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[Geschlossen] steuerrecht

7 Beiträge
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hey
morgen ist klausur und ich bräuchte hilfe bei einer aufgabe:

Fritz bekommt gegen Zusage einer geringen Rente von seinem Vater dessen Einzelunternehmen geschenkt. Die Rente ist nicht als angemessenes Entgelt für das übertragene Unternehmen anzusehen. Wie ist die steuerliche Behandlung bei Fritz und seinem Vater?

Also hat irgendwas mit EstG §10 abs 1 1ab zu tun . aber die genaue antwort kann ich nicht geben.

hilfe wäre nett


6 Antworten
_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

für diejenigen die interesse an der lösung haben :)
fritz kann die monatliche rente sonderausgaben absetzen nach § 10 abs 1 nr 1ab
Sein vater muss sie als sonstige Einkünfte angeben 22 nr 1 b


Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

na prima, und was studierst du? Jura oder BWL?
Ich tippe mal auf Jura


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

dann würde ich diese lausige frage nicht stellen :)


Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

ich habe mal auf Jura getippt, weil die Fragestellung völlig blödsinnig ist. Ob da irgendjemand eine geringe Rente versteuert und jemand anderes dies als Sonderausgaben abziehen kann, das ist ja alles ganz nett. Aber der Pfiff liegt in solchen Fällen doch ganz wo anders.


nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Original von Egozocker
ich habe mal auf Jura getippt, weil die Fragestellung völlig blödsinnig ist. Ob da irgendjemand eine geringe Rente versteuert und jemand anderes dies als Sonderausgaben abziehen kann, das ist ja alles ganz nett. Aber der Pfiff liegt in solchen Fällen doch ganz wo anders.

Wo denn? (Ich studier kein Jura)


Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von nikorw

Wo denn? (Ich studier kein Jura)

Vater hat ein Einzelunternehmen und gibt dieses an seinen Sohn ab. Dafür bekommt er eine lebenslange Versorgungsleistung (das Ganze nennt man daher auch Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung). Normalerweise würde man hier ja nicht von einer Schenkung sprechen, da S. ja an V. eine Rente zahlt.

Der Pfiff ist dabei, dass obwohl der Vorgang entgeltlich ist, er steuerlich als unentgeltlich behandelt wird, das heißt, dass V. die stillen Reserven in seinem Betrieb nicht versteuern muss, sondern das S. die Buchwerte fortführen kann.

Bei einem Verkauf des Einzelunternehmens müsste V. die stillen Reserven versteuern, der Käufer bekäme dafür AfA-Volumen.

In der Praxis heißt dies, dass faktisch ein Wahlrecht besteht, beim Betriebsübergang von Eltern auf Kinder die stillen Reserven im Betrieb zu versteuern oder eben auch nicht.

Wenn denn der Sonderausgabenabzug (bei der Gestaltungsberatung) eine Rolle spielen soll, dann würde man keine geringe Rente wählen, wie im Ausgangsfall, da normalerweise der Grenzsteuersatz bei der übertragenden Generation geringer sein wird, als bei der übernehmenden Generation.


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