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Probleme mit Bafög / ALG 1 + 2

13 Beiträge
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Hallo,
also ich habe folgendes Problem. Ich war bis zum 31.01.2015 in einem Beschäftigungsverhältnis und ließ dort meinen Jahresvertrag auslaufen, da ich im Sommersemester dieses Jahres ein Studium an einer FH in Rheinland-Pfalz anfange. Da ich auch ein kleiner naiver Junge bin und dachte dass wir in einem Sozialstaat leben, dachte ich halt so... Arbeitslosfeiern (1k Arbeitslosengeld geht in Ordnung) :f_drink: und natürlich auch noch aufs Studium in der Zeit vorbereiten :f_thumbsup: Nun kommt aber das Problem. Ich bin ab dem 01.03.2015 eingeschrieben, also gibt es ab dann kein ALG 1 mehr. Bafög wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem die Vorlesungen beginnen, also ab dem 01.04.2015. ALG 2 will man mir auch nicht zahlen. Dennoch muss ich Miete etc. bezahlen und ja, Mietbeihilfe müsste ich beantragen können, gibt dann 300 Eulonen und noch mehr Bürokratie... Aber das kann doch irgendwie nicht sein. Hat jemanden eine Ahnung was ich da machen kann?
Nochmal in kurz:

Ist-Zustand :f_mad: :f_o: :f_eek: :why: :ayfkm: :rage:

Soll-Zustand :f_drink:


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12 Antworten
pepperdog
Beigetreten: 10.12.2007

Du bist am 1.03. bereits eingeschrieben, Vorlesungen beginnen aber erst am 1.4.? Kommt mir komisch vor... Eigentlich dürfte das BAfög-Amt überhaupt nicht interessieren, wann und wie Vorlesungen sind, sondern die müssten dich ab dem Zeitpunkt, an dem du Student bist, fördern...


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Dachte ich mir auch. Aber...
Link Text...

"(1) Die Ausbildung gilt im Sinne dieses Gesetzes als mit dem Anfang des Monats aufgenommen, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich begonnen werden. "

:why:


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Aber rein hypteetisch... Bin ich zwar eingeschrieben, aber die Ausbildung habe ich noch nicht aufgenommen, also arbeitslos. Das Ding ist, ich habe es ja auch schon auf dem Amt probiert, diese wimmelten mich aber ab. Kp an wen ich mich wenden soll, ich will jetzt keinen Anwalt einschalten oder so...


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lagern
Beigetreten: 10.09.2014

Original von learntoloose
Aber rein hypteetisch... Bin ich zwar eingeschrieben, aber die Ausbildung habe ich noch nicht aufgenommen, also arbeitslos. Das Ding ist, ich habe es ja auch schon auf dem Amt probiert, diese wimmelten mich aber ab. Kp an wen ich mich wenden soll, ich will jetzt keinen Anwalt einschalten oder so...

Also das Semester beginnt doch offiziell am 01.04.15 und ab da bist Du auch erst offiziell Student, natürlich hast Du Deine Einschreibeunterlagen schon usw, aber an Deinem Status dürfte sich nichts geändert haben. Wo kann man sich den vor beginn des Semesters einschreiben?? Was steht den genau auf Deinen Studienbescheinigungen?? Auf meinen steht 01.04.15-30.09.15 und wenn das bei Dir auch der Fall ist hast Du auf jeden Fall im März Anspruch auf ALG2. Natürlich versucht das Amt dich abzuwimmeln, das nennt man Hürden aufbauen und schreckt einen Teil der Anspruchsberechtigten ab.


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lagern
Beigetreten: 10.09.2014

Wäre sogar die Frage ob nicht noch ALG1 greift, aber schau erstmal was auf Deinen Bescheinugungen steht.


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lagern
Beigetreten: 10.09.2014

.


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DarkZonk
Beigetreten: 21.12.2008

warum bist du denn zum 1.3. eingeschrieben wenn da noch gar nix los is?


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Besteht die Möglichkeit irgendein Coaching/Seminar/Whatever an der Uni zu belegen?

Wenn nicht, gilt für dich nicht Absatz 2 des zitierten Paragraphen?

Liegt zwischen dem Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn eines anderen nur ein Monat, so gilt die Ausbildung abweichend von Absatz 1 als bereits zu Beginn dieses Monats aufgenommen. 2Der Kalendermonat ist in den ersten Bewilligungszeitraum des späteren Ausbildungsabschnitts einzubeziehen.

Evt. einfach mal damit zum Bafög-Amt...


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von FiftyBlume
Besteht die Möglichkeit irgendein Coaching/Seminar/Whatever an der Uni zu belegen?

Wenn nicht, gilt für dich nicht Absatz 2 des zitierten Paragraphen?

Liegt zwischen dem Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn eines anderen nur ein Monat, so gilt die Ausbildung abweichend von Absatz 1 als bereits zu Beginn dieses Monats aufgenommen. 2Der Kalendermonat ist in den ersten Bewilligungszeitraum des späteren Ausbildungsabschnitts einzubeziehen.

Evt. einfach mal damit zum Bafög-Amt...

Das müsste ich mal probieren. Und bei mir steht: 01.03.2015. Vorlesungen beginnen am 15.04.2015.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von DarkZonk
warum bist du denn zum 1.3. eingeschrieben wenn da noch gar nix los is?

Und ja, das frage ich mich ja auch. Dämlich.


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DeathlyEagle
Beigetreten: 26.04.2009

Hatte mich auch mal mit dem Thema auseinandergesetzt und soweit ich es verstanden hatte, solltest du eigentlich während des Studiums ALG 1 berechtigt sein, so lange du mehr als 15h/Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Muss man halt nur gegebenfalls nachweisen können, dass es klappen würde zu studieren und nebenbei in diesem Umfang zu arbeiten.


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Selly123456
Beigetreten: 01.06.2009

Original von DeathlyEagle
Hatte mich auch mal mit dem Thema auseinandergesetzt und soweit ich es verstanden hatte, solltest du eigentlich während des Studiums ALG 1 berechtigt sein, so lange du mehr als 15h/Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Muss man halt nur gegebenfalls nachweisen können, dass es klappen würde zu studieren und nebenbei in diesem Umfang zu arbeiten.

Das Studium wird nach meinem Kenntnisstand bezüglich allen ALG-Varianten als Vollzeit-Stelle (außer man studiert Teilzeit) aufgefasst.
Entsprechend steht einem im Normalfall nichts zu.


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