Hallo,
ich hätte da mal eine juristische Frage, an wen ich mich wenden müsste.
ich habe mir vor ca. zwei Wochen ein Austauschgerät des Note7 bei Ebay gekauft, da dieses Gerät aus einer Vertragsverlängerung von 02 stammt, konnte mir der Verkäufer keine Rechung, sondern nur den Lieferschein geben. Ich stehe mit dem Verkäufer noch im Kontakt und dieser scheint guten Willens zu sein mir zu helfen, falls es Probleme gibt, aber angenommen dieser Kontakt würde abreißen, müsste es doch trotzdem möglich sein das Smartphone irgendwie umzutauschen?!
Es wird ja auch Leute geben die es z.B. bei Saturn gekauft haben und ihre Rechnung verloren haben.
Da das Note 7 heute von Samsung vom Markt genommen wurde gibt es nicht mehr die Möglichkeit es einfach gegen ein anderes Note 7 umzutauschen. Da ich eigentlich kein anderes Modell haben möchte, hätte ich natürlich am liebsten mein Geld zurück. Aus der Sicht des Ebay-Verkäufers könnte ich aber auch verstehen, wenn er es mir nicht zurückgeben will oder kann.
Also es gibt ja drei Parteien an die ich mich wenden könnte: Samsung, O2 oder den Vorbesitzer