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Sind Nachtzuschläge Pflicht?!

25 Beiträge
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DerRacka
Beigetreten: 12.09.2010
Oldschool Grinder

Zur Situation:
Mir ist ein Job als Nachtwärter in einem Fitnessstudio herangetragen worden. Mindestlohn von 8,50/h. Arbeitszeit 22:8 Uhr. Auf 450€-Minijobbasis.

Arbeitern wird lediglich die monatliche Mitgliedschaft von knapp 20 Euro erlassen.

Die logische Frage:
Verstößt das nicht gegen geltendes Arbeitsrecht? Besteht denn nicht auf Arbeitgeberseite eine Pflicht, Nachtzuschläge zu bezahlen? Wie hoch können die in meinem Fall sein?

Im Betrieb erhält der vollzeitbeschäftigte Nachtwärter eine kleine Pauschale. Gibt es da nicht ein Gleichstellungs- bzw. Antidiskriminierungsgesetz, dass mir die selbe Pauschale zugesteht?

Zur bestmöglichen Line:
Sofern das Recht auf meiner Seite ist...sofort den Arbeitgeber anmahnen oder damit bis zur Unterschrift oder dem ersten Monatsgehalt warten?!


Antwort
Zitat
24 Antworten
badmoe92
Beigetreten: 25.02.2014
Poker Player

Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag iHv. 25% auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch regelmäßig auf 30%.


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Zitat
18andabused
Beigetreten: 08.12.2009
Elite Grinder

Dein Stundenlohn beträgt 6€/h du bekommst 25% Nachtzuschlag. Bei Mcfit als Nachtwächter zu arbeiten ist nicht unbedingt die beste Arbeit.


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Zitat
DerRacka Themenstarter
DerRacka
Beigetreten: 12.09.2010
Oldschool Grinder

?! Moment mal...gilt der seit 2015 geltende Mindestlohn von 8,5€ nicht als grundlegende Basis?


Antwort
Zitat
18andabused
Beigetreten: 08.12.2009
Elite Grinder

Ka. Müsstest mal nachschauen ob Stundenlohn + Nachschihtpauschale addiert als Mindestlohn gilt.
Ansonsten du hast den Vertrag schon unterschrieben und beschwerst dich jetzt??


Antwort
Zitat
DerRacka Themenstarter
DerRacka
Beigetreten: 12.09.2010
Oldschool Grinder

Original von DerRacka
Zur bestmöglichen Line:
Sofern das Recht auf meiner Seite ist...sofort den Arbeitgeber anmahnen oder damit bis zur Unterschrift oder dem ersten Monatsgehalt warten?!

Ich hab nichts unterschrieben, sondern suche erst nach konkreter Info zu diesem Thema. Vielleicht geistert irgendwer hier rum, der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Will ja nicht gleich einen Anwalt einschalten. Und ja...ich gehe davon aus, dass man die Nachtarbeit nicht einfach mit einem Lohn verrechnen kann, der unter dem Mindestlohn ist, um erst auf diesen zu kommen.


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Zitat
ched
Beigetreten: 02.10.2006
Elite Grinder

Mein Rechercheergebnis zu dem Thema war, dass Nachtzuschläge keine Pflicht sind.
Die oben genanntenn "angemessenen freien Tage" sind, solange du nicht Vollzeit arbeitest, einfach die Tage an denen du keinen Dienst hast. Gibt imo auch paar Urteile dazu..


Antwort
Zitat
DerRacka Themenstarter
DerRacka
Beigetreten: 12.09.2010
Oldschool Grinder

Original von badmoe92
Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder...

Ich bin durch meine erste Recherche nicht wirklich schlauer geworden, deswegen der Thread. Ein anwendbares Urteil fand ich nicht (sofern ich das überhaupt beurteilen kann). Ich kann nur mit meiner bescheidenen, nonjuristischen Logik argumentieren.

Also nochmal die konkreten Fragen: Haben Minijobber Anspruch auf Nachtzuschlag? Muss der Arbeitsgeber diesen gewähren? Wird der Nachtzuschlag zum gesetzlichen Mindestlohn addiert?


Antwort
Zitat
p00s88
Beigetreten: 08.09.2007
Oldschool Grinder

25% von 6 euro sind halt 1,5 euro^^


Antwort
Zitat
DerRacka Themenstarter
DerRacka
Beigetreten: 12.09.2010
Oldschool Grinder

Original von p00s88
25% von 6 euro sind halt 1,5 euro^^

ihr macht mich wahnsinnig :f_tongue: damit wäre der mindestlohn unterschritten


Antwort
Zitat
18andabused
Beigetreten: 08.12.2009
Elite Grinder

Oder es steht im Vertrag, dass es mit dem Urlaub verrechnet wird gg.


Antwort
Zitat
DerRacka Themenstarter
DerRacka
Beigetreten: 12.09.2010
Oldschool Grinder

Original von 18andabused
Oder es steht im Vertrag, dass es mit dem Urlaub verrechnet wird gg.

Ein Minijob mit Urlaub

Last Exit: http://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Buergertelefon/mindestlohn-telefon.html ??


Antwort
Zitat
blubifu
Beigetreten: 01.12.2008
Oldschool Grinder

Original von DerRacka

Original von 18andabused
Oder es steht im Vertrag, dass es mit dem Urlaub verrechnet wird gg.

Ein Minijob mit Urlaub

Last Exit: http://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Buergertelefon/mindestlohn-telefon.html ??

u srs?

wenn du auf 450 euro basis arbeitest steht dir bezahlter urlaub zu.....


Antwort
Zitat
busfahrer09
Beigetreten: 12.07.2006
Oldschool Grinder

Wie sieht's mit Verpflegungsmehraufwand bei längeren Arbeitsaufenthalten aus? Stehen die Pauschalen 450€-Jobbern zu? Weiß da vielleicht jemand was? Oder hängen die nur mit der ESt zusammen?


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Die Fragestellung ist falsch... gibt es ausser dir keinen der den Job auch ohne Nachtzuschlag machen würde?


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Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

Poste doch mal den Vertragsentwurf; insbesondere die Regelung über die Vergütung und die Arbeitszeiten.


Antwort
Zitat
n0ghtmare
Beigetreten: 28.11.2010
Poker Player

Original von Fantomas741
Die Fragestellung ist falsch... gibt es ausser dir keinen der den Job auch ohne Nachtzuschlag machen würde?

#


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Die Regelung über Nachzuschläge findet sich in §6 Abs. 5 ArbZG.
- Ist dieses Gesetz für dich anwendbar? Dafür müssen kummulativ die Voraussetzungen des §2 Abs.3 bis Abs.5 ArbZG erfüllt sein. Dies bedeutet für dich: leistet du mehr als an 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit iSv §2 Abs.4 ArbZG?
- Besteht ein Tarifvertrag?
- Falls keiner bestehen sollte: §6 Abs.5 gewährt keinen Anspruch auf einen Zuschlag. Es bleibt dem ArbG überlassen, welche Form er wählt (Zuschlag oder freie Tage). Bei den freien Tagen handelt es um "bezahlte" freie Tage.
Sollte der Arbeitslohn in diesem Vertrag mit brutto geregelt sein, kannst du den ArbG nach Fälligkeit des Anspruchs mit Fristsetzung auffordern, entweder einen angemessenen Zuschlag (ca. 30%) oder einen freien bezahlten Tag zu wählen. Der ArbG kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Zuschlag im Bruttolohn enthalten sei. Dieser muss explizit im ArbV ausgewiesen sei und bei der Lohnabrechnung ohnehin. Ausnahme: Der Bruttolohn weicht erheblich (nach oben) von den übrigen ArbN ab.


Antwort
Zitat
DerRacka Themenstarter
DerRacka
Beigetreten: 12.09.2010
Oldschool Grinder

es kommt ja doch Bewegung in diesen Thread 8-o

Original von Siedepunkt
leistet du mehr als an 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit iSv §2 Abs.4 ArbZG?

Ich kratze an dieser Marke, auch wenn laut BMAS nur das Kalenderjahr als Maßstab gilt und ich erst ab Februar beginnen würde.

Original von Siedepunkt
Besteht ein Tarifvertrag?

Nein.

Original von Siedepunkt
§6 Abs.5 gewährt keinen Anspruch auf einen Zuschlag. Es bleibt dem ArbG überlassen, welche Form er wählt (Zuschlag oder freie Tage). Bei den freien Tagen handelt es um "bezahlte" freie Tage.

Also ist der ArbG doch verpflichtet, die Nachtarbeit in irgendeiner Form zusätzlich zu vergüten...

Was ist mit dem Einwand, dass im Arbeitsrecht (Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG § 4) vom "Verbot der Diskriminierung" die Rede ist?
"Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit ncht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unerschiedliche Behandlung rechtfertigen" <-- Es gibt imo keinen sachlichen Grund hierfür.

Der vollzeitbeschäftigte Nachtwärter bezieht einen uhrzeitbedingt variierenden Nachtzuschlag und erhält im Schnitt 25% pro Stunde...

Original von Fantomas741
Die Fragestellung ist falsch... gibt es ausser dir keinen der den Job auch ohne Nachtzuschlag machen würde?

Sicherlich. Aber ich bin Sozialromantiker. Ich lasse mir nicht gerne vom Arbeitgeber Bedingungen diktieren, die eventuell gegen geltendes Arbeitsrecht in Deutschland verstoßen.


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Original von DerRacka

Original von Fantomas741
Die Fragestellung ist falsch... gibt es ausser dir keinen der den Job auch ohne Nachtzuschlag machen würde?

Sicherlich. Aber ich bin Sozialromantiker. Ich lasse mir nicht gerne vom Arbeitgeber Bedingungen diktieren, die eventuell gegen geltendes Arbeitsrecht in Deutschland verstoßen.

Da geb ich dir vollumfangend recht problem ist halt du hast nichts in der Hand, dein Chef findet morgen nen anderen deppen der das macht und legt dir ne Kündigung aufn Tisch...

Ja du solltest das vielleicht mal ansprechen das er sich nicht Rechtskonform verhält, aber wenn er nicht will, kommt er aus der nummer raus und du hast deinen Job nicht mehr ...


Antwort
Zitat
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