab?
muss ich mich exmatrikulieren? das praktikum ist quasi nicht studiumsbegleitend.

irgendwelche tipps?


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15 Antworten
VikiSimi Themenstarter
VikiSimi
Beigetreten: 17.08.2006
Elite Grinder

push!
keiner eine idee?!?!?!


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Zitat
itSmIn3z
Beigetreten: 17.09.2008
BlackMember

volle sozialabgaben idR, je nach Krankenversicherung. ekst wird keine abgeführt.


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Zitat

Freiwiliges Praktikum oder Teil des Studiums? wenns Teil des Studiums ist dann kriegst du Brutto = Netto; falls nicht dann wie Vorposter erwähnt ;)


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Zitat
VikiSimi Themenstarter
VikiSimi
Beigetreten: 17.08.2006
Elite Grinder

nein, freiwilliges praktikum, aber während des studiums bzw des eingeschrieben seins.

habe ich irgendwelche vorteile/nachteile wenn ich es meinem arbeitgeber melde, dass ich noch student bin?


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Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von VikiSimi
nein, freiwilliges praktikum, aber während des studiums bzw des eingeschrieben seins.

habe ich irgendwelche vorteile/nachteile wenn ich es meinem arbeitgeber melde, dass ich noch student bin?

ggf. kann man das Praktikum als Werksstudentenstelle betrachten, dann sind die Abzüge geringer :-)


Antwort
Zitat
Ipolf
Beigetreten: 24.02.2009
Oldschool Grinder

KV: wenn du dich stud. versicherst 78€ im Monat.
+ ca. 80 € RV
+ AV Beitrag
+ PV Beitrag (je ca 10 €)

Nach Lohn- und Kirchensteuer (fallen gering aus) sollten Netto dann ca. 715 € rauskommen. Für sowas gibts aber auch Rechner, wenn du den genauen Betrag haben willst...


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Zitat
annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Du musst das Einkommen erst einmal versteuern, die Steuern aber mit der Steuererklärung zurückholen, wenn du für das Abrechnungsjahr unter dem Steuerfreibetrag bleibst (z.z. glaube ich 8004 Euro, wird jährlich angepasst, daher noch einmal checken).


Antwort
Zitat
VikiSimi Themenstarter
VikiSimi
Beigetreten: 17.08.2006
Elite Grinder

Original von annobln
Du musst das Einkommen erst einmal versteuern, die Steuern aber mit der Steuererklärung zurückholen, wenn du für das Abrechnungsjahr unter dem Steuerfreibetrag bleibst (z.z. glaube ich 8004 Euro, wird jährlich angepasst, daher noch einmal checken).

also wird das einkommen versteuert unabhängig davon ob ich student oder nicht-student bin?


Antwort
Zitat
annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Jein, wenn es ein Pflichtpraktikum wäre, dann kann das der AG melden und er würde dir keine Steuern und Sozialabgaben berechnen. Das einzige was du zahlen müsstest bei einem Pflichtpraktikum wäre die Krankenversicherung, diese würde dir aber nicht vom Gehalt abgezogen, sonder von deinem Konto als Pauschalbetrag von ca. 80€ im Monat.

"
Vorgeschriebene und freiwillige Praktika

Bei Praktikanten kommt es für die Sozialversicherungspflicht vor allem darauf an, ob das Praktikum vorgeschrieben ist und wann es abgeleistet wird. Ganz einfach ist es bei vorgeschriebenen Praktika während des Studiums: Sie sind sozialversicherungsfrei. Für freiwillige Praktika während des Studiums gilt die "Werksstudentenregelung" wie für alle anderen Studentenjobs."

Quelle: http://karriere-journal.monster.de/geld-gehalt/steuer-sparen/steuer-wissen-studenten-64007/article.aspx


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Zitat
VikiSimi Themenstarter
VikiSimi
Beigetreten: 17.08.2006
Elite Grinder

Original von annobln
Jein, wenn es ein Pflichtpraktikum wäre, dann kann das der AG melden und er würde dir keine Steuern und Sozialabgaben berechnen. Das einzige was du zahlen müsstest bei einem Pflichtpraktikum wäre die Krankenversicherung, diese würde dir aber nicht vom Gehalt abgezogen, sonder von deinem Konto als Pauschalbetrag von ca. 80€ im Monat.

"
Vorgeschriebene und freiwillige Praktika

Bei Praktikanten kommt es für die Sozialversicherungspflicht vor allem darauf an, ob das Praktikum vorgeschrieben ist und wann es abgeleistet wird. Ganz einfach ist es bei vorgeschriebenen Praktika während des Studiums: Sie sind sozialversicherungsfrei. Für freiwillige Praktika während des Studiums gilt die "Werksstudentenregelung" wie für alle anderen Studentenjobs."

Quelle: http://karriere-journal.monster.de/geld-gehalt/steuer-sparen/steuer-wissen-studenten-64007/article.aspx

es ist ein freiwilliges praktikum.
und die Krankenversicherung bezahle ich ja so oder so schon als student, bin über 25.


Antwort
Zitat
cardfighter09
Beigetreten: 13.02.2008
Oldschool Grinder

Original von VikiSimi

Original von annobln
Jein, wenn es ein Pflichtpraktikum wäre, dann kann das der AG melden und er würde dir keine Steuern und Sozialabgaben berechnen. Das einzige was du zahlen müsstest bei einem Pflichtpraktikum wäre die Krankenversicherung, diese würde dir aber nicht vom Gehalt abgezogen, sonder von deinem Konto als Pauschalbetrag von ca. 80€ im Monat.

"
Vorgeschriebene und freiwillige Praktika

Bei Praktikanten kommt es für die Sozialversicherungspflicht vor allem darauf an, ob das Praktikum vorgeschrieben ist und wann es abgeleistet wird. Ganz einfach ist es bei vorgeschriebenen Praktika während des Studiums: Sie sind sozialversicherungsfrei. Für freiwillige Praktika während des Studiums gilt die "Werksstudentenregelung" wie für alle anderen Studentenjobs."

Quelle: http://karriere-journal.monster.de/geld-gehalt/steuer-sparen/steuer-wissen-studenten-64007/article.aspx

es ist ein freiwilliges praktikum.
und die Krankenversicherung bezahle ich ja so oder so schon als student, bin über 25.

ganz einfach: Ein freiwilliges Praktikum gilt in der Hinsicht wie jede normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Da ist es unabhängig ob du Student bist oder nicht.

Deshalb überweist die Krankenkasse auch direkt der Arbeitgeber und du kriegst nur das Netto nach Abzug der Kosten überwisen. Deinen normalen Beitrag zur studentischen Krankenversicherung musst du dann natürlich nicht mehr für die Zeit bezahlen.


Antwort
Zitat
VikiSimi Themenstarter
VikiSimi
Beigetreten: 17.08.2006
Elite Grinder

Ich soll folgendes Vorlegen: "Ihre Lohnsteuerkarte 2010/elektronischer Lohnsteuerauszug "

- Wo finde ich das?
- Elsteronline? Registriert etc. habe ich mich schon
- Und dann?


Antwort
Zitat
pmatze
Beigetreten: 06.03.2010
PokerStrategist

Finanzamt, wird dir da ausgestellt.


Antwort
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VikiSimi Themenstarter
VikiSimi
Beigetreten: 17.08.2006
Elite Grinder

Original von pmatze
Finanzamt, wird dir da ausgestellt.

auch die elektronische?
weil die lohnsteuerkarte 2010 bekommt man ja nicht mehr....


Antwort
Zitat
pmatze
Beigetreten: 06.03.2010
PokerStrategist

gibt so nen ersatzteil wenn sich in den letzten monaten nichts geändert hast. entweder weil du seit 2009 nicht gearbeitet hast oder das entsprechende teil verloren hast, die machen dann zwar zicken, aber dauert halt nur 2min das teil auszufüllen und auszustellen, beamte halt


Antwort
Zitat
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