Original von nikorw
Wo denn? (Ich studier kein Jura)
Vater hat ein Einzelunternehmen und gibt dieses an seinen Sohn ab. Dafür bekommt er eine lebenslange Versorgungsleistung (das Ganze nennt man daher auch Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung). Normalerweise würde man hier ja nicht von einer Schenkung sprechen, da S. ja an V. eine Rente zahlt.
Der Pfiff ist dabei, dass obwohl der Vorgang entgeltlich ist, er steuerlich als unentgeltlich behandelt wird, das heißt, dass V. die stillen Reserven in seinem Betrieb nicht versteuern muss, sondern das S. die Buchwerte fortführen kann.
Bei einem Verkauf des Einzelunternehmens müsste V. die stillen Reserven versteuern, der Käufer bekäme dafür AfA-Volumen.
In der Praxis heißt dies, dass faktisch ein Wahlrecht besteht, beim Betriebsübergang von Eltern auf Kinder die stillen Reserven im Betrieb zu versteuern oder eben auch nicht.
Wenn denn der Sonderausgabenabzug (bei der Gestaltungsberatung) eine Rolle spielen soll, dann würde man keine geringe Rente wählen, wie im Ausgangsfall, da normalerweise der Grenzsteuersatz bei der übertragenden Generation geringer sein wird, als bei der übernehmenden Generation.