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[Geschlossen] MB Datenschutz und Weitergabe

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Siete777
Beigetreten: 27.08.2006

* Alle Transaktionsdaten müssen für eine spätere Prüfung aufbewahrt werden.
* Wir sind verpflichtet, alle ungewöhnlichen Transaktionen zu beobachten, die darauf schließen lassen, dass sie einer
Geldwäsche dienen oder im Fall ihrer Durchführung dienen würden.
* Gegenüber an die Serious Organised Crime Agency (SOCA) besteht eine gesetzliche Meldepflicht für alle
verdächtigen Transaktionen.

Weiss jemand von euch, was genau das bedeutet? Und: Koennen dt. Behoerden nachvollziehen wo ich Konten habe? Muss mb daten weitergeben wenn das FA anfragt eines fernen Tages?

Gruss Ed


3 Antworten
b10w
Beigetreten: 04.04.2007

Primär geht es dabei um Geldwäsche. Im Rahmen von Amtshilfe ist darüber hinaus eine Weitergabe von Daten im Rahmen eines (Steuer)Strafverfahrens denkbar bzw. sehr wahrscheinlich.

Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines solchen Falles steht und fällt mit der (steuer)rechtlichen Bewertung deiner Tätigkeit als Pokerspieler. Darüber wurde hier schon reichlich geschrieben und auch mindestens so viel wieder in Abrede gestellt. :rolleyes:

Soweit ich mir als interessierter Laie eine Meinung bilden konnte, ist - wie du sicher weißt - als "Berufsspieler" in Deutschland sowieso nicht gut Kirschen essen. Bei entsprechenden Einnahmen würde ich mich möglichst gut beraten lassen, um im Notfall wenigstens als Opfer falscher Beratung dazustehen. ;)

Wenn ich in Deutschland ruhig schlafen will, lasse ich meine Steuerfrage verbindlich vom Finanzamt klären. Da hilft dann nur Mut zur Offenheit und die Hoffnung, dass zu deinen Gunsten entschieden wird.

Grundsätzlich ist dein MB-"Konto" nirgends nachvollziehbar z.B. in der SCHUFA geführt, so dass ohne konkreten Anlass wohl nichts durchsickert.


grinse1981
Beigetreten: 22.01.2008

Original von b10w
Grundsätzlich ist dein MB-"Konto" nirgends nachvollziehbar z.B. in der SCHUFA geführt, so dass ohne konkreten Anlass wohl nichts durchsickert.

woher hast du die info?

ich hab schon von mehreren leuten gehört das ihre mb konten in der schufa auftauchen..

im gegensatz zu neteller,die anscheinend nicht in der schufa geführt werden..

edit:

habs grad nochmal gegooglet,moneybookers stellt eine identitätsabfrage an die schufa,die in der schufa auskunft vermerkt wird..

es werden zwar keine kontodaten mit angegeben,aber wird wohl aufs gleiche rauskommen,wenn das finanzamt sich schon deine schufa auskunft anguckt..

dieser thread is mir btw auch neu,ich hatte die info aus einem anderen pokerforum...

seite1+2 steht eigentlich schon alles,rest hab ich jetzt auf die schnelle auch nicht gelesen...

http://forumserver.twoplustwo.com/80/deutsch/moneybookers-visa-karte-347188/

edit2:

Original von Siete777
Muss mb daten weitergeben wenn das FA anfragt eines fernen Tages?

Gruss Ed

ohne es jetzt genau zu wissen,würde ich sagen ja..

wenn selbst die schweiz probleme hat ihr bankgeheimnis gegenüber deutschen behörden zu wahren,dann würd ich mir da bei mb keine großen hoffnungen machen...


b10w
Beigetreten: 04.04.2007

Bei der Identifikation war ich mir nicht mehr ganz sicher, ob Moneybookers die auch durchführt - sieht aber so aus. Das Thema hatten wir schon mal mit Neteller: Haben Behörden einblick auf Netteller Konten?

Diese Identifikationsanfrage siehst du nur in der Selbstauskunft bzw. online, Vertragspartner sehen diese nicht. Das Finanzamt wird wohl ohne konkretes Verfahren auch nicht mehr sehen. Man sollte natürlich auch keine Selbstauskunft hinschicken..

Edit: Gerade mal in meiner SCHUFA-Auskunft online nachgeschaut. Moneybookers Limited Welken House hat in etwa zu der Zeit eine Identitätsbestätigung angefordert, zu der ich mich bei MB durch beglaubigte Dokumente ausweisen sollte.

Grundsätzliches zur Auskunft gegenüber Vertragspartnern lt. SCHUFA:

Sehen die Anfragenden auch alles, was in meiner Eigenauskunft steht?

Nein, nur Sie alleine erhalten Ihre kompletten persönlichen Daten ausgehändigt. Unsere Vertragspartner, also die anfragenden Unternehmen, erfahren deutlich weniger. Wir unterscheiden dabei zwischen A-Vertragspartnern und B-Vertragspartnern. Grundsätzlich erfahren SCHUFA-Vertragspartner nicht, bei welchem Unternehmen Sie Kunde sind.

Was sind A-Vertragspartner?

A-Vertragspartner, das sind z.B. Banken und Sparkassen, sehen bankrelevante Positivinformationen (also ob Sie z.B. ein Girokonto oder eine Kreditkarte haben) und bankrelevante Negativinformationen (z.B. Kündigung eines Kredites). Sie sehen darüber hinaus Negativinformationen aus anderen Branchen z.B. aus dem Telekommunikationsumfeld oder dem Versandhandelsbereich (gemahnte und unbestrittene offene Rechnungen). Sie sehen aber grundsätzlich nicht, bei WELCHEM Unternehmen Sie Kunde sind.

Außerdem sehen die A-Vertragspartner, ob ein Unternehmen in den letzten 10 Tagen eine Auskunft zu Ihrer Person bei der SCHUFA eingeholt hat – wieder ohne zu wissen, um welches Unternehmen es sich handelt. Für Sie hingegen, weisen wir alle Anfragen zu Auskünften mit Angabe des Unternehmens 1 Jahr lang aus.

Was sind B-Vertragspartner?

B-Vertragspartner, das sind z.B. Versandhandel- und Handelsunternehmen (wenn Waren auf Rechnung oder Teilzahlungsbasis bestellt werden), erfahren deutlich weniger, denn sie werden nur über vorliegende Zahlungsstörungen informiert, ohne zu wissen, in welchem Bereich diese liegen (Bankenumfeld, Telekommunikationsbereich, Versandhandel,...). Lediglich die Telekommunikationsunternehmen erhalten Positiv- und Negativinformationen aus ihrer Branche – aber auch hier gilt: Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind, werden nicht genannt.


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