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hast du jetzt per einschreiben oder versichert losgeschickt?
ihr habt im chat ausgemacht,dass du versichert verschickst.
wenn du alles wie im chat befolgt hast,dann bekommt sie das geld erstattet
Original von HillBilly
wenn du alles wie im chat befolgt hast,dann bekommt sie das geld erstattet
Von wem? Die Post haftet nicht, da höhere Gewalt vorliegt.
Es ist das Risiko von OP, dass die Briefsendung rechtzeitig zugeht. Geschieht dies nicht, ist er verpflichtet, den entstandenen Schaden zu erstzen.
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Dies reicht leider nicht aus.
Wenn die Karten nicht rechtzeitig ankommen, musst du im günstigsten Fall den Kaufpreis zurückerstatten. Im ungünstigsten Fall nimmt der Käufer eine Ersatzbeschaffung zu einem (angemessenen) höheren Preis vor. Sämtliche Kosten sind vom Verkäufer zu tragen.
So jetzt will ich auch mal meinen Senf dazu geben
Das du schuld bist o.ä. Stimmt natürlich nicht, du hast ja sicherlich einen Beleg bekommen wo steht das du das am 10. losgeschickt hast damit hatte die Post genug Zeit den Brief zuzustellen was sie aus irgendwelchen Gründen nicht geschafft hat.
Das Problem ist nur das die Post dafür auch nicht haften wird da es kein Express Paket mit versichertem zusteldatum gewesen sein wird. Aber selbst dann würdest du nur die Versand Kosten erstattet bekommen. Das ganze ist natürlich für beide Seiten sehr ärgerlich aber wenns hart auf hart kommen sollte würde ich mir keine großen Sorgen machen da du alles getan hast damit das pünktlich ankommen sollte.
Und du hast es ja nur einen Tag nach Geld Eingang losgeschickt, d.h du hast schnell reagiert... Bei eBay z.b steht ja auch das der Artikel 1-3 Werktage nach geldeingang verschickt werden sollte.
Original von ipraythesun
Original von HillBilly
wenn du alles wie im chat befolgt hast,dann bekommt sie das geld erstattet
Von wem? Die Post haftet nicht, da höhere Gewalt vorliegt.
Es ist das Risiko von OP, dass die Briefsendung rechtzeitig zugeht. Geschieht dies nicht, ist er verpflichtet, den entstandenen Schaden zu erstzen.
ka wer derzeit streikt und wer nicht.bin davon ausgegangen,dass die sendung verloren gegangen ist.so ist natürlich kacke
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Zivilrecht!
Tipp: Ein Schreiben an den Käufer mit folgendem Inhalt:
Nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters der Deutschen Post AG ist die Verzögerung der Zustellung auf den Streik innerhalb des Unternehmens zurückzuführen. Allerdings wird das Einschreiben spätestens am Donnerstag, den 18.6.2015 zugestellt. Ein Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten, besteht deshalb nicht. Bitte informieren Sie mich nach dem Erhalt der Karten......
Damit kannst du dir einen Zusatztag erkaufen....
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das bezfeifle ich stark, denn Konzertkarten, eventtickets, personalisierte sachen ect pp sind soweit ich weiß in der regel vom umtausch ausgeschlossen da sie ja ein verfallsdatum haben.
sie hätte auf ein versichertes Express paket bestehen müssen was sie nicht tat und hat sich somit das Risko das die tickets zuspät kommen könnten BEWUSST ausgesetzt.
Die war wahrscheinlich garnicht beim anwalt und will dir nur Angst machen.
keine ahnung wie eure erfahrungen sind. aber ordnungsamt und bussgeldstelle sind da bissl andere meinung, wem die transporthaftung obligt (somit der anhaenglichen fristen)
Original von kingkilla
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das bezfeifle ich stark, denn Konzertkarten, eventtickets, personalisierte sachen ect pp sind in der regel vom umtausch ausgeschlossen da sie ja ein verfallsdatum haben.
sie hätte auf ein versichertes Express paket bestehen müssen was sie nicht tat und hat sich somit das Risko das die tickets zuspät kommen könnten BEWUSST ausgesetzt.
Die war wahrscheinlich garnicht beim anwalt und will dir nur Angst machen.
Hier geht es nicht um einen Umtausch, sondern um einen Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung der Hauptleistungspflichten. Es ist die Aufgabe des Verkäufers die Versandart so zu wählen, dass sie rechtzeitig beim Käufer ankommt. Dies ist hier nicht erfolgt.
Jo versteh auch nicht, warum bei ihm dann das Argument "höhere Gewalt" nicht zählt
Original von ipraythesun
Original von kingkilla
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das bezfeifle ich stark, denn Konzertkarten, eventtickets, personalisierte sachen ect pp sind in der regel vom umtausch ausgeschlossen da sie ja ein verfallsdatum haben.
sie hätte auf ein versichertes Express paket bestehen müssen was sie nicht tat und hat sich somit das Risko das die tickets zuspät kommen könnten BEWUSST ausgesetzt.
Die war wahrscheinlich garnicht beim anwalt und will dir nur Angst machen.Hier geht es nicht um Umtausch, sondern um einen Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung der Hauptleistungspflichten. Es ist die Aufgabe des Verkäufers die Versandart so zu wählen, dass sie rechtzeitig beim Käufer ankommt. Dies ist hier nicht erfolgt.
wo steht das das der Verküfer die haftung trägt ? das würde garkeinen Sinn ergeben denn dann bräuchten wir die Post ja nicht und würden selber zustellen.
ausserdem hat er am 10.6 den brief abgegeben das sind 9 tage bis zum event (ok sagen wir 8) und selbst bei streik ist das sehr viel Zeit, in der selben Zeit schick ich dir ein paket nach hongkong hin und zurück.
was ich aber gefunden habe ist folgendes: Es gelten die Regelungen der AGB BRIEF NATIONAL. Per EINSCHREIBEN dürfen insbesondere keine wertvollen Gegenstände wie Schmuck und Edelmetalle oder Bargeld versandt werden. (Ausnahme z.B. Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten bis zu einem tatsächlichen Wert von 25 EUR).
das allerdings könnte dir das genick brechen
also für mich liest es sich so als dürfte man nur bis 25 € wert verschicken.
wo wurde das denn verkauft bei ebay ?
ich würd ihr sagen das sie noch warten soll bis morgen und sich dann an die Post wenden soll.
kannst ja als alternative auch mal zum anwalt gehen und dich beraten lassen kostet ja meistens nicht viel.
aber ich kann mir nicht vorstellen das du dafür grade stehen musst
Mit Ausnahme des Spezialfalls §447 BGB trägt der Verkäufer das Risiko der Übermittlung. Dies bedeutet die Ware muss beim Käufer rechtzeitig eingehen. Bedient er sich hierbei eines Unternehmens (Post oder anderer Zusteller) hat er Schadenersatzansprüche gegen dieses Unternehmen, wenn das Unternehmen einen festen Zustellungstermin zugesichert hat und die verspätete Zustellung verschuldet hat. Die Rspr. geht bei einem Streik von "höherer Gewalt" aus und verneint die Schadenersatzpflichtet in solchen Fällen. Auch wurde hier kein Zustellungstermin schriftlich zugesichert. Auf die AGB der Dt. Post kommt es hier nicht mehr an.
Im Verhältnis zum Käufer haftet der Verkäufer immer noch, da er nicht rechtzeitig geliefert hat. Auf höhere Gewalt kann er sich nach der Rechtsprechung nicht berufen.
Auch wenn die Situation für OP bescheiden ist und er eigentlich "nichts dafür kann", haftet er nach den Vorschriftet des BGB.
LOL, wie lächerlich ist das denn bitte ? die Post kann also auf höhere Gewalt berufen und der versender nicht ? was hätte er denn machen sollen - selber ausliefern ? die drehen sich alles so wie sie es brauchen....
Original von flowIIpoker
hm ist dem so?
was haette denn op anders machen sollten?!?
Er hätte sich einen Dienstleister suchen müssen, der ihm die fristgerechte Zustellung garantiert oder bei der Post den entsprechenden Tarif wählen müssen. Dies kostet zwar mehr, man ist aber juristisch auf der sicheren Seite.
Hier gab es vor kurzem einen artverwandten Fall mit ebay. Ich hatte da ein bisschen gegoogelt und die Info bekommen, dass die "Versandhaftung" bei C2C Verkauf auf den Käufer übergeht und nur im B2C beim Verkäufer bleibt.
Was hat es damit auf sich?