Hallo zusammen,
ich arbeite seit ca. einem Jahr neben dem Studium in einer Hotelkette und bin mit einem Aushilfsarbeitsvertrag als Teilzeitkraft angestellt.
Jetzt ist es schon zwei Mal vorgekommen, dass mehreren Leuten einfach von heute auf morgen die (bereits im Dienstplan eingetragenen Schichten) gestrichen und natürlich auch nicht bezahlt wurden. Ist das rechtlich einfach so machbar?
Im Vertrag steht, dass
das Aushilfsarbeitsverhältnis [...] nur zustande [kommt], wenn ein festangestellter Arbeitnehmer wegen Urlaubs oder aus nicht vorhersehbaren Gründen wie Krankheit ausfällt.
In dem Team von über 20 Leuten sind 95% studentische Aushilfskräfte. D.h. es gibt keine festangestellten Arbeitnehmer, die ersetzt werden müssen. Ist das einfach so eine Floskel, um sich gegen genau solche Fälle abzusichern oder was hat es damit auf sich?
Im Vertrag wird außerdem keine konkrete Arbeitszeit pro Woche oder Monat genannt:
Die Aushilfsarbeitseinsätze sind unregelmäßig und richten sich nach dem jeweiligen Bedarf für zu ersetzende Mitarbeiter. Der Einsatz erfolgt in Art und zeitlichem Umfang nach dem für den ausgefallenen Mitarbeiter gültigen Dienstplan des jeweiligen Einsatzortes. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden oder aber die tatsächlich geleisteten Stunden. Die Einsätze werden durch die Leitung in den gültigen Dienstplan eingetragen.
Nach kurzer Recherche im Internet habe ich gelesen, dass bei nicht konkret genannter Arbeitszeit in einem geringfügigen Angestelltenverhältnis von 10h pro Woche ausgegangen wird, und diese (auch, wenn diese Arbeit nicht in diesem Umfang benötigt wird) ausgegangen wird und auch bezahlt werden muss.
Mir ist vollkommen bewusst, dass solche Aushilfskräfte mit einer vertraglich geregelten Kündigungsfrist von 2 Wochen einfach gekündigt werden, sobald nicht mehr zu allem Ja und Amen gesagt wird, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemandem einfach so ausgemachte Arbeitszeit bzw. vor allem das Geld versagt werden darf.
Ich weiß, dass das hier kein Rechtsforum ist, aber der ein oder andere hat hier auf solche Fragen ja schonmal hilfreiche Antworten bekommen. Und einen Rechtsanwalt zu konsultieren halte ich dann doch für etwas überzogen.
Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar