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Streitfrage beim Erbe

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derStud1986
Beigetreten: 06.02.2009

Hallo,

ich hab eine Frage:

die Oma meiner Freundin ist gestorben und hat meine Freundin und ihre Schwester als Haupterben eingetragen. Das wären für jede ungefähr 50K+.

Nun kommt der Vater an und will 50 Prozent haben und das einklagen. Man kann vllt noch erwähnen, dass die Oma drei Kinder hatte und wie gesagt will einer von denen die 50 Prozent. Man kann davon ausgehen, dass der Vater sehr gute Anwälte hat, da er der It-manager eines Weltunternehmens ist.

Ich könnte die Hilfe eines Juristen gebrauchen. Würde mich sehr freuen

Liebe Grüße
Dennis


Antwort
Zitat
21 Antworten
Golodion
Beigetreten: 26.12.2006

Hallo derStud1986,

ein Jurist wird dir auf diesem Wege keine belastbare Auskunft geben. Das ist glaube ich auch gar nicht erlaubt.

Daher empfehle ich deiner Freundin, selbst einen Anwalt aufzusuchen, der auf Erbrecht spezialisiert ist. Eine Erstberatung ist oft kostenlos oder zumindest günstig; das hängt auch vom Einkommen ab.

Als juristisch interessierter Laie kann ich dir sagen, dass im Allgemeinen trotz eines Testaments die gesetzlichen Erben - und zu denen scheint ihr Vater zu gehören - den sogenannten Pflichtteil beanspruchen können. Das ist, meine ich, 50 % dessen, was der Erbe ohne Testament bekommen hätte.

Das wären dann nicht 50% von allem, sondern 50 % von einem Drittel, da die Oma ja drei Kinder hatte (die alle noch leben, unterstelle ich).

Eine genaue Beurteilung hängt aber von vielen Details ab. Daher nochmals: Deine Freundin sollte einen Anwalt aufsuchen. Wenn das Testament von einem Notar vollstreckt wird (etwa weil die Oma das Testament dort hinterlegt hat), kann sie auch einfach diesen fragen.


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Zitat
derStud1986 Themenstarter
derStud1986
Beigetreten: 06.02.2009

ok, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Wenn jemand noch mehr weiß gerne posten.

Sie wird auch einen Anwalt nehmen, aber sie befindet sich gerade noch für die nächsten 3 Wochen im Urlaub und haben es heute erfahren. Sind dem entsprechend auch gespannt


Antwort
Zitat
JonnyOh
Beigetreten: 25.09.2008

habe ich richtig verstanden, der vater von deiner freundin ist it-manager in einem Weltunternehmens, verdient da vermutlich das x-fache im jahr von dem wert um den es hier geht, und will seiner eigenen tochter das erbe wegklagen??

Lol, menschen gibts :facepalm:


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Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008

Original von SonnyPeda
habe ich richtig verstanden, der vater von deiner freundin ist it-manager in einem Weltunternehmens, verdient da vermutlich das x-fache im jahr von dem wert um den es hier geht, und will seiner eigenen tochter das erbe wegklagen??

Lol, menschen gibts :facepalm:

War auch mein erster gedanke..allein dass man innerhalb der familie gegeneinander klagt ist schon echt hart...


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Zitat
Plastichamer
Beigetreten: 04.11.2009

.


Antwort
Zitat
Denz
Beigetreten: 16.01.2005

wow, was für eine ekelhafte Situation und extrem asi vom Vater

Oder war der Vater der Oma gemeint?^^


Antwort
Zitat
Wamaroa
Beigetreten: 13.11.2006

Original von SonnyPeda
habe ich richtig verstanden, der vater von deiner freundin ist it-manager in einem Weltunternehmens, verdient da vermutlich das x-fache im jahr von dem wert um den es hier geht, und will seiner eigenen tochter das erbe wegklagen??

Lol, menschen gibts :facepalm:

da fällt einem wirklich nix mehr dazu ein.


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Zitat
MisterJ
Beigetreten: 26.03.2006

Original von SonnyPeda
habe ich richtig verstanden, der vater von deiner freundin ist it-manager in einem Weltunternehmens, verdient da vermutlich das x-fache im jahr von dem wert um den es hier geht, und will seiner eigenen tochter das erbe wegklagen??

Lol, menschen gibts :facepalm:

Sowas von ###.

Ansonsten ja, Anwalt!

Es gibt Pflichtteile, die er als Sohn wohl einklagen kann, da endet es aber dann. Wie es genau aussieht, hängt wohl davon ab, wer der dort noch Ansprüche erhebt. Das wird der Anwalt aber wohl besser klären können als ps.de. Da es nen Testament gibt, dürfte es auch nicht allzu kompliziert werden.


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Zitat
derStud1986 Themenstarter
derStud1986
Beigetreten: 06.02.2009

Ja, der Vater ist schon ein komischer Typ. Er kann überhaupt nicht mit Geld umgehen und hat soweit ich weiß sogar schulden. Hat 4 Kinder und die dritte Ehe und muss an alle Kinder und vor allem an deren Mütter zahlen.
Leider kam meine Freundin immer bei ihm zu kurz (damit meine ich nicht primär das Finanzielle) und ich muss das vorhandene Defizit an Zuneigung und gegebener Liebe jetzt auslöffeln. Hinsichtlich der genannten Problematik: Der Assi ist eigentlich immer nur zu seiner Mutter um sich sogar noch Geld zu leihen und hat sich einen scheiß um sie gekümmert. Die Mutter bzw. Oma hat extra viel Geld gespart, damit meine Freundin dieses bekommt. Ich wundere mich irgendwie gar nicht, dass er seinen, ihm rechtlich zustehenden, Teil haben will. Das Verhältnis zu seiner Tochter bzw. meiner Freundin ist schlecht, er hat Schulden aber muss seinen krassen Lebensstandard halten. Kp. ich weiß gar nicht was ich von dem Ganzen halten soll. Nach den ganzen Aktionen, die er brachte, wäre es auch zu absurd wenn er meiner Freundin gegenüber Lieb und nett wäre.

Finde es nur seltsam, dass er erst jetzt mit der Forderung kommt, also 3 Wochen nach dem Versterben der Mutter. Habe das Gefühl er wisse genau was ihm zusteht und er mit seinen Anwälten alles durchgesprochen hat. Er will seine 50 Prozent!


Antwort
Zitat
derStud1986 Themenstarter
derStud1986
Beigetreten: 06.02.2009

soweit ich weiß ist meine Freundin mit ihrer Schwester die Haupterbin. Am Anfang wurde noch gesagt, dass dem Vater nur 12,5 Prozent zustehen. naja....:(


Antwort
Zitat
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007

Erbrechts-Anwalt.

Über Updates freuen wir uns!


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006

Wenn sich der Vater auskennt, werden die 50 % nicht auf das Gesamterbe gemeint sein, sondern auf seinen regulären Erbteil.

Für genaue Angaben dürfte ein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich sein.
Wie ist das mit den beiden anderen Kindern? Leben die noch? Haben die Nachkommen? Verzichten die auf Grund des Testamentes auf ihren Erbteil oder legen die auch Rechtsmittel ein?

Also:

Oma vererbt an ihre drei Kinder bzw. deren Rechtsnachfolger je 1/3 wäre normal.
Wenn Sie einen ausgeschlossen hätte, würde diesem als Pflichtteil die Hälfte seines Erbteils, also 1/6 zustehen.

Wenn also
- die Schwestern als Enkel jetzt das ganze Erben sollen
- die beiden Onkel als ausgeschlossene Erben auf ihren Teil verzichten
- der Vater auf seinen Pflichtteil besteht,
ergibt sich für mich folgendes Bild:

Erbe 100 %
Pflichtteil 16,667 % (die Hälfte des regulären Erbes von 1/3) für den Vater
jeweils 41,666 % jeweils für die beiden Schwestern.

Der Pflichtteil ist in bar auszugleichen, also kein Haus oder ähnliches.

Bitte prüfen lassen.


Antwort
Zitat
Justus
Beigetreten: 16.07.2005

Original von SonnyPeda
habe ich richtig verstanden, der vater von deiner freundin ist it-manager in einem Weltunternehmens, verdient da vermutlich das x-fache im jahr von dem wert um den es hier geht, und will seiner eigenen tochter das erbe wegklagen??

Lol, menschen gibts :facepalm:

dito >_<

Vor allem, so extrem ist der Betrag ja nun auch nicht...also gewinnen tut dann in dem Fall wie immer nur eine Seite...die Anwälte


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006

das Wichtigste ist die Prüfung von aufrechenbaren Gegenansprüchen. Als Erbe sollte man immer den Pflichtteilsberechtigten schriftlich auffordern, sämtliche Geschenke des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten darzulegen, die über eine Anstandsschenkung (also Geburtstage, Weihnachten usw) hinausgehen. Dabei gilt keine 10 Jahres- Frist (sinnvoll: alle Geschenke seit 1.1.1990).


Antwort
Zitat
derStud1986 Themenstarter
derStud1986
Beigetreten: 06.02.2009

Original von jotha
Wenn sich der Vater auskennt, werden die 50 % nicht auf das Gesamterbe gemeint sein, sondern auf seinen regulären Erbteil.

Für genaue Angaben dürfte ein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich sein.
Wie ist das mit den beiden anderen Kindern? Leben die noch? Haben die Nachkommen? Verzichten die auf Grund des Testamentes auf ihren Erbteil oder legen die auch Rechtsmittel ein?

Also:

Oma vererbt an ihre drei Kinder bzw. deren Rechtsnachfolger je 1/3 wäre normal.
Wenn Sie einen ausgeschlossen hätte, würde diesem als Pflichtteil die Hälfte seines Erbteils, also 1/6 zustehen.

Wenn also
- die Schwestern als Enkel jetzt das ganze Erben sollen
- die beiden Onkel als ausgeschlossene Erben auf ihren Teil verzichten
- der Vater auf seinen Pflichtteil besteht,
ergibt sich für mich folgendes Bild:

Erbe 100 %
Pflichtteil 16,667 % (die Hälfte des regulären Erbes von 1/3) für den Vater
jeweils 41,666 % jeweils für die beiden Schwestern.

Der Pflichtteil ist in bar auszugleichen, also kein Haus oder ähnliches.

Bitte prüfen lassen.

Besten Dank zunächst dafür. Es gibt auch nichts neues erstmal. Meine Freundin zieht jetzt wie geplant bei mir ein. Vor einer Woche wollte der Dad "seltsamerweise" noch Möbel selber von Hannover-->Hamburg bringen. Nachdem er jetzt aber erfahren hat, dass meine Freundin einen Anwalt zu rate zieht, lässt er es doch sein.
ps. von den drei Geschwistern ist einer Tod.

Original von MLP123
das Wichtigste ist die Prüfung von aufrechenbaren Gegenansprüchen. Als Erbe sollte man immer den Pflichtteilsberechtigten schriftlich auffordern, sämtliche Geschenke des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten darzulegen, die über eine Anstandsschenkung (also Geburtstage, Weihnachten usw) hinausgehen. Dabei gilt keine 10 Jahres- Frist (sinnvoll: alle Geschenke seit 1.1.1990).

Der Vater hat sogar mehrmals Geld erhalten von seiner verstorbenen Mutter. Ich wunder mich jedoch, dass man das Ganze aufrechnen kann.
Ist schon alles kompliziert. ich werde auf jeden Fall zu berichten wie es ausgeht.

ps. sollte jmd noch Fachkenntnisse in der Thematik besitzen, bitte her damit.

Lg
Dennis


Antwort
Zitat
derStud1986 Themenstarter
derStud1986
Beigetreten: 06.02.2009

Hey,

by the way. Es ist jetzt soweit alles gut ausgegangen und so wie Jotha es meinte

"Erbe 100 %
Pflichtteil 16,667 % (die Hälfte des regulären Erbes von 1/3) für den Vater
jeweils 41,666 % jeweils für die beiden Schwestern."

Er hat halt noch gut rumgeheult. Ich war bei dem Dad noch nie Zuhause und höre immer nur, dass er kein Geld haben soll etc etc. Aber letzte Woche holten wir ein Bett bei ihm ab, was er noch hatte. Seine neue Frau kam zum Lager und ich staunte nicht schlecht als sie mit dem dicken Porsche Cayenne S vorfuhr. Ein Auto von den Drei:) Den Fernseher, den meine Freundin von der Oma bekommen sollte, hat er wohl für sich behalten. Zu dem Bett hat er leider die Schrauben vergessen, die er auch nicht zuschickte, weil er dafür keine Zeit gefunden hat. Meine Freundin tut mir einfach nur Leid, solch eine Mistgeburt als Vater zu haben.

Vielen Dank für eure Comments davor.

LG


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Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006

Echt traurig man aber son Porsche ist halt auch teuer im Unterhalt, wie schauts mit Erbschaftssteuer aus musstet ihr da was zahlen?


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derStud1986 Themenstarter
derStud1986
Beigetreten: 06.02.2009

Gute Frage. Das weiß ich gar nicht. Ich wollt auch nicht so viel über das Erbe mit ihr sprechen und die Thematik vertiefen und lass es auch. Ich würde ja gerne mal wissen wie teuer ein Porsche Cayenne S im Unterhalt ist.
Vllt weiß es ja einer von euch. Übrigens hatten wir dann noch mit der neuen Frau über ihre, in die Ehre mit dem Dad mitgebrachte, Tochter gesprochen. Natürlich musste die Frau damit angeben, dass die Tochter jetzt ein halbes Jahr nach London geht und auch nochmal nach Spanien. Dachte echt ich bin im schlechten Film wie sie like a Volltussi das alles erzählte. Und dann noch wie stressig alles sei, weil in dem neuen Haus der Boden gemacht werden müsse. ohh man


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006

Ah ok vielleicht bekommt ihr da noch Post vom Finanzamt bei meiner Mum wollten Sie damals ne aufstellung haben wieviel $ und Sachwerte sie erhalten hat...


Antwort
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