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Rechte als studentische Aushilfskraft

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aCeOnTilt
Beigetreten: 25.08.2008
Oldschool Grinder

Hallo zusammen,

ich arbeite seit ca. einem Jahr neben dem Studium in einer Hotelkette und bin mit einem Aushilfsarbeitsvertrag als Teilzeitkraft angestellt.

Jetzt ist es schon zwei Mal vorgekommen, dass mehreren Leuten einfach von heute auf morgen die (bereits im Dienstplan eingetragenen Schichten) gestrichen und natürlich auch nicht bezahlt wurden. Ist das rechtlich einfach so machbar?

Im Vertrag steht, dass

das Aushilfsarbeitsverhältnis [...] nur zustande [kommt], wenn ein festangestellter Arbeitnehmer wegen Urlaubs oder aus nicht vorhersehbaren Gründen wie Krankheit ausfällt.

In dem Team von über 20 Leuten sind 95% studentische Aushilfskräfte. D.h. es gibt keine festangestellten Arbeitnehmer, die ersetzt werden müssen. Ist das einfach so eine Floskel, um sich gegen genau solche Fälle abzusichern oder was hat es damit auf sich?

Im Vertrag wird außerdem keine konkrete Arbeitszeit pro Woche oder Monat genannt:

Die Aushilfsarbeitseinsätze sind unregelmäßig und richten sich nach dem jeweiligen Bedarf für zu ersetzende Mitarbeiter. Der Einsatz erfolgt in Art und zeitlichem Umfang nach dem für den ausgefallenen Mitarbeiter gültigen Dienstplan des jeweiligen Einsatzortes. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden oder aber die tatsächlich geleisteten Stunden. Die Einsätze werden durch die Leitung in den gültigen Dienstplan eingetragen.

Nach kurzer Recherche im Internet habe ich gelesen, dass bei nicht konkret genannter Arbeitszeit in einem geringfügigen Angestelltenverhältnis von 10h pro Woche ausgegangen wird, und diese (auch, wenn diese Arbeit nicht in diesem Umfang benötigt wird) ausgegangen wird und auch bezahlt werden muss.

Mir ist vollkommen bewusst, dass solche Aushilfskräfte mit einer vertraglich geregelten Kündigungsfrist von 2 Wochen einfach gekündigt werden, sobald nicht mehr zu allem Ja und Amen gesagt wird, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemandem einfach so ausgemachte Arbeitszeit bzw. vor allem das Geld versagt werden darf.

Ich weiß, dass das hier kein Rechtsforum ist, aber der ein oder andere hat hier auf solche Fragen ja schonmal hilfreiche Antworten bekommen. Und einen Rechtsanwalt zu konsultieren halte ich dann doch für etwas überzogen.

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar :)


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5 Antworten
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Ins richtige Forum verschoben.


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NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007
Oldschool Grinder

Hmm also rechtlich habe ich keine Ahnung, aber wir schicken unsere Studenten auch mal nach Hause, wenn wir grad nichts für sie zu tun haben. Im Vertrag steht "ca. 8-10 h / Woche". Bei uns beruht das aber auch auf Gegenseitigkeit. Wenn die Studis dann mal Prüfungen haben oder so, können sie auch mal 2 oder 3 Wochen gar nicht kommen. In den Semesterferien und wenn große Projekte anstehen, kommen sie auch mal öfter, so dass die Arbeitszeit im Durchschnitt übers Jahr verteilt schon hinkommt.

Wir haben es denen aber fairerweise auch von Anfang an gesagt, dass sie nicht fest jeden Monat mit 400€ rechnen können, auch wenns meistens schon hinkommt.


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aCeOnTilt Themenstarter
aCeOnTilt
Beigetreten: 25.08.2008
Oldschool Grinder

Danke für die Antwort!

Bei uns lief das vorher auch alles sehr "auf Gegenseitigkeit". Da wurde ausgeholfen wenns dringend nötig war, oder eben, wie du schon sagtest, auch mal ein paar Wochen frei genommen in den Semesterferien oder wegen Prüfungen.

Der Witz ist allerdings, dass wir seit neustem "verpflichtet" sein sollen, mindestens 400€ im Monat zu erarbeiten. Ansonsten wird der Lohn solange nicht ausgezahlt, bis innerhalb von 2 (oder mehr) Monaten die 400€-Grenze überschritten wurde. Das liegt höchstwahrscheinlich an höheren Abgaben, die der AG bei einem Betrag unter 400€ zahlen müsste.

D.h. es werden ausgemachte Schichten mit sofortiger Wirkung gekündigt -> Man kommt nicht mehr auf 400€ -> Man erhält diesen Monat keinen Lohn.

Selbst fehlende 200€ können dem ein oder anderen Studenten schon weh tun ..


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NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007
Oldschool Grinder

Das verstehe ich nicht. Ihr Studenten wollt doch eigentlich meistens gerade nicht über 400€ kommen, weil sonst Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Drunter zahlt der AG nur eine Pauschale. Kann mir nicht vorstellen, dass diese Art der Lohnauszahlung zulässig ist.

Hotelbranche ist halt eh etwas special, da wird auch mit festangestellten Leuten oft irgendwelcher Mist abgezogen.

Würde mir schon aus Prinzip nen anderen Job suchen. Du sitzt halt letztlich am wesentlich kürzeren Hebel.


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Zinsch
Beigetreten: 01.02.2008
Elite Grinder

Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das rechtens ist, den Lohn nicht auszuzahlen, wenn man ihn erarbeitet hat.


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