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Versicherungsbeitrag als Student/Arbeitnehmer

14 Beiträge
8 Benutzer
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856 Ansichten
yubinbasya
Beigetreten: 12.11.2009
PokerStrategist

Hallo,

ich bin Student und Arbeitnehmer, zudem gesetzlich Versichert. Ich habe im Mai mein Arbeitsverhältnis begonnen und dabei gesehen, dass meine Versicherung immer noch den Studenten Beitrag berechnet, ca. 80€, statt wie sonst 150€. Was mir natürlich gefällt, dennoch habe ich das Gefühl, dass dies evtl ein Nachspiel haben könnte und zwar dass ich eine Nachzahlung tätigen müsste, weil sie nichts vom Arbeitsverhältnis wissen.
Sollte ich mich an meine Versicherung wenden, oder kann ich diese Situation evtl für mich ausnutzen?


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13 Antworten
TobiasNRW
Beigetreten: 21.09.2006
Elite Grinder

Der Studentenbeitrag wird doch immer im Folgemonat abgebucht. Bist du denn bei der gleichen Krankenversicherung geblieben?


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DeathlyEagle
Beigetreten: 26.04.2009
Oldschool Grinder

In welchem zeitlichen Umfang bist du denn beschäftigt? Bei <20h stimmt das wahrscheinlich mit der Krankenversicherung. Außerdem muss dein Arbeitgeber dich doch anmelden bei der GKV.


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yubinbasya Themenstarter
yubinbasya
Beigetreten: 12.11.2009
PokerStrategist

Original von TobiasNRW
Der Studentenbeitrag wird doch immer im Folgemonat abgebucht. Bist du denn bei der gleichen Krankenversicherung geblieben?

Ja.

Original von DeathlyEagle
In welchem zeitlichen Umfang bist du denn beschäftigt? Bei <20h stimmt das wahrscheinlich mit der Krankenversicherung. Außerdem muss dein Arbeitgeber dich doch anmelden bei der GKV.

Bin noch als Student eingeschrieben und seit Mai in einer Vollbeschäftigung, dh 40Std/Woche.


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powl2007
Beigetreten: 28.07.2008
PokerStrategist

Wenn du noch als Student eingeschrieben bist, spielt die Art der Beschäftigung keine Rolle :) Also egal wie viel Money und egal wie viel Stunden. Du zahlst die 80€ Takken pro Monat. Nur wenn du nicht mehr als Student eingeschrieben bist, wirds teurer.


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von powl2007
Wenn du noch als Student eingeschrieben bist, spielt die Art der Beschäftigung keine Rolle :) Also egal wie viel Money und egal wie viel Stunden. Du zahlst die 80€ Takken pro Monat. Nur wenn du nicht mehr als Student eingeschrieben bist, wirds teurer.

Also kann jeder einfach die KV-Beiträge sparen, in dem er sich neben dem Beruf für ein Studium einschreibt?


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Zweitausendelfer
Beigetreten: 08.02.2011
PokerStrategist

Afaik ist die studentische Krankenversicherung möglich so lange das Studium im Vordergrund steht, d.h.
- man max. 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit arbeitet (sonst Vollzeit möglich)
- man das 25. Fachsemester nicht überschritten hat (also alle 12 Jahre mal über einen Studiengangwechsel nachdenken :f_wink: )

Da du außerhalb der Vorlesungszeit Vollzeit arbeitest wird wohl früher oder später die Krankenkasse ankommen und eine Nachzahlung verlangen. Ob es andere Folgen hat kann ich nicht sagen.


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006
Oldschool Grinder

woher kommen solche infos immer?

gesetzliche studentische krankenversicherungen gelten bis einschließlich dem 14. fachsemester und bis zum ende des 30. lebensjahres.

" endet Ihre günstige studentische Krankenversicherung normalerweise mit Beginn des 15. Fachsemesters.
Bei der Semestergrenze werden aber immer nur die Fachsemester eines einzelnen Studiengangs zusammen gerechnet. Sie können also, solange der 30. Geburtstag noch nicht erreicht wurde, praktisch für jeden einzelnen Studiengang insgesamt 14 Fachsemester absolvieren und trotzdem in der studentischen Krankenversicherung bleiben.
Zudem gelten Urlaubssemester (egal ob eines oder mehrere) nicht als Fachsemester und werden der 14-Semester-Grenze nicht hinzu gerechnet.
Wird die Semestergrenze aber einmal erreicht, so können Sie sich in der gesetzlichen Krankenkasse nur noch freiwillig weiter versichern mit einem Beitrag, der mehr als das doppelte betragen würde. Je nachdem, bei welcher Krankenkasse Sie bisher versichert sind, würden die Beiträge ab dem 15. Semester ca. 144,- bis 152,- € betragen. "


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yubinbasya Themenstarter
yubinbasya
Beigetreten: 12.11.2009
PokerStrategist

Wenn ich draghkar richtig verstehe, kann ich dass für mich ausnutzen, was finanziell sich absolut auszahlt. :f_cool:
Mein Semesterbeitrag ist ca. 300€, dafür bleibe ich Student(+), Semesterticket(+), Girokonto kostenlos(+) und spare ca. 420€ Versicherung(+)! Und weitere kleine Vorteile, blöd nur dass ich im Januar 30 werde... :f_mad:


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006
Oldschool Grinder

ja, kannst du :f_thumbsup:
es gibt auch teilweise noch übergangsregelungen für ein halbes jahr. ich werde auch bald 30, die dame am telefon meinte aber dass man die studentische versicherung auch dann noch für 6 monate verlängern kann für einen "leicht höheren satz"


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

@draghkar:

Das gilt aber doch nur unter bestimmten Umständen, also Vollzeit arbeiten knd Student sein geht nicht (anders gefragt: könnte sich jeder AN <30 einschreiben und KV sparen?)


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006
Oldschool Grinder

Das weiß ich nicht. Eine freundin von mir arbeitet vollzeit, ist aber auch als schein studentin eingeschrieben fürs semester Ticket.
Würde aber mal vermuten, dass es da regelungen gibt hinsichtlich verdienst oder wochenstunden. Zumal der AG dich ja auch bei der KK melden muss.

Kann mir nicht vorstellen dass sich jeder einfach so einschreiben kann und 80€ KV zahlt, zumindest nicht bei vollzeit arbeit.


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Zweitausendelfer
Beigetreten: 08.02.2011
PokerStrategist

Das sind wie schon gesagt die 20 Wochenstunden, die man während der Vorlesungszeit arbeiten darf :f_wink:
Einfach mal Werkstudentenprivileg suchen. Das umfasst gerade diese Tätigkeiten, wo man in erster Linie als Student gilt und somit der studentischen Versicherung beitreten darf. Auch hier gibt es aber Ausnahmen, wie kurzfristige Beschäftigungen und wie gesagt die vorlesungsfreie Zeit, wo Vollzeitarbeit erlaubt ist und man trotzdem den günstigen Tarif von 80 (?) Euro/Monat erhält.

Fürs Semesterticket darf man sich obv immer einschreiben, das hat ja nichts mit der Versicherung zu tun. Man darf auch neben einem Vollzeitjob studieren. Als Scheinstudent offiziell natürlich nicht, aber das ist ein anderes Thema und lässt sich kaum kontrollieren.

Das mit max 15 Fachsemester und Höchstalter von 30 Jahren statt max 25 Fachsemester wurde wohl geändert. Da hatte ich eine alte Quelle, sorry.


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eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Japp, man kann sich bei max. 20 Wochenstunden vom Arbeitgeber als Werkstudent gesetzlich pflichtversichern lassen. Ich zahle auch bei der TK unter diesen Bedingungen nur gut 80 €. Bei mehr als 20 Stunden / Woche gilt das allerdings nicht!


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