Zur Situation:
Mir ist ein Job als Nachtwärter in einem Fitnessstudio herangetragen worden. Mindestlohn von 8,50/h. Arbeitszeit 22:8 Uhr. Auf 450€-Minijobbasis.
Arbeitern wird lediglich die monatliche Mitgliedschaft von knapp 20 Euro erlassen.
Die logische Frage:
Verstößt das nicht gegen geltendes Arbeitsrecht? Besteht denn nicht auf Arbeitgeberseite eine Pflicht, Nachtzuschläge zu bezahlen? Wie hoch können die in meinem Fall sein?
Im Betrieb erhält der vollzeitbeschäftigte Nachtwärter eine kleine Pauschale. Gibt es da nicht ein Gleichstellungs- bzw. Antidiskriminierungsgesetz, dass mir die selbe Pauschale zugesteht?
Zur bestmöglichen Line:
Sofern das Recht auf meiner Seite ist...sofort den Arbeitgeber anmahnen oder damit bis zur Unterschrift oder dem ersten Monatsgehalt warten?!