Juristisches Thema:
Wenn ein Autor in einem Aufsatz hinter einem Gedanken "siehe dazu auch..." oder "siehe auch" schreibt und ich diesen übernehmen möchte, zitiere ich dann nur den Autor oder muss ich noch auf den "siehe auch" verweisen?
Ich habe leider gerade keinen Zugriff auf die andere Quelle, deshalb kann ich auch nicht überprüfen, wie es dort formuliert ist aber ich verstehe das ganze eigentlich so, dass es nur ergänzend gemeint ist bzw. er halt einen auflistet, der seine These unterstützt und ich die andere Quelle deshalb nicht aufnehmen muss?