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Rechtshilfe bei Einspruch gegen Studienplatzvergabe

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Um falschen Reaktionen vorzubeugen. Es geht hier nicht um die typischen "meine Note ist zu schlecht, klag mich ein" Fälle.

Kurze Zusammenfassung der Vorgeschichte:

Spoiler

-Studium Sportwissenschaften (NC) abgeschlossen
-Absicht auf Zweitstudium Medizin (auch NC)

Uni mit 1. Ortspriorität muss Gutachten für Hochschulstart erstellen. Aus 1. Studiumsabschluss und Gutachten wird eine Kennzahl bebildet, die über die Zulassung entscheidet. Habe von Hochschulstart.de die Info, dass kein Gutachten der Uni eingegangen ist -> Mindestpunktzahl und massivster Nachteil bezüglich Zulassung

Uni: Bis jetzt keine brauchbaren Infos zum Verbleib des Gutachtens erhalten. Habe die Unterlagen damals persönlich und mehr als fristgerecht im Sekretariat abgegeben. Verdacht liegt nahe, dass hier schon böswillig auf Zeit gespielt wird. Am 15. verstreicht die Frist für Einsprüche. Fachschaft kann mir nicht weiterhelfen. Sekretariat ist anscheinend unfähig. Kontakt mit dem Dekan/Dekanat eingeleitet, bis jetzt keine Reaktion.

Durchsuche gerade das Netzt nach Anwälten und Kanzleien, die sich auf Klagen bez. der Studienplatzvergabe spezialisiert haben.

Beispiel

Hat hier jemand persönliche Erfahrung gemacht und/oder kann spezielle Anwälte und Foren empfehlen? Wäre für jede Hilfe dankbar. Das Thema und die Handhabung der Gegenseite geht mir gerade massivst auf den Wecker.

Dank im Voraus


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3 Antworten
DeathlyEagle
Beigetreten: 26.04.2009
Oldschool Grinder

Habe selbst damit zum Glück keine Erfahrung, aber 2 Dinge:
1.) Alles schriftlich und belegbar dokumentieren. Schriftlich mit Zeugen und per Einschreiben, gibt es Zeugen, das du deine Unterlagen abgegeben hast?

2.) So schnell wie möglich zum Anwalt und beraten lassen, im Zweifelsfall nur Erstberatung und sich einen Kollegen empfehlen lassen, der damit Erfahrung hat.


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Auch mal an den Asta gewandt? Bieten bei uns kostenlose Rechtsberatung.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

@Asta: Falls überhaupt nächster Termin erst Dienstag, ist zu knapp

@Dokumentation: Da ist das Kind in den Brunnen gefallen. Nachfrage nach Empfangsbescheinigung wurde damals verneint und ich war dumm genug mal darauf zu vertrauen, dass Leute auch wirklich ihren Job machen. Im Endeffekt bleibt aber trotzdem das Problem bestehen, dass sich der "Komplex" gegenseitig decken könnte, da hilft auch kein Einschreiben. Fazit ist jedenfalls, dass ich falls ein nächstes mal nötig sein sollte, mir jedes einzelne Formular bestätigen lasse oder sonst die Hütte abfackel ;)

@Anwalt: Genau deswegen Frage ich hier ja, ob jemand Spezialisten empfehlen kann. Der soll dann auch entscheiden, ob das ganze ne Chance hat oder nicht. Die Diskussion über den Fall selbst brauch hier nicht unbedingt stattfinden.

Schwerpunkt "Öffentliches Recht (Hochschulzulassungsrecht)"

http://www.anwalt.de/birnbaum


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